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   BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56   

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BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56 (https://dejure.org/1957,565)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1957 - 4 StR 523/56 (https://dejure.org/1957,565)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1957 - 4 StR 523/56 (https://dejure.org/1957,565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 65
  • NJW 1957, 431
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08

    Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.

    Auch wenn der Eid des Zeugen ein "wertvolles Mittel zur Wahrheitserforschung" darstellt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 7. Juni 1951 g.B. - 3 StR 299/51 - BGHSt 1, 360 , Beschluss vom 9. Januar 1957 g.H. - 4 StR 523/56 - BGHSt 10, 65 und Urteil vom 15. Februar 1957 g.M. u.a. - 1 StR 471/56 - BGHSt 10, 142 ), handelt es sich im Rahmen der Beweiswürdigung doch nur um ein - wenn auch nicht unwesentliches - Kriterium für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage bzw. der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen.

    Der Richter braucht dem vereidigten Zeugen nicht zu glauben und ist umgekehrt nicht gehindert, der Aussage eines unvereidigt gebliebenen Zeugen Glauben zu schenken (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1957 a.a.O. ).

  • BGH, 14.11.1957 - 4 StR 503/57

    Rechtsmittel

    Hätte der Nebenkläger auf strafbare Weise, etwa durch eigene Fahrlässigkeit, zu dem Unfall, dem in erster Linie sein Sohn zum Opfer fiel, beigetragen, oder hätte er auch seine eigenen Verletzungen dabei durch Unvorsichtigkeit mitverschuldet, so hätten sowohl aus den einen wie dem anderen Grund die Voraussetzungen für seine Nichtvereidigung vorgelegen (BGHSt 10, 65, 69) [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56].

    Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts rechtfertigten es deshalb nicht, den Nebenkläger gemäß § 60 Nr. 3 StPO nicht zu vereidigen (BGHSt 10, 65, 70) [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56].

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