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   BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67   

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https://dejure.org/1968,1019
BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67 (https://dejure.org/1968,1019)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1968 - 5 StR 603/67 (https://dejure.org/1968,1019)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1968 - 5 StR 603/67 (https://dejure.org/1968,1019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug - Beginn der Verjährung des Anstellungsbetrugs - Schaden bei Täuschung über die Arzteigenschaft des Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 38
  • NJW 1968, 1196
  • MDR 1968, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.1956 - 2 StR 479/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Die vom Landgericht ferner zitierte Entscheidung BGH 2 StR 479/56 vom 14. November 1956 betrifft nicht die Verjährung des Anstellungsbetruges, sondern die des Prozeßbetruges.
  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57
    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Der Beschluß des 4. Strafsenats BGHSt 11, 119 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 106/57] schließlich befaßt sich mit der ebenfalls ganz anders zu beurteilenden Frage, wann fahrlässige Unterlassungsdelikte im Sinne des § 1 StFG 1954 'begangen' sind.".
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 279/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Daß ein Anstellungsbetrug bereits in diesem Zeitpunkt sowohl rechtlich vollendet, als auch tatsächlich beendet und damit 'begangen' ist, hat der 5. Strafsenat zu § 1 StFG 1954 schon ausdrücklich entschieden (5 StR 279/57 vom 29. Oktober 1957).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Die Entscheidung des 1. Strafsenats in BGHSt 11, 345, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] behandelt die Frage des Verjährungsbeginns bei der Bestechung.
  • BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Die nachfolgenden einzelnen Gehaltszahlungen stellen auch keine Erweiterung oder Fortsetzung des bereits eingetretenen Vermögensschadens dar, sondern sind lediglich Nachwirkungen des mit der Anstellung vollendeten Betrugs (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Die nachfolgenden einzelnen Gehaltszahlungen stellen auch keine Erweiterung oder Fortsetzung des bereits eingetretenen Vermögensschadens dar, sondern sind lediglich Nachwirkungen des mit der Anstellung vollendeten Betrugs (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Nach der Überzeugung der Strafkammer brachte der Angeklagte ersichtlich nicht die fachliche Ausbildung und die damit jedenfalls bei einem "Facharzt" verbundene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit mit, die den ihm übertragenen Aufgaben und der Höhe seiner Bezüge entsprachen (vergl. BGHSt 17, 254, 256 [BGH 04.05.1962 - 4 StR 71/62]-257; BGH NJW 1961, 2027 unter Hinweis auf RGSt 75, 8; 73, 268, 269).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Das Vorbringen der Revision, aus der Sitzungsniederschrift gehe hervor, daß sowohl der Wahlverteidiger wie der vorübergehend mit der Verteidigung beauftragte Stationsreferendar den Sitzungssaal während der Verhandlung gleichzeitig verlassen hätten, ist als unzulässige Protokollrüge unbeachtlich (BGHSt 7, 162).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Mit Recht ist das Landgericht im Betrugsfall B I 4 (unter Berufung auf BGHSt 13, 13 = NJW 1959, 897) davon ausgegangen, daß die vorgespiegelte Arzteigenschaft auch dann für die Vermögens schädigenden Honorar Zahlungen, der Privatpatienten ursächlich blieb, wenn einige erfolgreich Behandelte den Angeklagten auch als einen Nichtarzt aufgesucht hätten.
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
    Nach der Überzeugung der Strafkammer brachte der Angeklagte ersichtlich nicht die fachliche Ausbildung und die damit jedenfalls bei einem "Facharzt" verbundene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit mit, die den ihm übertragenen Aufgaben und der Höhe seiner Bezüge entsprachen (vergl. BGHSt 17, 254, 256 [BGH 04.05.1962 - 4 StR 71/62]-257; BGH NJW 1961, 2027 unter Hinweis auf RGSt 75, 8; 73, 268, 269).
  • RG, 29.01.1909 - II 967/08

    1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments

  • RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39

    Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere

  • RG, 19.11.1940 - 1 D 498/40

    Ein Arbeiter, der mangels einer besonderen persönlichen Eigenschaft an einer

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (BGHSt 22, 38; siehe auch RGSt 64, 33) beim Anstellungsbetrug, der ebenfalls zu wiederkehrenden Leistungen führt, die Auffassung, daß dieser schon mit der Anstellung beendet sei.
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von

    Sie beginnen jeweils mit dem Beratungsgespräch und sind beendet, sobald der Angeklagte mit der Übergabe von Geld oder Wertpapieren seine Bereicherungsabsicht auf Kosten der Geschädigten verwirklicht hat (vgl. BGHSt 22, 38, 40).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 565/70

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht wegen nicht Hinzuziehung eines

    Jugendrecht ist anzuwenden, wenn der heranwachsende Täter zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, wenn bei ihm also Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam waren (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 22, 41) [BGH 09.01.1968 - 5 StR 603/67].
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