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   BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17   

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https://dejure.org/2018,3438
BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17 (https://dejure.org/2018,3438)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 3 StR 605/17 (https://dejure.org/2018,3438)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 3 StR 605/17 (https://dejure.org/2018,3438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46b StGB
    Zulässige und begründete Aufklärungsrüge wegen fehlender Prüfung der Voraussetzungen einer Aufklärungshilfe; keine Einziehung nach Einstellung des Verfahrens

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 2 StPO, § 154 Abs 2 StPO, § 154 Abs 5 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 46b Abs 1 Nr 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge zum Strafausspruch; Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Tatrichterliche Aufklärungspflicht hinsichtlich geleisteter Aufklärungshilfe; Anordnung einer Einziehung nach Verfahrenseinstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungsrüge zum Strafausspruch; Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung trotz (teilweiser) Verfahrenseinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 116
  • NStZ-RR 2018, 365
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17
    Mit dieser Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren war - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGHSt 10, 88, 89; BGHSt 30, 197, 198).

    Zur Beseitigung dieses Verfahrenshindernisses wäre ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich (BGHSt 30, 197, 198).

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17
    Mit dieser Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren war - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGHSt 10, 88, 89; BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, dass die Erwerbstat verjährt ist, bleibt sie - anders als etwa im Fall einer vorläufigen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, NStZ-RR 2018, 116, 117 mwN; vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, NStZ-RR 2019, 153, 154; Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95, 96 Rn. 17) - bei Gericht bis zum abschließenden Urteil anhängig.

    Daher bedarf es eines Antrages der Staatsanwaltschaft gemäß § 435 Abs. 1 StPO, die Einziehung im objektiven Verfahren selbständig anzuordnen (zur Möglichkeit der mündlichen Antragstellung vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18, NStZ 2019, 271, 272 Rn. 11; vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21, NStZ-RR 2022, 255; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 435 Rn. 19); anderenfalls besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis, weil das Verfahren, soweit es die eingestellte Tat betrifft, nicht mehr bei Gericht anhängig ist (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, aaO; Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, NStZ-RR 2018, 116, 117 mwN; El-Ghazi, NStZ 2022, 255).

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

    Fehlt es daran (vgl. SA IV HVP S. 165), steht der dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, Rn. 8 und vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18, Rn. 4).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Fehlt es daran, steht der dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, NStZ-RR 2018, 116, 117 und vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18 Rn. 4; Heine in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 76a Rn. 19).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer

    c) Auch die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) ist ungeachtet der Frage, ob sie eine bestimmte Beweisbehauptung enthält (vgl. zu den Begründungsanforderungen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17), schon unzulässig, weil nicht vorgetragen wird, woraus sich Anhaltspunkte für die Notwendigkeit und Möglichkeit weiterer Aufklärungen hätten ergeben sollen.
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 451/19

    Aufklärungsrüge (keine Präklusion der Rüge durch unterlassenen entsprechenden

    In zulässiger Weise (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17 Rn. 4) beanstandet die Revision, dass die Strafkammer nicht die Ehefrau des Angeklagten A. als Zeugin zu den Abläufen am frühen Morgen des 30. Juni 2017 vernommen hat.
  • BGH, 14.11.2019 - 5 StR 525/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung möglicher Aufklärungshilfe

    In zulässiger Weise (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, NStZ-RR 2018, 116) trägt die Revision vor, dass dieser Angeklagte ausweislich nicht in die Hauptverhandlung eingeführter Vernehmungsprotokolle frühzeitig im Ermittlungsverfahren Angaben gemacht habe, die zur Identifizierung und Überführung des Mitangeklagten G. geführt hätten.
  • BGH, 13.09.2022 - 5 StR 299/22

    Revision im Strafverfahren: Handschriftlich verfasste Verfahrensrüge

    Die unter Vorlage verschiedener Beweisanträge geltend gemachte Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist unzulässig, da der Senat dem Revisionsvorbringen die bestimmte Behauptung dem Strengbeweis unterliegender Beweistatsachen nicht hinreichend entnehmen kann (vgl. zur Vortragspflicht bei Aufklärungsrügen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, NStZ-RR 2018, 116).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 142/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung fehlender

    Fehlt es - wie hier - an einem solchen Antrag, steht der dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (vgl. BGH, aaO; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17 Rn. 8).
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