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   BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17   

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https://dejure.org/2018,1369
BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17 (https://dejure.org/2018,1369)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 5 StR 541/17 (https://dejure.org/2018,1369)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 5 StR 541/17 (https://dejure.org/2018,1369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 228 StGB
    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung; Altersgrenze; Schwere der drohenden Beeinträchtigung; Absehbarkeit der Folgen; abstrakt lebensgefährliche Würgehandlungen); Berücksichtigung erlittener Beeinträchtigungen des Opfers bei Tatserien im ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 273 Abs. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 228 StGB, § 337 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 3 StGB, § 176a Abs. 5 Variante 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und mit gefährlicher Körperverletzung; Straferschwerende Berücksichtigung der schweren Tatfolgen für die Nebenklägerin bei der Bemessung der Einzelstrafen und bei ...

  • rewis.io

    Keine Berücksichtigung einer sinkenden Hemmschwelle bei Serientaten zugunsten des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und mit gefährlicher Körperverletzung; Straferschwerende Berücksichtigung der schweren Tatfolgen für die Nebenklägerin bei der Bemessung der Einzelstrafen und bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 537
  • NStZ-RR 2019, 38
  • NStZ-RR 2019, 39
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98

    Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17
    Diese gerade bei serienhaft begangenen Missbrauchstaten ohnehin nicht unproblematische Erwägung (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1213 mwN; ganz abl. Reichenbach JR 2012, 9, 11 f.) kann jedenfalls dann nicht zugunsten des Täters wirken, wenn er, was beim Angeklagten der Fall war, von vornherein eine Vielzahl von Taten geplant hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f. und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 7; BayObLG, NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, juris Rn. 2; Urteil vom 5. September 2018 - 2 StR 454/17, juris Rn. 30, jeweils mwN; offen gelassen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, juris Rn. 10).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und

    Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Soweit die Revision unter der Überschrift "Beweisantrag vom 30.06.2022" unter anderem die Ablehnung seines Antrags auf Vernehmung des im Ausland lebenden gesondert Verfolgten Ko.     rügt, entspricht der Revisionsvortrag zudem deshalb nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil darin ein Verfahrenssachverhalt ohne Differenzierung nach der Stoßrichtung der Beanstandungen geschildert ist und dem Vorbringen die Angriffsrichtung der Rüge nicht hinreichend klar entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 4; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162).Ungeachtet dessen bleibt den Rügen aber auch aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen der Erfolg versagt.
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von

    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass bereits bestimmte Einzeltaten die Nebenklägerin besonders belastet haben, so dass diese bei den Einzelstrafen uneingeschränkt berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17).
  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

    Dies lässt besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 10).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Ungeachtet der Tatsache, dass der Angeklagte von Anfang an eine Vielzahl von Taten geplant hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 09.1.2018 - 5 StR 541/17, Rn. 12, juris) und sich auch durch die beiden genannten "Warnschüsse" nicht von der weiteren Tatbegehung hat abbringen lassen, hat die Kammer erwogen, ob es im Verlauf der Jahre zu einem Absinken der Hemnschwelle gekommen ist und damit einhergehend zu einem Absinken des Schuldgehalts.
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19

    Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen

    Denn den Urteilsgründen lässt sich noch hinreichend entnehmen, dass bereits die Einzeltaten aufgrund der durchgehend bestehenden Bedrohungslage für die Geschädigte besonders belastend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538).
  • OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener

    c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]).
  • KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20

    Zuständigkeit des (erweiterten) Schöffengerichts oder des Landgerichts bei

    Soweit die Strafkammer bei ihrer prognostischen Beurteilung der Straferwartung zu Gunsten des Angeklagten S gewertet hat, es handele sich um eine Serie von Straftaten mit sinkender Hemmschwelle zur Tatbegehung, bleibt unberücksichtigt, dass in Fällen eines Tatentschlusses, der - wie hier - von vornherein auf die Begehung einer Mehrzahl von Taten gerichtet ist, eine rechtsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck kommen und sowohl bei der Bemessung der Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafenbildung strafschärfend gewichtet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 -, juris Rn. 12 m. w. N. sowie Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 1208 ff.).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 391/18

    Serientaten - und der Schuldgehalt der Folgetaten

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