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   BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62   

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https://dejure.org/1963,556
BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62 (https://dejure.org/1963,556)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1963 - 4 StR 443/62 (https://dejure.org/1963,556)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1963 - 4 StR 443/62 (https://dejure.org/1963,556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Erkennung von Jugendarrest neben der vorbehaltlichen Verhängung einer Jugendstrafe - Voraussetzungen von Jugendstrafe und Jugendarrest - Verbot der Doppelbestrafung - Grundsatz der Einspurigkeit des Freiheitsentzugs

  • opinioiuris.de

    Jugendarrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 207
  • NJW 1963, 770
  • MDR 1963, 518
  • JR 1963, 304
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Dieses Verständnis liegt auch der Reform der Koppelungsregelungen durch das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 4. September 2012 (BGBl. I S. 1854) zugrunde, mit dem das Verbot der Kombination von Jugendarrest und Jugendstrafe (s. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 930/04, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1962 - 4 StR 443/62, BGHSt 18, 207) teilweise aufgehoben wurde.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (BGHSt 18, 207 ff.; 35, 288 ff.), wonach die Anordnung eines Arrests neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe unzulässig sei.

    Sie zielen auf vergeltenden Ausgleich für begangenes Unrecht (vgl. § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 JGG; BGHSt 18, 207 ).

    Die Anwendungsbereiche von Jugendarrest und Jugendstrafe schließen einander mithin aus (vgl. BGHSt 18, 207 ; Voss, NJW 1962, S. 1095).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 18, 207 ).

  • AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03

    Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines

    Das Gericht verkennt nicht, dass diese - von ihm als erzieherisch sinnvoll angesehene - Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest (§ 16 JGG ) i.S. eines sog. Einstiegsarrests einerseits und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe ( § 27 JGG ) andererseits von der in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vorherrschenden Meinung mit Blick auf die Regelung der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 13 Abs. 1 JGG als unzulässig angesehen wird ( BGHSt 18, S. 207 ff. ; BayObLGSt 1997, S. 19 ff.; BayObLG, StV 1999, S. 657 ; OLG Celle, NStZ 1988, S. 315; OLG Düsseldorf, …

    Ns 412 Js 34667/85|LG Augsburg; 22.01.1986; Jug Ns 412 Js 34667/85">NStZ 1986, S. 507 f.; AG Winsen/Luhe NStZ 1982, S. 120; Brunner, JR 1989, S. 215 f.; ders., NStZ 1986, S. 508 f.; Grethlein, NJW 1957, S. 1462 ff.; ders. NJW 1962, S. 1606 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S]; ders., JR 1962, S. 162 ff.; ders., JR 1963, S. 305 f. [BGH 09.01.1963 - 4 StR 443/62] ; Neumann, NStZ 1982, S. 466 f. [BGH 01.07.1982 - 3 StR 190/82] ; Tenckhoff, Jura 1994, S. 362 [369]).

    Zu beachten sei nämlich, dass die Anwendung von Zuchtmitteln auf eine Gruppe von Jugendlichen zugeschnitten sei, die sich von derjenigen, bei der letztlich aufgrund schädlicher Neigungen (allein) die Verhängung von Jugendstrafe in Betracht zu ziehen ist ( BGHSt 18, S. 207 [209 ff.] ; zustimmend etwa Albrecht, a.a.O., S. 275; Schaffstein, NStZ 1986, S. 509 [509 f.]), grundlegend unterscheide.

    Ns 412 Js 34667/85|LG Augsburg; 22.01.1986; Jug Ns 412 Js 34667/85">NStZ 1986, S. 507 [507 f.]; Bietz, NStZ 1982, S. 120 [120]; Brunner, JR 1989, S. 215 [216]; Grethlein, JR 1963, S. 305 [BGH 09.01.1963 - 4 StR 443/62] [306]).

    Gerade weil bzgl. dieses Gesichtspunkts auf die Rechtsprechung des BGH ( BGHSt 18, S. 207 ff. ) Bezug genommen wird, ergibt sich, dass auch vonseiten des Gesetzgebers keineswegs die Auffassung vertreten wurde, das Koppelungsverbot ergebe sich im Falle der Entscheidungen nach § 27 JGG bereits aus dem Gesetz.

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Zwar ist der Jugendarrest ein Ahndungsmittel eigener Art und enthält sowohl Elemente der Strafe als auch der Erziehungsmaßregel, ist also - ein kurzfristiger - Freiheitsentzug mit sühnendem und zugleich erzieherischem Charakter (vgl. BGHSt 18, 207 (209)).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Hierzu hatte der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 09. Januar 1963 (BGHSt 18, 207) auf Vorlage des Kammergerichts entschieden, dass es nach § 8 Abs. 2 JGG ausgeschlossen sei, Jugendarrest neben einer gleichzeitigen Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe nach § 27 JGG auszusprechen (BGH, a. a. O.).

    Die Einspurigkeit des Freiheitsentzuges im Jugendstrafrecht im Sinne der Entscheidung BGHSt 18, 207 wurde durch das 1. Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes am 30. August 1990 nämlich nicht geändert, sondern vielmehr bestätigt.

  • BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96

    Unzulässige Verhängung von Jugendarrest als Einstiegsarrest neben gleichzeitiger

    »Die Verhängung von Jugendarrest ("Einstiegsarrest") ist neben der gleichzeitigen Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe rechtlich nicht zulässig (wie BGHSt 18, 207).«.

    Die Verhängung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung, denen sich der Senat anschließt, nicht zulässig (BGHSt 18, 207; OLG Düsseldorf NJW 1962, 1640; OLG Celle NStZ 1988, 315; Dallinger/Lackner JGG 2. Aufl. § 27 Rn. 19; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 8 Rn. 11; Ostendorf JGG 3. Aufl. § 27 Rn. 10; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 8 Rn. 6; nunmehr auch - entgegen der Vorauflage - Brunner/Dölling JGG 10.Aufl. § 27 Rn. 15; Schaffstein/Beulke JStR 12. Aufl. S. 142 f.; Bietz JR 1989, 214; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 7. Aufl. S. 731 f.).

    Die Einspurigkeit des Freiheitsentzugs im Jugendstrafrecht (BGHSt 18, 207, 209) wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 30.8.1990 nicht geändert, sondern vielmehr bestätigt, wie sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens ergibt.

  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71

    abtransportierter Warenautomat - § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Behältnis muß nicht am

    Es wird in diesem Zusammenhang zu prüfen sein, inwieweit die von dem zur Tatzeit erst 15 Jahre alten Angeklagten innerhalb eines Zeitraums von nur 6 Tagen (5. bis 10. April 1970) gemeinsam mit älteren Mittätern begangenen Verfehlungen bei ihm noch der Gelegenheits- oder Konfliktskriminalität zuzurechnen sind, die als Anwendungsgebiet für die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen ausscheidet (BGHSt 18, 207, 210) [BGH 19.12.1962 - 4 StR 443/62].
  • BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88

    Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe

    Vielmehr will sie verhindern, daß auf einen Täter wegen derselben Tat solche nicht zugelassenen Maßnahmen neben der Verhängung einer Jugendstrafe angewendet werden (BGHSt 18, 207, 210).
  • OLG Celle, 22.01.1988 - 1 Ss 9/88
    Der Senat folgt insoweit Ä wie schon in seiner Entscheidung vom 20.1.1988 (1 Ss 407/87) Ä der Ansicht des OLG Düsseldorf (NJW 1962, 1640 [Leitsatz]) und des BGH (BGHSt 18, 207), die nunmehr auch in der Literatur überwiegend vertreten wird (vgl. Potrykus, JR 1961, 407; Voss, NJW 1962, 1095; Dallinger-Lackner, JGG , 2. Aufl., § 27 Rdn. 19; Eisenberg, JGG , 2. Aufl., § 8 Rdn. 11, Schaffstein-Beulke, Jugendstrafrecht, 9. Aufl., § 26 IV; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 2. Aufl., S. 214; Albrecht, Jugendstrafrecht, S. 239).
  • BGH, 11.02.1971 - 4 StR 576/70

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen Autostraßenraubes -

    Einige der getroffenen Feststellungen sprechen nämlich dafür, daß es sich um eine Gelegenheitstat gehandelt haben könnte, die als Anwendungsgebiet für die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169, 170 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 18, 207, 210) [BGH 19.12.1962 - 4 StR 443/62].
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 185/79

    Vom Täter nicht verschuldete Gemütsverfassung aus Verzweiflung, Angst und Wut als

  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 60/63

    Rechtsmittel

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