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   BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20   

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https://dejure.org/2021,55457
BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20 (https://dejure.org/2021,55457)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2021 - 4 StR 224/20 (https://dejure.org/2021,55457)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 4 StR 224/20 (https://dejure.org/2021,55457)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315d StGB; § 222 StGB; § 229 StGB
    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Kraftfahrzeugrennen: besondere Gefährlichkeit, Übertreffenwollen; Abs. 2: eigenhändiges Delikt, konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter, innerer Zusammenhang; mittäterschaftliche Zurechnung; Nebentäterschaft; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315d Abs 1 Nr 2 StGB, § 315d Abs 2 StGB, § 315d Abs 5 Alt 1 StGB, § 315d Abs 5 Alt 2 StGB, § 261 StPO
    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Objektive und subjektive Zurechnung der Erfolgsqualifikation des Todes eines anderen Menschen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 301 StPO, § 315d Abs. 2, Abs. 5 StGB, § 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 5 Alt. 1 und 2 StGB, § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315d Abs. 2 StGB, § 315d Abs. 5 StGB, 5 StGB, § 315d Abs. 5 Var. 1 StGB, § 315d Abs. 5 Alt. 2 und 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 222 StGB, § 229 StGB, § 349 Abs. 4, § 473 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen hinsichtlich Feststellung des Vorsatzes eines Teilnehmers in Bezug auf die Herbeiführung einer Leibesgefahr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen hinsichtlich Feststellung des Vorsatzes eines Teilnehmers in Bezug auf die Herbeiführung einer Leibesgefahr

  • rechtsportal.de

    Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen hinsichtlich Feststellung des Vorsatzes eines Teilnehmers in Bezug auf die Herbeiführung einer Leibesgefahr

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    "Kalteck-Prozess": Fall wird nach Revision teilweise neu verhandelt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Nochmals Kraftfahrzeugrennen - Rennen auch bei Hineinanderfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 290
  • StV 2022, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmer zueinander in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit, die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit oder die schnellste Beschleunigung in Konkurrenz treten (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 17 mwN).

    Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 19 mwN).

    Dies setzt aber voraus, dass sich die Rennteilnehmer in derselben Rennsituation befinden und zwischen den jeweiligen Mitverursachungsbeiträgen und dem konkreten Gefährdungserfolg ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 26 mwN).

    Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen der Rennteilnahme als der pflichtwidrigen Tathandlung und dem tatbestandlichen Erfolg wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die tödliche Kollision unmittelbar durch das Fahrverhalten des Mitangeklagten herbeigeführt worden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 58; Urteil vom 20. November 2008 ? 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 19).

  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21

    Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot);

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
    Der Senat kann die gebotene Schuldspruchänderung und die Teilaufhebung des Strafausspruchs im Beschlusswege nach § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1 StPO analog auch auf die Revision der Nebenkläger hin vornehmen, denn der Angeklagte wird dadurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Wiedner in BeckOK-StPO, 41. Edition, § 349 Rn. 52 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21 Rn. 5).
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
    Es besteht deshalb kein Anlass, die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels dem Tatgericht zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86; BayObLG, Urteil vom 11. März 1959 ? RReg. 1 St 842/58, NJW 1959, 1236, 1237).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
    Der Senat kann die gebotene Schuldspruchänderung und die Teilaufhebung des Strafausspruchs im Beschlusswege nach § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1 StPO analog auch auf die Revision der Nebenkläger hin vornehmen, denn der Angeklagte wird dadurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Wiedner in BeckOK-StPO, 41. Edition, § 349 Rn. 52 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21 Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
    Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen der Rennteilnahme als der pflichtwidrigen Tathandlung und dem tatbestandlichen Erfolg wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die tödliche Kollision unmittelbar durch das Fahrverhalten des Mitangeklagten herbeigeführt worden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 58; Urteil vom 20. November 2008 ? 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 19).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung

    Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 ? 4 StR 224/20 Rn. 12; Urteil vom 11. November 2021 ? 4 StR 511/20 Rn. 19, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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