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   BGH, 09.02.1965 - V ZR 49/63   

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https://dejure.org/1965,6728
BGH, 09.02.1965 - V ZR 49/63 (https://dejure.org/1965,6728)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1965 - V ZR 49/63 (https://dejure.org/1965,6728)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1965 - V ZR 49/63 (https://dejure.org/1965,6728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung bei Besitz einer Wohnung ohne rechtlichen Grund - Rechtsschutzbedürfnis bei bestehendem Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses - Unzulässigkeit der Widerklage bei bloßer Negierung der Hauptsache - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus BGH, 09.02.1965 - V ZR 49/63
    Der Wegfall eines Rechtsgrundes müsse aber dem ohne Rechtsgrund vollzogenen und somit dem unentgeltlichen Besitzerwerb im Sinne des § 988 BGB gleichgestellt werden (BGHZ 32, 76, 94 f) [BGH 25.02.1960 - II ZR 125/58].

    Zu billigen ist auch die weitere Folgerung des Berufungsgerichts, daß der Beklagte von dem Zeitpunkt ab, in welchem die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vom 3. März 1956 weggefallen ist, als ein Besitzer gilt, der in diesem Zeitpunkt den Besitz unentgeltlich erworben hat (BGHZ 32, 76, 94 f) [BGH 25.02.1960 - II ZR 125/58] und daher gemäß § 988 BGB zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung der Wohnung bis zu ihrer Räumung verpflichtet worden ist.

  • BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 417/60

    Jugendliche Akkordarbeiter - Erwachsene Arbeiter - Akkordverdienst -

    Auszug aus BGH, 09.02.1965 - V ZR 49/63
    Bestehen schon Bedenken, ob die in diesem am letzten Tag der Frist eingegangenen Schriftsatz enthaltenen neuen Tatsachen, worunter auch das Vorbringen über gesellschaftswidriges Verhalten des Wilhelm He. fällt, Berücksichtigung finden können (vgl. BGH NJW 1962, 222; Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. § 272 a Anm. 3 B), so läßt sich aus dem Vortrag allein doch jedenfalls nicht der Schluß ziehen, daß die Gesellschaft an diesem Verhalten des Wilhelm He. gescheitert sei.
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 145/04

    Ansprüche auf Erbbauzinsen in der Insolvenz des Schuldners

    Zwar handelt es sich bei dem Erbbauzinsanspruch nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO, §§ 1105, 1107, 1147 BGB um einen dinglichen Duldungsanspruch auf Befriedigung aus einem Grundstück, der mit einer Geldforderung nicht gleichartig ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1965 - V ZR 49/63, WM 1965, 476, 479; MünchKomm-BGB/Schlüter, 4. Aufl. § 387 Rn. 34; Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 387 Rn. 63; Palandt/Heinrichs, BGB 64. Aufl. § 387 Rn. 10).
  • BFH, 28.01.2014 - VII R 34/12

    Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74

    Gegenstand derselben sei vielmehr ein Anspruch auf Geldzahlung aus einem Grundstück (Hinweis u.a. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1965 V ZR 49/63, Wertpapier-Mitteilungen 1965, 476, siehe dort unter III.), welcher nur durch eine Zwangsvollstreckung in das der GmbH überlassene Grundstück verwirklicht werden könne.
  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 157/72

    Anforderungen an die Bestellung eines Nießbrauchs - Anforderungen an die

    Die Lastentragungspflicht des Nießbrauchers aus § 1047 besteht nicht gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger, sondern nur gegenüber dem Eigentümer (Urteil des Senats vom 9. Februar 1965 - V ZR 49/63, WM 1965, 476, 479).
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 3903/11

    Ist die Aufrechnung des Finanzamts mit einem Haftungsanspruch nach § 74 AO gegen

    Dagegen ist die Gleichartigkeit zu verneinen bspw. für Zahlungsansprüche auf der einen und Ansprüche auf Geldzahlung/Befriedigung aus einem Grundstück auf der anderen Seite (BGH-Urteil vom 9. Februar 1965 V ZR 49/63, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1965, 476; Wagner in Ermann, a.a.O., § 387 Rn. 14; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 387 Rn. 10; Schreiber in Soergel, BGB Band 5/3, 13. Aufl. 2010, § 387 Rn. 6).
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