Rechtsprechung
BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 15 StGB; § 21 StGB; § 212 StGB; § 251 StGB; § 64 StGB
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher Raub mit Todesfolge; Symptomatischer Zusammenhang - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sachrüge - Rechtsfolgenausspruch - Berücksichtigung der Trinkmengenangabe - Maßregel - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
JGG § 7; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Wiederholungsgefahr aufgrund der Schwere der jetzigen Straftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
- BGH, 20.02.2002 - 5 StR 543/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 107
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Der neue Tatrichter wird daher bei allen Angeklagten mit Hilfe eines Sachverständigen (§ 246a StPO) die Voraussetzungen des § 64 StGB zu klären haben, bei den Angeklagten J und M C nach Klärung der - bei W feststehenden - Voraussetzungen des § 21 StGB, deren es indes für eine solche Maßregel nicht einmal notwendig bedarf (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1). - BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Das Gewicht der von den dargestellten dissozialen Lebensumständen des Angeklagten geprägten schweren Tat indiziert eine spezifische Wiederholungsgefahr (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7). - BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96
Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie …
Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur, die ihn an der von Gruppendynamik geprägten brutalen Tat zum Nachteil sozial noch Schwächerer mitwirken ließ, steht mit seinem systematischen Alkoholmißbrauch ersichtlich in engem Zusammenhang, dieser ist für sein besonders kritikloses Verhalten ebenso offensichtlich gleichermaßen ursächlich (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 und 2). - BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …
Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Das Landgericht hat die Verfolgung sachgerecht auf den nach den Grundsätzen von BGHSt 38, 295 fraglos erfüllten Verbrechenstatbestand des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge zum Nachteil des Obdachlosen beschränkt, der, wie insbesondere durch den Obduktionsbefund und durch das beobachtete Verletzungsbild unmittelbar nach der Tat hinreichend belegt ist, infolge der Gewalthandlungen verstorben ist. - BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer …
Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur, die ihn an der von Gruppendynamik geprägten brutalen Tat zum Nachteil sozial noch Schwächerer mitwirken ließ, steht mit seinem systematischen Alkoholmißbrauch ersichtlich in engem Zusammenhang, dieser ist für sein besonders kritikloses Verhalten ebenso offensichtlich gleichermaßen ursächlich (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 und 2).
- BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller …
a) Das Landgericht hat - sachverständig beraten - zwar eine Störung des Sozialverhaltens des Angeklagten, die hohe Alkoholkonzentration zur Tatzeit und die Provokation durch das Opfer unter den jeweils zutreffenden Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB erörtert, indes die gebotene Gesamtbetrachtung (…vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3) unterlassen und zudem die markanten Tatumstände, die eine besonders starke Enthemmung nahe legen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit in NStZ-RR 2002, 107 nicht abgedruckt), nicht ersichtlich erwogen.Zudem hat die festgesetzte Jugendstrafe auch deshalb keinen Bestand, weil es das Landgericht trotz Vorliegens erheblicher hierfür sprechender Umstände verabsäumt hat, die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu erwägen (§ 7 Abs. 1 JGG), was die mit am Erziehungsbedarf orientierte Festsetzung der Jugendstrafe - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 JGG hätten erfüllt werden können - beeinflusst haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit nicht in NStZ-RR 2002, 107 abgedruckt; BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 StR 404/08 Tz. 6).
- BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11
Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit); …
Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur des Täters schließt die Mitursächlichkeit des Hangs zum Rauschmittelkonsum für die Tatbegehung nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, NStZ-RR 2002, 107). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten kann die Mitursächlichkeit des Hangs zum Rauschmittelkonsum für die Tatbegehung unberührt lassen (vgl. BGH Beschluss vom 09.01.2002 - 5 StR 543/01, NStZ-RR 2002, 107). - BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
Natürliche Handlungseinheit und Verklammerungswirkung (Freiheitsberaubung; …
Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur schließt die Mitursächlichkeit des Hanges für die Tatbegehung nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 107).