Rechtsprechung
BGH, 09.02.1972 - IV ZR 122/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz für die Folgen eines Verkehrsunfalls - Verlassen der Unfallstelle als Obliegenheitsverletzung - Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit als Folge von Alkoholgenuss - Beweislast hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Versicherungsnehmers - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 681
- MDR 1972, 498
- VersR 1972, 342
- DB 1972, 1233
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
War die Obliegenheitsverletzung im konkreten Fall folgenlos, was der Versicherungsnehmer zu beweisen hat (…Martin, aaO X II Rdn. 56), heißt dies noch nicht, daß sie nicht generell geeignet war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1972 - IV ZR 122/71 - unter III 1, VersR 1972, 342 = NJW 1972, 681), die Interessen der Beklagten ernsthaft zu beeinträchtigen. - OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09
Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger …
- KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93
Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht …
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- BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71
Verwirkung eines Versicherungsanspruchs - Obliegenheit des Fahrers, ein …
Diese Rechtsprechung hat der Senat erneut in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 9. Februar 1972 - IV ZR 122/71 - für den Nachweis der Schuldunfähigkeit bestätigt.Hat der Versicherungsnehmer sich aber selbst durch Alkoholgenuß in den Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit versetzt, so ist sein Verschulden grundsätzlich nicht mehr als nur gering anzusehen (vgl. das oben erwähnte, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 9. Februar 1972 - IV ZR 122/71 -).
- OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
- OLG Hamm, 20.05.1986 - 20 W 66/85
Verlassen des Unfallortes; Verletzung der Aufklärungspflicht; …
Das gilt auch dann, wenn die Kl., wovon auszugehen ist, das Unfallfahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht selbst gefahren hat (vgl. BGH VersR 72, 342 ..). - BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69
Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens - …
Hierin liegt ein allgemeiner Grundsatz des Zivilrechts, von dem bei Obliegenheitsverletzungen abzugehen kein Anlaß besteht und von dem auch in der Entscheidung BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] nicht abgewichen worden ist (so zutreffend Bauer VersR 1972, 15, 22; eingehender zu dieser Frage das Senatsurteil vom heutigen Tage IV ZR 122/71). - BGH, 09.02.1972 - IV ZR 7/71
Leistungsbefreiung eines Versicherers auf Grund von Obliegenheitsverletzungen - …
Hieran fehlt es, wenn die berechtigten Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet sind oder wenn das Verschulden des Versicherungsnehmers nur gering ist (vgl. BGHZ 53, 160 = VersR 1970, 241 [BGH 16.01.1970 - IV ZR 645/68] ; BGH LM Nr. 30, 32 und 34 zu § 6 VVG = VersR 1970, 410, 457 und 561; ferner VersR 1970, 801, 826, 997 und 1971, 659 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senatsvom 9. Februar 1972 in IV ZR 61/71 und IV ZR 122/71).