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   BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11   

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https://dejure.org/2013,2486
BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11 (https://dejure.org/2013,2486)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2013 - XII ZB 550/11 (https://dejure.org/2013,2486)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - XII ZB 550/11 (https://dejure.org/2013,2486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG, § 18 Abs 3 VersAusglG, § 59 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei Ausschluss des Wertausgleichs durch das Familiengericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Versorgungsträgers zur Beschwerde bei Ausschluss des Wertausgleichs im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei Ausschluss des Wertausgleichs durch das Familiengericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Versorgungsträgers zur Beschwerde bei Ausschluss des Wertausgleichs im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei Ausschluss des Wertausgleichs durch das Familiengericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers beim Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss des Wertausgleichs und das Beschwerderecht des Versorgungsträgers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beteiligung der Versorgungsträger am Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei unrichtiger Beurteilung der Anwendung von § 18 VersAusglG

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers bei Ausschluss wegen Geringfügigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 385
  • MDR 2013, 526
  • NZS 2013, 427
  • FamRZ 2013, 612
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Diese Betroffenheit erschließt sich bereits aus dem Regelungszweck dieser Vorschrift, der mit der in § 18 VersAusglG eröffneten Möglichkeit zum Ausschluss eines Bagatellausgleiches vornehmlich Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger in den Blick genommen hat (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 34 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 501/11 - FamRZ 2012, 513 Rn. 23).

    Auch sonst sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, die es erfordern, den gleichlautenden Begrifflichkeiten in § 10 Abs. 2 VersAusglG und in § 18 Abs. 1 VersAusglG unterschiedliche Bedeutungen zukommen zu lassen (Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn.21 f.).

    Denn sowohl die auf den korrespondierenden Kapitalwert bezogene Differenz der regeldynamischen Anrechte (3.997,27 EUR) als auch die auf den korrespondierenden Kapitalwert bezogene Differenz der angleichungsdynamischen Anrechte (6.737,77 EUR) übersteigt bereits die für das Ende der Ehezeit geltende Geringfügigkeitsgrenze (§ 18 Abs. 3 VersAusglG) in Höhe von 3.024 EUR (FamRZ 2012, 173; vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 19 ff.).

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Daher kann sich der Versorgungsträger mit seinem Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung der Härteklausel des § 27 VersAusglG stützen (OLG Stuttgart FamRZ 2012, 303, 305; Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 59 FamFG Rn. 12; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 134 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175, 177 zu § 1587 c BGB).

    Eine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass ein bei ihm bestehendes Anrecht durch das Gericht eine unrichtige Bewertung erfahren hat, ohne dass es darauf ankäme, ob der Wert des Anrechts zu hoch oder zu niedrig bemessen worden ist (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 12. November 1980 - IV b ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Der Senat hat im Anschluss an seine Rechtsprechung zu dem bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtszustand bereits mehrfach ausgesprochen, dass ein im Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Versorgungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung (weiterhin) grundsätzlich bereits dann in seinen Rechten beeinträchtigt wird, wenn diese Entscheidung mit einem als unrichtig gerügten Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine - feststellbare - wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers ankäme; dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen, einen betrieblichen oder einen sonstigen privaten Versorgungsträger handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - FamRZ 2012, 851 Rn. 8 ff. und vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - juris Rn. 9).

    Denn durch diese Regelung sollte gerade die Einlegung von Rechtsmitteln durch die Versorgungsträger erleichtert und nicht von der vielfach ungewissen Frage abhängig gemacht werden, in welchem wirtschaftlichen Umfang sich eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich künftig für oder gegen den Versorgungsträger auswirken wird (vgl. Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1215; Schwamb FamFR 2012, 230).

  • OLG Stuttgart, 13.06.2011 - 15 UF 129/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers;

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Daher kann sich der Versorgungsträger mit seinem Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung der Härteklausel des § 27 VersAusglG stützen (OLG Stuttgart FamRZ 2012, 303, 305; Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 59 FamFG Rn. 12; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 134 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175, 177 zu § 1587 c BGB).

    In diesen Fällen mache der Versorgungsträger in der Sache eine Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes und damit eine Rechtsposition geltend, die nicht ihm, sondern nur dem betroffenen Ehegatten zustehe (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 303, 304 f. - obiter dictum).

  • OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerde eines Versicherungsträgers wegen

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    aa) Keinem Zweifel unterliegen kann es dabei zunächst, dass der Versorgungsträger durch die Entscheidung des Gerichts, den Wertausgleich durchzuführen, obwohl die Anwendungsvoraussetzungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG vorgelegen hätten, in seinen eigenen Rechten betroffen wäre (OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232; Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 185/87 - FamRZ 1989, 41 f. und vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099, 1100 zur früheren Bagatellklausel des § 3 c VAHRG).

    Demgegenüber wird - mit dem Beschwerdegericht - die abweichende Ansicht vertreten, dass ein Beschwerderecht des Versorgungsträgers in den Fällen eines nach § 18 VersAusglG ausgeschlossenen Wertausgleiches generell ausscheide, weil dem Versorgungsträger mit dieser Entscheidung gerade Verwaltungsaufwand erspart werden soll und das Gesetz keine auf Durchführung des Versorgungsausgleiches gerichtete Popularbeschwerde kenne (so im Ergebnis OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232 - obiter dictum zu § 18 Abs. 2 VersAusglG; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 1148; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. auch OLG Saarbrücken FamRZ 1989, 994 zu § 3 c VAHRG).

  • OLG Celle, 15.11.2011 - 10 UF 256/11

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen den Ausschluss des

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung geht wiederum davon aus, dass sich der Versorgungsträger jedenfalls dann mit einem Rechtsmittel gegen den Ausschluss des Wertausgleiches nach § 18 VersAusglG wenden kann, wenn er das Fehlen der gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen dieser Vorschrift - mithin in den Fällen des § 18 Abs. 1 VersAusglG die fehlende Gleichartigkeit der saldierten Anrechte und die fehlende Geringfügigkeit der Wertdifferenz und in den Fällen des § 18 Abs. 2 VersAusglG die fehlende Geringfügigkeit des Ausgleichswertes - rügt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1306, 1307; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1733 [Ls.]; OLG Celle FamRZ 2012, 717, 718 f.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 87/83

    Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Eine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass ein bei ihm bestehendes Anrecht durch das Gericht eine unrichtige Bewertung erfahren hat, ohne dass es darauf ankäme, ob der Wert des Anrechts zu hoch oder zu niedrig bemessen worden ist (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 12. November 1980 - IV b ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist insgesamt zulässig und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung zu den von den Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anrechten beschränkt worden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.1989 - 9 UF 37/89
    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Demgegenüber wird - mit dem Beschwerdegericht - die abweichende Ansicht vertreten, dass ein Beschwerderecht des Versorgungsträgers in den Fällen eines nach § 18 VersAusglG ausgeschlossenen Wertausgleiches generell ausscheide, weil dem Versorgungsträger mit dieser Entscheidung gerade Verwaltungsaufwand erspart werden soll und das Gesetz keine auf Durchführung des Versorgungsausgleiches gerichtete Popularbeschwerde kenne (so im Ergebnis OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232 - obiter dictum zu § 18 Abs. 2 VersAusglG; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 1148; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. auch OLG Saarbrücken FamRZ 1989, 994 zu § 3 c VAHRG).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2011 - 9 UF 140/11

    Versorgungsausgleich: Ausgleich bei geringer Differenz eines Ausgleichswertes

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
    Teilweise wird dies mit der Begründung bejaht, dass der Anspruch des Versorgungsträgers auf eine gesetzeskonforme Durchführung des Wertausgleiches auch die unter jedem Gesichtspunkt richtige Handhabung des § 18 VersAusglG umschließe (so wohl OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 306, 307; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1404, 1405).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 185/87

    Beschwerderecht des Versicherungs- oder Versorgungsträgers

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 210/87

    Beteiligung eines Trägers der betrieblichen Altersversorgung am

  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 164/88

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00

    Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZB 62/07

    Rechtstellung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 501/11

    Absehen vom Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Ausgleichs "einzelner

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht

  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 2 UF 112/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist es für einen Beteiligten grundsätzlich möglich, seine Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte zu beschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 17 und vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 23).

    Aus diesem grundsätzlichen - aber ohnehin nicht uneingeschränkten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 12) - Anspruch des Versorgungsträgers auf einen gesetzmäßigen Ausgleich der bei ihm bestehenden Anrechte lässt sich aber nicht herleiten, dass ihm auch die Befugnis zuerkannt werden müsste, im Wege des Anschlussrechtsmittels in ein (Rechtsmittel-)Verfahren einzugreifen, dessen Ausgang seine Rechtsstellung nicht beeinträchtigen kann.

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine unmittelbare Betroffenheit des Versorgungsträgers in eigenen Rechten jedenfalls dann gegeben ist, wenn er mit seiner Beschwerde in Bezug auf ein Anrecht die unzutreffende Beurteilung der gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen von § 18 Abs. 1 und 2 VersAusglG rügt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 20 f.).
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Beschwerdegericht zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Ehefrau ihre Erstbeschwerde wirksam auf die Teilung des bei der Beteiligten zu 1 bestehenden Anrechts der betrieblichen Altersversorgung beschränken konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 17 und vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 23).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der

    Durch den Verzicht auf eine Mindestbeschwer in Versorgungsausgleichssachen sollte mithin dem grundsätzlichen Anspruch der Versorgungsträger auf eine gesetzmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs zur Durchsetzung verholfen werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 11).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 140/16

    Versorgungsausgleichssache: Beschwerdeberechtigung eines materiell beteiligten

    Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015, XII ZB 33/13, - FamRZ 2015, 2125 und vom 9. Januar 2013, XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612).

    Sie setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die angefochtene Entscheidung zum Versorgungsausgleich mit einem unmittelbaren Eingriff in die subjektive Rechtsstellung des Beschwerdeführers verbunden ist (Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 8 und vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 10; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 204).

    Eine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass ein bei ihm bestehendes Anrecht durch das Gericht eine unrichtige Bewertung erfahren hat, ohne dass es darauf ankäme, ob der Wert des Anrechts zu hoch oder zu niedrig bemessen worden ist (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 21 mwN).

    Daran anknüpfend hat der Senat entschieden, dass eine unmittelbare Betroffenheit des Versorgungsträgers in eigenen Rechten jedenfalls dann gegeben ist, wenn er mit seiner Beschwerde in Bezug auf ein Anrecht die unzutreffende Beurteilung der gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen von § 18 Abs. 1 und 2 VersAusglG rügt (Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 10 mwN und vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 20 f.).

    Zwar korrespondiert mit der dem materiell beteiligten Versorgungsträger auferlegten Verpflichtung, als Folge der zur Durchführung des Versorgungsausgleichs getroffenen gerichtlichen Anordnungen ein anderes als das ursprünglich übernommene und sich für ihn möglicherweise als wirtschaftlich nachteilig erweisendes Risiko tragen zu müssen, grundsätzlich ein Anspruch des Versorgungsträgers auf eine gesetzmäßige Durchführung des Wertausgleichs (Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 11 und vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12).

    Daraus folgt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin allerdings nicht, dass der Versorgungsträger uneingeschränkt über die materielle Richtigkeit gerichtlicher Anordnungen zum Wertausgleich zu wachen hätte (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

    Deshalb sind Ost- und Westanrechte auch hinsichtlich des Verfahrenswertes gesondert zu bewerten (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 20.3.2013 - 9 WF 38/13, BeckRS 2013, 09965; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, Beschluss vom 16.10.2015 - 15 WF 176/15, BeckRS 2015, 19992 Rn. 35; OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2011 - 12 UF 137/11, BeckRS 2012, 17599; OLG Jena, NJW-RR 2011, 225, 226; OLG Nürnberg, NJW 2011, 620, 621; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 50 Rn. 39; s. auch Keske, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl., 17. Kap., Rn. 171; im Ergebnis auch BGH, Beschluss vom 9.1.2013 - XII ZB 550/11, BeckRS 2013, 03529 im Hinblick auf die Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung AG Niebüll, Beschluss vom 8.6.2011 - 4 F 84/09, BeckRS 2013, 03537; a.A. Senat, FamRZ 2011, 1591; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 16.3.2012 - 3 UF 7/12, BeckRS 2013, 14969; FamRZ 2014, 390; Keuter, FamRZ 2011, 1026).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 UF 226/15

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; gleichartige Anrechte

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur die Frage, inwieweit der Versorgungsträger mit einem Rechtsmittel eine in der Handhabung des § 18 VersAusglG durch das Familiengericht liegende Beschwer bekämpfen kann, im Einzelfall nicht einheitlich beantwortet (vgl. BGH, FamRZ 2013, 612, 613 Rn. 13ff).

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass der Versorgungsträger durch die Entscheidung des Familiengerichts, den Wertausgleich durchzuführen, obwohl die Anwendungsvoraussetzungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG vorgelegen hätten, in seinen eigenen Rechten betroffen ist (vgl. BGH, FamRZ 2013, 612, 613 Rn. 14 m.w.N.; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).

    Diese Betroffenheit erschließt sich bereits aus dem Regelungszweck dieser Vorschrift, der mit der in § 18 VersAusglG eröffneten Möglichkeit zum Ausschluss eines Bagatellausgleiches vornehmlich Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger in den Blick genommen hat (vgl. BGH, FamRZ 2013, 612, 613 Rn. 14 m.w.N.).

    In Versorgungsausgleichssachen kennt das Gesetz zudem keine Mindestbeschwer (vgl. §§ 61 Abs. 1, 228 FamFG; dazu auch: BGH, FamRZ 2013, 612ff, bei juris Langtext Rn 11).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2014 - 15 UF 243/14

    Versorgungsausgleich nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten:

    Denn letztere Anrechte weisen eine höhere Dynamik auf als regeldynamische Anrechte, weshalb es sich gemäß § 120 f Abs. 2 Nr. 1 SGB VI nicht um Anrechte gleicher Art handelt und weshalb sie auch nicht als gleichartig im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG gewertet werden können (BGH FamRZ 2013, 612 Rn. 24 mwN; jurisPK-BGB/Breuers aaO § 31 VersAusglG Rn. 17).
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit war im Hinblick auf die Beschwerdeberechtigung gegenüber § 20 Abs. 1 FGG keine inhaltliche Änderung verbunden (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 10; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308, S. 204).
  • BGH, 21.11.2013 - XII ZB 137/13

    Versorgungsausgleich im Übergangsfall: Übereinstimmende Ruhensanträge für das

    Der Senat hat auch für das seit 1. September 2009 geltende Recht bereits mehrfach ausgesprochen, dass ein im Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Versorgungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinen Rechten beeinträchtigt wird, wenn diese Entscheidung mit einem als unrichtig gerügten Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine feststellbare wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers ankäme; dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen, einen betrieblichen oder einen sonstigen privaten Versorgungsträger handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 11 mwN).
  • OLG Hamm, 15.02.2016 - 5 UF 139/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen den

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 359/19

    Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 366/13

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit von Anrechten im Rahmen der Bagatellprüfung

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger

  • OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Erteilung der familiengerichtlichen

  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17

    Satzungsmäßige Regelung der EZVK zum Versorgungsausgleich nichtig

  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 13 UF 700/08

    Versorgungsausgleich: Addition von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2023 - 16 UF 97/23

    Zur Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers im Abänderungsverfahren.

  • OLG Nürnberg, 26.10.2017 - 10 UF 1116/17

    Fehlende Beschwer für ein Rechtsmittel gegen die Feststellung der Erledigung

  • OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers

  • OLG Schleswig, 26.09.2013 - 15 UF 80/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Unterschriftserfordernis bei familienrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 4 UF 72/17

    Abänderungsverfahren bei vorausgehender Negativentscheidung

  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12

    Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - 20 UF 155/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwer eines Versorgungsträgers; Ausgleich

  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 13 UF 251/13

    Teilungskosten; Versorgungsausgleich; Angemessenheit; Darlegung

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 5 UF 73/19

    Beschwerde gegen die Nichtausgleichung eines Anrechtes wegen Geringfügigkeit:

  • OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 6 UF 68/15

    Wertausgleich bei Tod eines Ehegatten nach rechtskräftig durchgeführtem

  • OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit einer durch schriftlichen Vergleich

  • OLG Frankfurt, 26.03.2013 - 6 UF 66/12

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers

  • OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 UF 840/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Abänderung eines Rechts unterhalb der

  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 891/23

    Zielversorgungsträger, Versorgungsausgleich, Externe Teilung, Lebensversicherung,

  • OLG Hamm, 31.03.2016 - 2 UF 15/16

    Private Altersvorsorge; Sicherungsvereinbarung; Darlehen; Versorgungsausgleich

  • OLG Nürnberg, 29.01.2016 - 11 UF 1524/15

    Versorgungsausgleich - Keine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei

  • OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit von Anrechten

  • OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

  • OLG Frankfurt, 11.08.2014 - 5 UF 156/14

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gleichartigen Anrechten

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16

    Formale Voraussetzungen einer Beschwerde durch juristische Person

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2022 - 20 UF 10/22

    Externe Teilung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente) im

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen

  • OLG Köln, 13.05.2014 - 21 UF 115/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des Ausgleichsverpflichteten gegen die Durchführung

  • OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14

    Ausgleich von Versorgungsanrechten aus der Beamtenversorgung des Bundes und des

  • OLG Hamm, 28.02.2023 - 4 UF 9/22

    Versorgungsausgleich; Teilungsanordnung; Halbteilungsgrundsatz

  • OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21

    Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 UF 65/15

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs bei Ausgleich von an Rechten in der

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 7/13

    Versorgungsausgleich; Beschwerdebefugnis eines Ehegatten

  • OLG Köln, 12.12.2012 - 27 UF 84/12

    Zulässigkeit der Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 10 UF 236/14

    Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache

  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 2 UF 5/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • OLG Brandenburg, 31.05.2021 - 15 UF 68/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei geringer Differenz beiderseitiger

  • OLG Brandenburg, 10.03.2021 - 13 WF 14/21
  • OLG Nürnberg, 05.11.2021 - 7 UF 856/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Teilanfechtung eines

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 1 UF 145/19
  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17A
  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/19

    VersAusglG

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