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   BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21   

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https://dejure.org/2021,58030
BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21 (https://dejure.org/2021,58030)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2021 - XII ZB 213/21 (https://dejure.org/2021,58030)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - XII ZB 213/21 (https://dejure.org/2021,58030)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durchführung der vom Amtsgericht in einem Betreuungsverfahren nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG zwingend erforderlichen persönlichen Anhörung des Betroffenen erst im Abhilfeverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung der vom Amtsgericht in einem Betreuungsverfahren nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG zwingend erforderlichen persönlichen Anhörung des Betroffenen erst im Abhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Gebotene persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 590
  • FamRZ 2022, 730
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21
    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren durchgeführt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21, juris).

    bb) Zudem hat der Senat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, dass eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden kann (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 213/21 - juris Rn. 8 mwN).
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