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   BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18   

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https://dejure.org/2019,1226
BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18 (https://dejure.org/2019,1226)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2019 - XII ZB 280/18 (https://dejure.org/2019,1226)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - XII ZB 280/18 (https://dejure.org/2019,1226)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 321 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten voraus

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Betreuers eines an paranoider Schizophrenie leidenen Betroffenen auf Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Unterbringung; Prüfung des Vorliegens einer Gefahr für Leib oder Leben; Fehlende Überprüfung der Möglichkeit des Eintritt eines erheblichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlossene Unterbringung, Gefahr für Leib und Leben, Gesundheitsschaden, zivilrechtliche Unterbringung

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Voraussetzung einer geschlossenen Unterbringung bei psychischer Krankheit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Antrag des Betreuers eines an paranoider Schizophrenie leidenen Betroffenen auf Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Unterbringung; Prüfung des Vorliegens einer Gefahr für Leib oder Leben; Fehlende Überprüfung der Möglichkeit des Eintritt eines erheblichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung - und die Eigengefährdung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer geschlossenen Unterbringung bei psychischer Krankheit

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 229
  • DNotZ 2019, 457
  • FamRZ 2019, 552
  • Rpfleger 2019, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16

    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18
    Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017, XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342).

    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 mwN).

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 11 mwN).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18
    Die angeführte Gefahr einer Verwahrlosung ist als solche nicht ausreichend, eine Selbstgefährdung im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu begründen, weil damit nicht aufgezeigt ist, inwieweit mit ihr die konkrete Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens für die Betroffene verbunden sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 629/17 - FamRZ 2018, 950 Rn. 30).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18
    Dies setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 14).
  • BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23

    Unterbringung für länger als ein Jahr

    Denn unter Bezugnahme auf das vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten hat das Landgericht die derzeitige Situation rechtsbeschwerderechtlich beanstandungsfrei als für den Betroffenen lebensbedrohlich erachtet und damit die für eine Genehmigung der Unterbringung erforderliche ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 f. mwN).
  • LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
    Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten voraus ( BGH FamRZ 2020, 1406; BGH FamRZ 2019, 552; BGH NJW 2018, 1548 ).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht ( BGH FamRZ 2019, 552; BGH NJW-RR 2017, 897; BGH NJW-RR 2012, 385 ).

  • BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22

    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 mwN und vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 12 mwN).
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