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   BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55   

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BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55 (https://dejure.org/1956,4722)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1956 - 4 StR 521/55 (https://dejure.org/1956,4722)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1956 - 4 StR 521/55 (https://dejure.org/1956,4722)
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  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55
    Im ersten Falle ergibt sich dies aus § 338 Nr. 5 StPO, da die Verteidigung auf Grund des früher gestellten Antrages gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 StPO eine notwendige war, im letzteren Falle aus § 337 StPO, da die nach § 140 Abs. 3 StPO erforderliche Belehrung des Angeklagten, die, wie der Bundesgerichtshof (a.a.O.) ausgesprochen hat, in Fällen solcher Art in der Hauptverhandlung zu erfolgen hatte, unterblieben war und nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Angeklagte bei entsprechender Belehrung die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragt und die Mitwirkung eines solchen das Urteil zum mindesten im Strafmaß beeinflußt hätte (BGHSt 1, 302 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51] [304]).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 534/52
    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55
    Ob in einem solchen Fall der früher gestellte Antrag, nachdem die Verteidigerin in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ohne weiteres fortwirkte oder ob es der Stellung eines neuen Antrages bedürfte, kann hier in Übereinstimmung mit BGHSt 3, 78 (80) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52] dahingestellt bleiben.
  • BGH, 24.06.1953 - GSSt 1/53

    "Haft" im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO als Untersuchungshaft in dem

    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55
    Außerdem war dem Angeklagten nach Zustellung der Anklageschrift ein weiteres Recht auf Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO erwachsen, da er bis zur Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache in Untersuchungshaft war (vgl BGHSt 4, 308) und diese zu jenem Zeitpunkt länger als drei Monate gedauert hatte (Beginn der Untersuchungshaft am 27. März 1955 - Bd I Bl 16 d.A. -, Zustellung der Anklageschrift am 10. Juni 1955 - Bd I Bl 64 d.A. -, Hauptverhandlung am 28. Juli 1955 - Bd I Bl 113 d.A.).
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