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   BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89   

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https://dejure.org/1991,1168
BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89 (https://dejure.org/1991,1168)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - IV ZR 97/89 (https://dejure.org/1991,1168)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - IV ZR 97/89 (https://dejure.org/1991,1168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsaufschub des Feuerversicherers - Deckungsprozeß - Ermittlungsverfahren gegen den Versicherten - Verzugsfolgenhaftung - Erfüllungswirkung entgegenstehender Rückzahlungsvorbehalt - Grundpfandrechtsgläubiger

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB § 17; VVG § 102
    Verzug des Feuerversicherers bei Leistungspflicht gegenüber Realgläubigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB (AVB f. Feuervers.) § 17; VVG § 102
    Rechte des Feuerversicherers bei Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens; Zahlung an einen Grundpfandgläubiger unter Rückzahlungsvorbehalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 537
  • MDR 1991, 1147
  • VersR 1991, 331
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Irgendein Grund, sie vor anderen Handelsgesellschaften zu privilegieren, besteht nicht (Urteil vom 27.9.1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).

    Dann aber war die Beklagte als Schuldnerin nicht von den Folgen des Verzuges freigestellt (Senatsurteil vom 27.9.1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Zahlung unter Vorbehalt gleich (§ 362 BGB; BGHZ 86, 267, 269; vgl. weiter unten IV.).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Es hat das Urteil des IVb-Zivilsenats vom 8. Februar 1984 (IVb ZR 52/82 - NJW 1984, 2826 unter I 2), auf das es sich zur Begründung seiner Ansicht bezieht, mißverstanden.
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Bei der Entscheidung wird das Berufungsgericht insgesamt zu berücksichtigen haben, daß die Klage nicht wegen eines lückenhaften Vortrags zur Schadensentstehung und Schadenshöhe abgewiesen werden darf, solange greifbare Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung vorhanden sind (Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - BGHR ZPO § 287 "Substantiierung" 1; vgl. auch Urteil des VIII. Zivilsenats vom 26.11.1986 - VIII ZR 260/85 - BGHR ZPO § 287 Abs. 1 "Mindestschaden" 1).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Bei der Entscheidung wird das Berufungsgericht insgesamt zu berücksichtigen haben, daß die Klage nicht wegen eines lückenhaften Vortrags zur Schadensentstehung und Schadenshöhe abgewiesen werden darf, solange greifbare Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung vorhanden sind (Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - BGHR ZPO § 287 "Substantiierung" 1; vgl. auch Urteil des VIII. Zivilsenats vom 26.11.1986 - VIII ZR 260/85 - BGHR ZPO § 287 Abs. 1 "Mindestschaden" 1).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 100/89

    Verzug einer Versicherung bei der Leistung - Recht der Versicherung bei Zweifeln

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Die Beklagte hatte zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen, daß der Kläger - und nicht etwa ein Dritter - den Brand gelegt hatte, so daß sie mit der Möglichkeit ihres Unterliegens im Deckungsprozeß rechnen mußte (Senatsurteil vom 20.11.1990 - IV ZR 100/89).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80

    Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus Feuerversicherung -

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Der Senat hob dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Berufungsgericht zurück (Urteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 12/80).
  • RG, 18.10.1911 - III 476/10

    Liegt unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger Forderungsteile geltend

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
    Der Versicherungsnehmer kann daher auch nach Eintritt der Pfandreife Leistung verlangen, allerdings nicht Leistung an sich selbst, sondern Leistung an den Grundpfandgläubiger (Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 1282 Rdn. 7; Erman/Küchenhoff, BGB 8. Aufl. § 1282 Rdn. 6; RGZ 77, 141, 145).
  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen;

    Der vom Berufungsgericht gewählte, auf eine prozessuale Rechtfertigung verzögerter Leistung hinauslaufende Verschuldensmaßstab steht auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. Januar 1991 - IV ZR 97/89 - VersR 1991, 331 unter II 4 und III 1, 2; 20. November 1990 - IV ZR 202/89 - r + s 1991, 37 unter 3; 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153; 19. September 1984 - IVa ZR 67/83 - VersR 1984, 1137 unter II 2 a).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Wenngleich die vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Entschädigung des Zeitwertschadens keine Zweckbindung schaffen, bleibt auch insoweit zu beachten, daß sich Hypotheken und Grundschulden auf die Forderung gegen den Versicherer erstrecken (§§ 1127, 1192 BGB); wegen der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen verweist § 1128 Abs. 3 BGB auf die §§ 1281, 1282 BGB (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1991 - IV ZR 97/89 - VersR 1991, 331 unter I).
  • BGH, 04.12.1996 - IV ZR 143/95

    Mangelnde Werthaltigkeit eines Grundpfandrechts in einer dem Versicherungsfall

    Hypotheken und Grundschulden erstrecken sich auch auf die Feuerversicherungssumme (§§ 1127 Abs. 1, 1192 BGB; vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1991 - IV ZR 97/89 - VersR 1991, 331 unter I).
  • LG Hildesheim, 17.12.2008 - 4 O 407/07

    Zum Sichtfahrgebot und zu einem Unfall durch Verlust einer schlecht sichtbaren

    Ein behördliches Ermittlungsverfahren schiebt die Fälligkeit der Vorschusszahlung dabei aber nur insoweit hinaus, als das Ergebnis der Ermittlungen in irgendeiner Weise Einfluss auf die Zahlungspflicht des Versicherers haben kann (OLG Köln r+s 1995, 265; BGH NJW-RR 1991, 537).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 6/95

    Rechtsschutzversicherung Vorrat Deckungsprozeß Kfz-Diebstahl Beweis Vorbehalt

    Der Vorbehalt selbst begründet keine selbständige Rückzahlungspflicht, sondern soll in der Regel als einseitige Erklärung des Schuldners lediglich im Fall einer Rückforderung der Leistung nach § 812 Abs. 1 BGB den Einwand der Gegenseite aus § 814 BGB ausschließen, die Leistung sei in Kenntnis der Nichtschuld erbracht worden (vgl. BGH VersR 1991, 331 ff, 332; NJW 1984, 2826, 2827).
  • OLG Köln, 17.04.2007 - 9 U 210/06

    Fehlende Fälligkeit einer Versicherungsleistung wegen eines Brandschadens

    Das Landgericht hat weiter zutreffend ausgeführt, dass die nötigen Erhebungen bereits vor dem förmlichen Abschluss eines Ermittlungsverfahrens, das sich gegen den Anspruch stellenden Versicherungsnehmer richtet, unter bestimmten Umständen beendet sein können, wenn nämlich mögliche weitere Erkenntnisse aus dem noch laufenden Verfahren für den Versicherer keine Relevanz für sein Regulierungsverhalten mehr haben können (siehe BGH, VersR 1991, 331 f., juris-Rz. 22).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 84/95

    Anspruch auf Ersatz eines durch Diebstahl entstandenen Schadens; Voraussetzungen

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  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92

    Anspruchssituation bei Doppelversicherung nach Abschluss eines Vergleiches mit

    Diese Ausführungen enthalten keine Rechtsfehler (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Januar 1991 - IV ZR 97/89 - VersR 1991, 331 unter II 1, 2).
  • OLG Oldenburg, 15.10.1997 - 2 U 171/97

    Zahlungsaufschub des Feuerversicherers; Voraussetzungen für die Berechtigung zum

    Im Hinblick auf das regelmäßige Tätigwerden der Kriminalpolizei nach einem Brand kann aber auch die Anhängigkeit irgendeines Ermittlungsverfahrens nicht ausreichend sein, um einen Zahlungsaufschub zu rechtfertigen (BGH VersR 1991, 331, 332).
  • LG Dortmund, 18.06.2008 - 22 O 189/07

    Finanzierungskosten - Verrechnung von Prozesszinsen mit Kreditzinsen

    Dabei kann offen bleiben, ob dem Kläger der Beklagten gegenüber Ansprüche aus § 280 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB dem Grunde nach zustehen, wobei allerdings für eine Einstandspflicht der Beklagten insoweit spricht, dass diese nach der Sach- und Rechtslage ernstlich mit der Möglichkeit ihres Unterliegens im Deckungsprozess rechnen musste (vgl. zu diesem Kriterium BGH NJW-RR 1991, 537).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1993 - 7 U 293/92

    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld ; Leistungsfreiheit wegen

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