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   BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17   

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https://dejure.org/2018,2977
BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17 (https://dejure.org/2018,2977)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 3 StR 587/17 (https://dejure.org/2018,2977)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 3 StR 587/17 (https://dejure.org/2018,2977)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 400 Abs 1 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Verhältnis von sexueller Nötigung zu Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Revision der Nebenklägerin mit dem Ziel einer Verurteilung wegen "Vergewaltigung" statt wegen "sexueller Nötigung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Verhältnis von sexueller Nötigung zu Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Revision der Nebenklägerin: "Vergewaltigung” statt "sexuelle Nötigung”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsmittel der Nebenklägerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 173/03

    Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17
    Im Verhältnis von sexueller Nötigung zu Vergewaltigung handelt es sich nämlich nicht um eine Frage des Schuldspruchs im rechtstechnischen Sinne, sondern um eine Frage der Fassung der Urteilsformel gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, in der ausnahmsweise die Begehung eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall der (versuchten) sexuellen Nötigung zum Ausdruck kommen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 400 Rn. 3a).'.
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Eine versuchte Vergewaltigung kommt bei Vollendung des Grundtatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB aufgrund des auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2460) weiterhin als Strafzumessungsregel ausgestalteten § 177 Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17; BT-Drucks.18/9097, S. 28) nicht in Betracht (vgl. BGH, aaO; vgl. zur a.F. Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97, NStZ-RR 1997, 293).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Bei der Vorschrift des § 177 Abs. 6 StGB, deren Anwendung die Nebenklägerin begehrt, handelt es sich - nicht anders als bei § 177 Abs. 2 StGB aF - nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um eine Strafzumessungsregel (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17 Rn. 2; vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 400 Rn. 3a).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 324/22

    Sexueller Übergriff (Konkurrenzverhältnis des vollendeten sexuellen Übergriffs

    Das Landgericht ist mit der ständigen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 312; Beschl. v. 5. Juni 2018 - 2 StR 170/18, BeckRS 2018, 15168; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 177 Rn. 147) davon ausgegangen, dass eine versuchte Vergewaltigung bei Vollendung des Grundtatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB auf Grund des auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung vom 4.11.2016 (BGBl. I, S. 2460) weiterhin als Strafzumessungsregel ausgestalteten § 177 Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17, BeckRS 2018, 1502; BT-Drs. 18/9097, S. 28) nicht in Betracht kommt (UA S. 28).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 644/19

    Erfolglose Revision des Nebenklägers

    Die Revision, mit der der Nebenkläger die Nichtanwendung einer Strafzumessungsregel rügt, ist nach § 400 StPO unzulässig (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306 f., zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17, zu § 177 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

    Dass das in Betracht kommende Regelbeispiel eine eigene Bezeichnung hat und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb in die Urteilsformel aufzunehmen ist, führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17).
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