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   BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65   

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https://dejure.org/1966,1347
BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65 (https://dejure.org/1966,1347)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1966 - 2 StR 476/65 (https://dejure.org/1966,1347)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1966 - 2 StR 476/65 (https://dejure.org/1966,1347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht durch das Direktorium - Zuständigkeit der Direktorenversammlung nach § 62 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Begehen von Beihilfe zum Diebstahl in Tateinheit mit Hehlerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 23
  • NJW 1966, 940
  • MDR 1966, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62

    Anerkennung eines Verfahrens vor der ohne Landgerichtsdirektor besetzten

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Im Falle der auswärtigen Strafkammer hat es sogar unter Durchbrechung der in § 62 Abs. 2 GVG getroffenen Bestimmung dem Präsidium die Aufgabe der Bestellung des ordentlichen Vorsitzenden belassen (§ 78 Abs. 2 Satz 2 GVG; BGHSt 20, 303), obwohl dieser stete ein Direktor sein muß (BGHSt 18, 176).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65

    Zuständigkeitsfragen bei der Besetzung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Im Falle der auswärtigen Strafkammer hat es sogar unter Durchbrechung der in § 62 Abs. 2 GVG getroffenen Bestimmung dem Präsidium die Aufgabe der Bestellung des ordentlichen Vorsitzenden belassen (§ 78 Abs. 2 Satz 2 GVG; BGHSt 20, 303), obwohl dieser stete ein Direktor sein muß (BGHSt 18, 176).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Auf jeden Fall ist das Präsidium jedoch zuständig, wenn wie im vorliegenden Fall der Vorsitz der Hilfsstrafkammer nicht einem Direktor, sondern - in zulässiger Weise (BGHSt 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]) - einem Landgerichtsrat übertragen wird, Auch wenn, was hier offen bleiben muß, ein Direktor nur nach der Vorschrift des § 62.
  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Beihilfe zum Diebstahl kann in Tateinheit mit Hehlerei begangen werden (BGHSt 5, 378; 8, 390) [BGH 20.12.1955 - 5 StR 363/55].
  • BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Beihilfe zum Diebstahl kann in Tateinheit mit Hehlerei begangen werden (BGHSt 5, 378; 8, 390) [BGH 20.12.1955 - 5 StR 363/55].
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Beihilfe zum Diebstahl kann in Tateinheit mit Hehlerei begangen werden (BGHSt 5, 378; 8, 390) [BGH 20.12.1955 - 5 StR 363/55].
  • BGH, 27.08.1963 - 5 StR 239/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Insoweit neigt der Senat im Gegensatz zur Meinung des 5. Strafsenats (Urt. vom 27.8.1963 - 5 StR 239/63 - und vom 31.8.1965 - 5 StR 311/65) der vom Reichsgericht in RGSt 58, 24 vertretenen Auffassung zu, wonach es für die Frage der Gewerbsmäßigkeit unabhängig von einem etwaigen Fortsetzungszusammenhang nur auf Einzelhandlungen im natürlichen Sinn ankommen kann.
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 311/65

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Voraussetzung des Gesamtvorsatzes bei fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Insoweit neigt der Senat im Gegensatz zur Meinung des 5. Strafsenats (Urt. vom 27.8.1963 - 5 StR 239/63 - und vom 31.8.1965 - 5 StR 311/65) der vom Reichsgericht in RGSt 58, 24 vertretenen Auffassung zu, wonach es für die Frage der Gewerbsmäßigkeit unabhängig von einem etwaigen Fortsetzungszusammenhang nur auf Einzelhandlungen im natürlichen Sinn ankommen kann.
  • RG, 29.11.1923 - III 988/23

    Zum Begriff der Gewohnheitsmäßigkeit nach § 260 StGB.

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65
    Insoweit neigt der Senat im Gegensatz zur Meinung des 5. Strafsenats (Urt. vom 27.8.1963 - 5 StR 239/63 - und vom 31.8.1965 - 5 StR 311/65) der vom Reichsgericht in RGSt 58, 24 vertretenen Auffassung zu, wonach es für die Frage der Gewerbsmäßigkeit unabhängig von einem etwaigen Fortsetzungszusammenhang nur auf Einzelhandlungen im natürlichen Sinn ankommen kann.
  • BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67

    Bestimmung eines Direktoren zum Vorsitzenden einer Ferienkammer - Vollendung

    Soweit in BGHSt 21, 23, ohne daß dies dort aber die Ent Scheidung tragen würde, zur Erwägung gestellt wird, ob die Regelung des § 62 Abs. 2 GVG etwa nur für die "institutionellen" Kammern gelte, findet diese Überlegung weder eine Stütze in der Niederschrift der mündlichen Beratung noch in der amtlichen Begründung des Gesetzes.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 410/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei -

    Da bisher kein Anhalt dafür gegeben ist, daß der Angeklagte auf Grund eines den Gesamtumfang seiner Mitwirkung von vornherein umfassenden Vorsatzes gehandelt hat, besteht für den Senat kein Anlaß, hier zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, ob gewerbsmäßiges Handeln auch dann angenommen werden kann, wenn nur eine einzige, aus mehreren Einzelhandlungen bestehende fortgesetzte Tat begangen werden soll (so BGH, Urteil vom 9. Februar 1966 - 2 StR 476/65 gegen 5 StR 239/63 vom 27. August 1963 und 5 StR 311/65 vom 31. August 1965; vgl. Pfeiffer-Maul-Schulte, Anm. 1 zu § 260 StGB).
  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 306/66

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung einer Strafkammer - Vorschriftsmäßige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine Hilfsstrafkammer, die vorübergehend zur Entlastung der ordentlichen Strafkammer gebildet wurde, mit einem Landgerichtsrat als Vorsitzenden besetzt werden (vgl. BGHSt 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]; 21, 23) [BGH 27.01.1966 - KRB 2/65].
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