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   BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07   

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https://dejure.org/2008,4239
BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07 (https://dejure.org/2008,4239)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2008 - 5 StR 508/07 (https://dejure.org/2008,4239)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 5 StR 508/07 (https://dejure.org/2008,4239)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 30a Abs. 1, Abs. 3 BtMG
    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim minder schweren Fall; Strafzumessung (Berücksichtigung des öffentlichen Eindrucks und des Handeltreibens im öffentlichen Nahverkehr)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung als Aufgabe des Tatrichters

  • Judicialis

    BtMG § 30a Abs. 1; ; BtMG § 31; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines minder schweren Falls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2057 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07 Rdn. 8).

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07 Rdn. 8).

  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07 Rdn. 8).

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07 Rdn. 8).

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).

  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 78/04

    Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentlicher Strafmilderungsgrund der

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
    Zudem ist das Landgericht - offensichtlich aufgrund der Telefonüberwachung - zu Unrecht zu Gunsten des Angeklagten bereits im Fall 1 von einer polizeilichen Überwachung der Tatausführung ausgegangen (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 und 5 StR 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    bb) Allerdings kann eine engmaschige und lückenlose polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts ein bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten sein, dem neben der Sicherstellung der Drogen ein eigenes Gewicht zukommt, wenn hierdurch eine tatsächliche Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit durch das In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel nicht bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 f.; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51 f.; vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153 f.; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360 mwN; Weber/Kornprobst/Maier, 6. Aufl., BtMG, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Für die Notwendigkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts entscheidend ist zudem der Umstand, dass es das Landgericht unterlassen hat, zugunsten des Angeklagten zu würdigen, dass dessen Handeln unter vollständiger Observation der Polizei stattgefunden hat (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 und Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07 Tz. 6).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 29/08

    Steuerhinterziehung (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung bei Observation und

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist im Revisionsverfahren ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04; Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07).
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