Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52714
BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21 (https://dejure.org/2021,52714)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2021 - 5 StR 312/21 (https://dejure.org/2021,52714)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 (https://dejure.org/2021,52714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einziehung im Sicherungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einziehung im Sicherungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 339
  • NStZ 2022, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 165/21

    Einziehung eines Tatmittels bei nicht schuldhaft handelndem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Das Landgericht hat die Einziehung der im Eigentum der Beschuldigten stehenden Tatmittel auf § 74 StGB gestützt, ohne zu bedenken, dass diese Rechtsfolge bei - wie hier - schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371; vom 22. Juni 2021 - 5 StR 165/21 jeweils mwN).

    Dem Antrag des Generalbundesanwalts, entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Einziehung entfallen zu lassen, weil es diesbezüglich an einem Antrag gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO und damit einer Verfahrensvoraussetzung fehle (in diesem Sinne zuletzt BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 165/21), vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Das Landgericht hat die Einziehung der im Eigentum der Beschuldigten stehenden Tatmittel auf § 74 StGB gestützt, ohne zu bedenken, dass diese Rechtsfolge bei - wie hier - schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371; vom 22. Juni 2021 - 5 StR 165/21 jeweils mwN).

    aa) Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB davon abhängig, dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen gesonderten Antrag nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt hatte; weder Ausführungen in der Antragsschrift, dass bestimmte Gegenstände der Einziehung unterliegen, noch einen entsprechenden Antrag in der Hauptverhandlung sah die Rechtsprechung als hierfür ausreichend an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559; vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, RuP 2020, 36).

  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    aa) Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB davon abhängig, dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen gesonderten Antrag nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt hatte; weder Ausführungen in der Antragsschrift, dass bestimmte Gegenstände der Einziehung unterliegen, noch einen entsprechenden Antrag in der Hauptverhandlung sah die Rechtsprechung als hierfür ausreichend an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559; vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, RuP 2020, 36).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Ob das Revisionsgericht anschließend eine Entscheidung nach § 354 Abs. 2 StPO oder (entsprechend) § 354 Abs. 1 StPO trifft, ist hierfür unbeachtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    An die bisher entgegenstehende Rechtsprechung der anderen Senate des Bundesgerichtshofs ist der Senat infolge der dargestellten Gesetzesänderung nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 19 mwN).
  • BGH, 24.06.1953 - GSSt 1/53

    "Haft" im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO als Untersuchungshaft in dem

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Die Auslegung einer verfahrensrechtlichen Norm hat indes besonders das Ziel, dem Willen des Gesetzgebers bei der Verfahrensgestaltung nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1953 - GSSt 1/53, BGHSt 4, 308 mwN).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Während die §§ 413 ff. StPO das prozessuale Gegenstück zur materiellrechtlichen Regelung in § 71 StGB bilden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132), stellen die §§ 435 ff. StPO das prozessuale Äquivalent für die selbständige Einziehung nach § 76a StGB dar (vgl. MüKoStPO/Scheinfeld/Langlitz, § 435 Rn. 1).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Ob das Revisionsgericht anschließend eine Entscheidung nach § 354 Abs. 2 StPO oder (entsprechend) § 354 Abs. 1 StPO trifft, ist hierfür unbeachtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    Das Landgericht hat die Einziehung der im Eigentum der Beschuldigten stehenden Tatmittel auf § 74 StGB gestützt, ohne zu bedenken, dass diese Rechtsfolge bei - wie hier - schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371; vom 22. Juni 2021 - 5 StR 165/21 jeweils mwN).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21
    aa) Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB davon abhängig, dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen gesonderten Antrag nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt hatte; weder Ausführungen in der Antragsschrift, dass bestimmte Gegenstände der Einziehung unterliegen, noch einen entsprechenden Antrag in der Hauptverhandlung sah die Rechtsprechung als hierfür ausreichend an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559; vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, RuP 2020, 36).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 470/23
    Aufgrund der Teilaufhebung und Zurückverweisung hat sich die mit der Revision erhobene Kostenbeschwerde erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 Rn. 17).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Hierfür hielt er die entsprechende Erweiterung des § 413 StPO um die Wörter "sowie als Nebenfolge die Einziehung" für ausreichend (vgl. BT-Drucks. 19/27654 S. 20, 108); dies lässt darauf schließen, dass er der Ansicht war, eines Antrages nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO bedürfe es nun nicht mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21, NJW 2022, 339, 340 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22

    Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden

    Die Einziehung von Tatmitteln bei - wie hier - schuldlos Handelnden kann jedoch nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21, NJW 2022, 339 Rn. 3 mwN; vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 ARs 28/21

    Anfrageverfahren zur selbständigen Einziehung

    Ergänzend zu den überzeugenden Ausführungen des anfragenden 3. Strafsenats bemerkt der Senat, dass der Gesetzgeber auch in anderem Zusammenhang (Neufassung von § 413 StPO, hierzu näher Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21) eine von der Verurteilung einer Person unabhängige (selbständige) Einziehung im Sicherungsverfahren für möglich hält, wenn die Anlasstat bis zum Urteil Verfahrensgegenstand ist (vgl. auch BT-Drucks. 19/27654, S. 108).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts auf Aufhebung der Einziehungsentscheidung in Bezug auf das Beil weist der Senat darauf hin, dass mit der zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des § 413 StPO nun auch eine Einziehung als Nebenfolge im Sicherungsverfahren angeordnet werden kann, ohne dass es eines besonderen Antrags der Staatsanwaltschaft bedürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 72/22

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Verjährung: in dubio pro reo

    Dass der Generalbundesanwalt beantragt hat, die geringere der beiden Einzelfreiheitsstrafen entfallen zu lassen, hindert den Senat nicht an der Zurückverweisung der Sache zur umfassenden Neubemessung der Einzelstrafe im Fall B. I. der Urteilsgründe (§ 349 Abs. 2, 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 Rn. 15; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14, BGHSt 60, 266 Rn. 41; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09 Rn. 6 und vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 Rn. 7).
  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 358/22

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung zum Vorliegen einer Bande

    Ob das Revisionsgericht anschließend eine Entscheidung nach § 354 Abs. 2 StPO oder (entsprechend) § 354 Abs. 1 StPO trifft, ist hierfür unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21, NJW 2022, 339, 340 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht