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   BGH, 09.01.1962 - 5 StR 395/61   

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BGH, 09.01.1962 - 5 StR 395/61 (https://dejure.org/1962,2900)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1962 - 5 StR 395/61 (https://dejure.org/1962,2900)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1962 - 5 StR 395/61 (https://dejure.org/1962,2900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 5 StR 395/61
    Unzulässig sind auch zum Teil die Rügen der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO, nämlich soweit nur die Tatsachen angegeben sind, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, und die Revision nicht angibt, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen sollen, insbesondere welche weiteren Beweismittel es zur Aufklärung hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 5 StR 395/61
    Die Verfahrensrüge kann nicht darauf gestützt werden, daß der Vorderrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 5 StR 395/61
    Das ist aber für eine zulässige Verfahrensbeschwerde erforderlich (vgl. BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 363/65

    Irrtum hinsichtlich der Bedeutung eines Geständnisses im Rahmen der Reue und

    Die Verhandlungsniederschrift (z.B. Bl. 392, 393, 397 d.A.) spricht jedoch in keiner Weise dafür, daß der im Beistand seines Verteidigers erschienene Angeklagte in seiner Verhandlungsfähigkeit (BGH Urt. v. 9. Januar 1962, 5 StR 395/61) beeinträchtigt war.
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