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BGH, 08.12.2020 - VIII ZR 25/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Unterlassung der Verwendung von acht als Allgemeine Geschäftsbedingungen bewerteten Klauseln; Festsetzung des Streitwerts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
Unterlassung der Verwendung von acht als Allgemeine Geschäftsbedingungen bewerteten Klauseln; Festsetzung des Streitwerts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.04.2013 - 15 O 92/12
- KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13
- BGH, 05.08.2020 - VIII ZR 25/19
- BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 25/19
- BGH, 08.12.2020 - VIII ZR 25/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum …
Auszug aus BGH, 08.12.2020 - VIII ZR 25/19
Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG schützt - was die Nichtzulassungsbeschwerde ausblendet - nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht einer Partei nicht teilt (st. Rspr.; siehe nur BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14 mwN).
- BGH, 18.01.2022 - VIII ZR 97/20
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich …
Es verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von den Beteiligten vertretenen Ansicht zu folgen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 12, und vom 8. Dezember 2020 - VIII ZR 25/19, juris Rn. 11).