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   BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19   

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https://dejure.org/2020,727
BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19 (https://dejure.org/2020,727)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 5 StR 333/19 (https://dejure.org/2020,727)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 5 StR 333/19 (https://dejure.org/2020,727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 5, Abs. 8 StGB; § 239b StGB
    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe); schwere Vergewaltigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; anales Einführen eines Dildos; konkludente Drohung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 1, 5 Nr. 1, Abs. 6 Sa... tz 2 Nr. 1 und 2, Abs. 7 Nr. 1 StGB, § 201a Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 239b Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 1 und 2a StGB, § 177 Abs. 8 StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 2a StGB, § 177 Abs. 5 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einsatz des Dildos in den Anus als gefährliches Werkzeug bei der Vergewaltigung; Eintritt des Nötigungserfolgs während der Bemächtigungslage hnsichtlich Geiselnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einsatz des Dildos in den Anus als gefährliches Werkzeug bei der Vergewaltigung; Eintritt des Nötigungserfolgs während der Bemächtigungslage hnsichtlich Geiselnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewaltsames Eindringen in den Anus mit Dildo stellt besonders schwere Vergewaltigung dar - Dildo als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Die danach notwendige Bemächtigungslage hatte sich spätestens stabilisiert, als Eh. dem Nebenkläger eine Schreckschusspistole an den Kopf hielt und mehrfach drohte, ihn "abzuknallen', woraufhin der Nebenkläger in Todesangst geriet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 239/18, StV 2019, 545, 546).

    aa) Das Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs "bei der Tat' liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat eingesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 239/18, StV 2019, 545, 546).

    Ausreichend für eine schwere körperliche Misshandlung in diesem Sinne ist es, dass die körperliche Integrität des Geschädigten bei der Tat in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 239/18, StV 2019, 545, 546).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Wird ein Dildo - wie hier - gewaltsam in den Anus eingeführt, erscheint dies regelmäßig nicht zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18).

    Dies könnte mit Blick auf die mit starken und länger anhaltenden Schmerzen verbundene anale Penetration der Fall sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18).

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    b) Die Angeklagten H., E. und Eh. können sich auch nach der zweiten Alternative des § 239b Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem sie die von ihnen geschaffene Bemächtigungslage ausgenutzt haben, um den Nebenkläger durch qualifizierte Drohungen dazu zu nötigen, die anale Penetration selbst, aber auch deren visuelle Dokumentation zu dulden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 453/10, NStZ-RR 2011, 142).

    Dies kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne weiteres mit dem Tatmittel Verletzungen beibringen kann und das Opfer wegen fortbestehender Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 453/10, NStZ-RR 2011, 142, 143; vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; aber auch Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 3 StR 524/99, NStZ 2000, 254; SSWStGB/Wolters, 4. Aufl., § 177 Rn. 114).

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Ob sie - wie die Jugendkammer dies rechtsfehlerfrei hinsichtlich ihrer Beteiligung an der gefährlichen Körperverletzung angenommen hat - gegebenenfalls als Mittäterin oder lediglich als Gehilfin (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19) einer Geiselnahme anzusehen wäre, richtet sich nach den allgemeinen Regeln (vgl. etwa SSWStGB/Schluckebier, 4. Aufl., § 239a Rn. 18 mwN).

    Sollte die Penetration von Anfang an dem Tatplan der Angeklagten H., E. und Eh. entsprochen haben, wäre die - auf der Grundlage der von der Jugendkammer getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfreie - Einstufung des Angeklagten E. als bloßen Gehilfen des Sexualdelikts (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7, und vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19) neu zu bewerten.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Die danach notwendige Bemächtigungslage hatte sich spätestens stabilisiert, als Eh. dem Nebenkläger eine Schreckschusspistole an den Kopf hielt und mehrfach drohte, ihn "abzuknallen', woraufhin der Nebenkläger in Todesangst geriet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 239/18, StV 2019, 545, 546).

    Dieser Nötigungserfolg ist während der Bemächtigungslage eingetreten, womit der erforderliche funktionale Zusammenhang zwischen dem Bemächtigen einerseits und der Nötigung durch qualifizierte Drohung andererseits vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, aaO, S. 355).

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Sollte H. die Angeklagten E. und Eh. über seine wahren Absichten getäuscht haben, wäre ihm das Verwenden des auf seine Aufforderung hin aus der Küche geholten Messers durch E. über die Regeln der mittelbaren Täterschaft zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81; BGHSt 30, 363, 365).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Sollte H. die Angeklagten E. und Eh. über seine wahren Absichten getäuscht haben, wäre ihm das Verwenden des auf seine Aufforderung hin aus der Küche geholten Messers durch E. über die Regeln der mittelbaren Täterschaft zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81; BGHSt 30, 363, 365).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
    Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung naheliegender

  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls:

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 439/05

    Vergewaltigung (Versuch; Vollendung); sexuelle Nötigung

  • BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99

    Vergewaltigung

  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18

    Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick

  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Ein gefährliches Werkzeug nach dieser Vorschrift ist jeder bewegliche Gegenstand, der - im Fall seiner Verwendung - geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8; zu § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB auch BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 36 und vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18 Rn. 14 mwN).

    Ein solches Verwenden liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 38; Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 239/18 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Da von der konkreten Art und Weise des Einsatzes der für sich genommen ungefährlichen Tatwerkzeuge die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB beruht (vgl. BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 und vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 229), war ein Beleg für diese für die Schuld- und Straffrage gleichermaßen zentrale Feststellung unentbehrlich.
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: erforderliche

    Vielmehr stehen die Tatbestandsalternativen gleichrangig nebeneinander (so auch BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 40 und vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 45).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB liegt vor, wenn ein - auch für sich gesehen ungefährlicher - Gegenstand nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.1.2020 - 5 StR 333/19, BeckRS 2020, 412; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 177 Rn. 154).
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