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   BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16   

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https://dejure.org/2018,3514
BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16 (https://dejure.org/2018,3514)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - X ZR 14/16 (https://dejure.org/2018,3514)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - X ZR 14/16 (https://dejure.org/2018,3514)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Definition des Fachmanns zur Festlegung einer fiktiven Person zu würdigen des Patents und des Stands der Technik aus deren Sicht; Patentfähigkeit eines Verfahrens sowie eines Systems zur Verwaltung von Wärmeenergie in einem Gebäude mit einem Kanal für Aufzugsanlagen

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Definition des Fachmanns - Wärmeenergieverwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56; PatG § 4
    Definition des Fachmanns zur Festlegung einer fiktiven Person zu würdigen des Patents und des Stands der Technik aus deren Sicht; Patentfähigkeit eines Verfahrens sowie eines Systems zur Verwaltung von Wärmeenergie in einem Gebäude mit einem Kanal für Aufzugsanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Definition des Fachmanns im Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Definition des Fachmanns kann nicht auf Erwägungen zur Auslegung des Patents beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16
    Dabei kann die - ohnehin nicht relevante (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil) - Frage, welche Entgegenhaltung als "nächstliegender" Stand der Technik anzusehen, ebenso dahingestellt bleiben wie die Fragen, an welchen Personenkreis sich die genannten Entgegenhaltungen richten und von wem sie verfasst worden sind.
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16
    bb) Im Ansatz zutreffend macht die Berufung geltend, dass die Definition des Fachmanns von dem technischen Problem abhängen kann, dessen Lösung die Erfindung dient, und dass sich das technische Problem aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 14. Juni 2016 - X ZR 29/15, BGHZ 211, 1 = GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16
    bb) Im Ansatz zutreffend macht die Berufung geltend, dass die Definition des Fachmanns von dem technischen Problem abhängen kann, dessen Lösung die Erfindung dient, und dass sich das technische Problem aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 14. Juni 2016 - X ZR 29/15, BGHZ 211, 1 = GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed).
  • LG München I, 22.02.2018 - 7 O 4209/17

    Vindikation einer Patentanmeldung

    Was Fachwissen ist, ist nicht anhand subjektiver Kriterien sondern anhand objektiver Kriterien zu bestimmen (vgl. BGH vom 09.01.2018, X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung).

    Nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2018, X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung - dient die Definition des Fachmanns dazu, eine fiktive Person festzulegen, aus deren Sicht das Patent und der Stand der Technik zu würdigen sind.

  • LG Düsseldorf, 01.08.2019 - 4b O 2/15

    Wärmeenergieverwaltung

    Ebenfalls nicht ausreichend ist eine Vorrichtung, die Rückschlüsse auf die Anwesenheit einer Person nur dann zulässt, wenn dies durch eine allein darauf gerichtete Bedienoperation veranlasst wird (BGH Urt. v. 09.01.2018 - X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung (S. 8)).

    Es soll ein Sicherheitsniveau erreicht werden, das qualitativ mit demjenigen bei Einsatz von Sensoren vergleichbar ist und sich deutlich abhebt von demjenigen bei Einsatz eines separat zu betätigenden Schalters oder einer Detektionseinrichtung, die nur in bestimmten, eher ungewöhnlichen Situationen auf die Anwesenheit einer Person anspricht (BGH Urt. v. 09.01.2018 - X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung (S. 10)).

    Damit ist eine den Anforderungen des Klagepatents genügende Überwachung der Zustandsparameter "Anwesenheit einer Person in der Aufzugsanlage" oder "Bewegung der Kabine im Schacht" nicht gewährleistet (BGH Urt. v. 09.01.2018 - X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung (S. 16)).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Die Aufgabe der Erfindung bestimmt sich danach, was diese gegenüber dem dargelegten Stand der Technik tatsächlich leistet (vgl. BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607 Rn. 12 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III GRUR 2012, 1130 Rn. 9 - Leflunomid; GRUR 2012, 1123 Rn. 22 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 4/20

    Patent für eine endoskopische Vorrichtung zur Verursachung von Hämostase

    Die dem Klagepatent objektiv zugrundeliegende Aufgabe bestimmt sich vor dem Hintergrund des in der Klagepatentschrift dargelegten Standes der Technik danach, was die Erfindung nach dem Klagepatent gegenüber diesem Stand der Technik tatsächlich leistet (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2012, 1123 - Palettenbehälter III; BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH GRUR 2018, 390 - Wärmeenergieverwaltung).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Die dem Verfügungspatent objektiv zugrundeliegende Aufgabe bestimmt sich vor dem Hintergrund des in der Verfügungspatentschrift dargelegten Standes der Technik danach, was die Erfindung nach dem Verfügungspatent gegenüber diesem Stand der Technik tatsächlich leistet (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2012, 1123 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; BGH, GRUR 2018, 390 - Wärmeenergieverwaltung).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 114/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Steckdose für eine

    Vor dem Hintergrund des dargelegten Standes der Technik bestimmt sich die Aufgabe der Erfindung nach dem Klagepatent danach, was diese gegenüber diesem Stand der Technik tatsächlich leistet (vgl. BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607 Rn. 12 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III GRUR 2012, 1130 Rn. 9 - Leflunomid; GRUR 2012, 1123 Rn. 22 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - X ZR 14/16 - Leitsatz, GRUR 2018, 390, Rn. 31 - Wärmeenergieverwaltung) dient die Definition des Fachmanns dazu, eine fiktive Person festzulegen, aus deren Sicht das Patent und der Stand der Technik zu würdigen sind.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21

    Klageabweisung wegen Verletzung eines Patents für ein elektrisch beheiztes Gerät

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich das von einer Schutzrechtslehre gelöste Problem danach, was die Erfindung objektiv leistet (vgl. BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607 Rn. 12 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III GRUR 2012, 1130 Rn. 9 - Leflunomid; GRUR 2012, 1123 Rn. 22 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21
    Die Formulierung des technischen Problems richtet sich allerdings nicht nach der subjektiven Zielvorstellung des Erfinders, sondern nach dem, was die im Patent beschriebene Erfindung aus der Sicht des Fachmanns in der Zeit vor Vollendung der Erfindung (BGH GRUR 1987, 510, 511 Mittelohr-Prothese) tatsächlich leistet (BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed I; BGH, GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 27.06.2023 - 3 Ni 13/22
    Ungeachtet dessen ist die Aufgabe zwar objektiv unabhängig von der subjektiven Zielvorstellung des Erfinders nach dem, was die im Patent beschriebene Erfindung aus der Sicht des Fachmanns in der Zeit vor Vollendung der Erfindung (BGH GRUR 1987, 510, 511 Mittelohr-Prothese) tatsächlich leistet, zu formulieren (BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGH, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 11 - Quetiapin; BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed I; BGH, GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung).
  • BPatG, 12.07.2022 - 23 W (pat) 1/22
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