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   BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17   

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https://dejure.org/2018,6042
BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17 (https://dejure.org/2018,6042)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 1 StR 368/17 (https://dejure.org/2018,6042)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 1 StR 368/17 (https://dejure.org/2018,6042)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 56b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 StGB, § 257c StPO, § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56b StGB, § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung; Erforderlicher Hinweis auf die Anordnung von Bewährungsauflagen vor Abschluss der Vereinbarung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Hinweis des Gerichts auf eine beabsichtigte Bewährungsauflage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung; Erforderlicher Hinweis auf die Anordnung von Bewährungsauflagen vor Abschluss der Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Steuerstrafverfahren: "die Bewährungsauflage ist angedacht”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal - und die Bewährungsauflagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 420
  • StV 2019, 381
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380 und vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174).

    Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form der Zahlungsauflage nebst kumulativ verhängter Arbeitsauflage - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380; vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Angeklagte nicht auf die Verständigung eingelassen hätte, wenn sie vor deren Zustandekommen darauf hingewiesen worden wäre, dass zur Genugtuung für das begangene Unrecht die Erteilung mehrerer Bewährungsauflagen gemäß § 56b StGB - insbesondere die von ihr abgelehnte Arbeitsauflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB - in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067, 1071; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 176).

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16

    Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380 und vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174).

    Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form der Zahlungsauflage nebst kumulativ verhängter Arbeitsauflage - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380; vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
    Nur durch einen solchen vorherigen Hinweis kann sichergestellt werden, dass der Angeklagte vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung informiert ist und er deshalb autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern, Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1071; siehe auch BT-Drucks. 16/12310, S. 14, 15).

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Angeklagte nicht auf die Verständigung eingelassen hätte, wenn sie vor deren Zustandekommen darauf hingewiesen worden wäre, dass zur Genugtuung für das begangene Unrecht die Erteilung mehrerer Bewährungsauflagen gemäß § 56b StGB - insbesondere die von ihr abgelehnte Arbeitsauflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB - in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067, 1071; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 176).

  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
    Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form der Zahlungsauflage nebst kumulativ verhängter Arbeitsauflage - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380; vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
    Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen.
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