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   BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17, 2 AR 345/17   

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https://dejure.org/2018,3260
BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17, 2 AR 345/17 (https://dejure.org/2018,3260)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 2 ARs 551/17, 2 AR 345/17 (https://dejure.org/2018,3260)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 2 ARs 551/17, 2 AR 345/17 (https://dejure.org/2018,3260)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichtsstands auf Antrag hinsichtlich Übertragung i.R.d. Vollstreckung der Jugendstrafe

  • rewis.io

    Gerichtsstandbestimmung bei häufigem Wohnortwechsel des zu Bewährungsstrafe Verurteilten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichtsstands auf Antrag hinsichtlich Übertragung i.R.d. Vollstreckung der Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungsüberwachung bei einer Jugendstrafe - und die Rückgabe an das ursprünglich zuständige Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 664
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 ARs 239/86

    Zuständigkeit - Bestimmung - Übertragungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG, hier darüber hinaus i.V.m. § 88 Abs. 6 Satz 3 JGG, als übergeordnetes Gericht auch dann zu entscheiden, wenn zwischen zwei Gerichten Streit darüber besteht, ob das ursprünglich abgebende Gericht aufgrund einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse die Übertragung rückgängig machen, also die Sache wieder übernehmen muss, um sie entweder selbst zu erledigen oder gegebenenfalls einem anderen Gericht zu übertragen (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, NStZ 1987, 87; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 58 Rn. 9).

    Jedoch bleibt für die Änderung der Übertragungsentscheidung die gesetzliche Zuständigkeitsregelung weiterhin maßgebend (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, NStZ 1987, 87).

    Dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld bleibt die Möglichkeit, bei dem Amtsgericht Hameln eine Änderung der Übertragungsentscheidung anzuregen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, aaO).

  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
    Der Beschluss des Amtsgerichts Goslar vom 7. März 2017, durch den der dortige Jugendrichter die im Rahmen der Bewährungsüberwachung zu treffenden Entscheidungen "gemäß § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO' an das Amtsgericht München zurückgab, war jedoch nicht von seiner Zuständigkeit gedeckt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 1972 - 2 ARs 79/72, BGHSt 24, 332, 334; Beschluss vom 19. November 1970 - 2 ARs 270/70, BGHSt 24, 26, 28).

    Dagegen ist er nicht befugt, die Sache selbst an ein drittes Gericht zu übertragen (BGH, Beschluss vom 19. November 1970 - 2 ARs 270/70, aaO; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 58 Rn. 44).

  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
    Der Beschluss des Amtsgerichts Goslar vom 7. März 2017, durch den der dortige Jugendrichter die im Rahmen der Bewährungsüberwachung zu treffenden Entscheidungen "gemäß § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO' an das Amtsgericht München zurückgab, war jedoch nicht von seiner Zuständigkeit gedeckt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 1972 - 2 ARs 79/72, BGHSt 24, 332, 334; Beschluss vom 19. November 1970 - 2 ARs 270/70, BGHSt 24, 26, 28).
  • BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72

    Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung - Übertragung der noch zu treffenden

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
    Dieses hat deshalb die Pflicht, seine Entscheidung bei einer Änderung der Verhältnisse zu überprüfen, wenn erforderlich rückgängig zu machen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72, BGHSt 25, 85, 88; Beschluss vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79, BGHSt 28, 351, 353) und gegebenenfalls ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (Brunner/Dölling, aaO, § 58 Rn. 9).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
    Dieses hat deshalb die Pflicht, seine Entscheidung bei einer Änderung der Verhältnisse zu überprüfen, wenn erforderlich rückgängig zu machen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72, BGHSt 25, 85, 88; Beschluss vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79, BGHSt 28, 351, 353) und gegebenenfalls ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (Brunner/Dölling, aaO, § 58 Rn. 9).
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