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BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unfallflucht - Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich seiner Schuldunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 339
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem …
Die Beweislast für eine Schuldunfähigkeit liegt nicht beim Versicherer, sondern beim Versicherungsnehmer, der sich darauf beruft (vgl. BGH VersR 1972, 339; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1183). - OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08
Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …
Der Kläger ist für die Voraussetzungen eines seine Willensfreiheit ausschließenden Zustands beweisfällig geblieben (zur Beweislast vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2007, 264; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1183 ; BGH, Urt. v. 09.02.1972 - IV ZR 210/69 - VersR 1972, 339). - LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer (Arbeitnehmer des …
Das Verhalten des Beklagten stellt daher eine vollständig durchgeführte (endgültige) Unfallflucht dar und impliziert eine schwerwiegende, das Aufklärungsinteresse der Klägerin gefährdende Obliegenheitsverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 09.02.1972, VersR 1972, 339 u. 341).
- BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 33/81
Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung - Ersatz von …
Für den Fall des Verstoßes gegen elementare, allgemein bestehende und bekannte Pflichten, die schlechthin verbindlich sind, solle allerdings nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1089/68 = VersR 1970, 410, 411; Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 = VersR 1970, 458; Urteil vom 9. Februar 1972 - IV ZR 210/69 = VersR 1972, 339, 340) dieses allgemeine Unrechtsbewußtsein den Vorsatz der Verletzung einer Pflicht gegenüber dem Versicherer mitumfassen. - OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 175/97
Obliegenheitsverletzung durch Unfallflucht in der Kaskoversicherung
Die Beweislast für die Schuldunfähigkeit liegt nicht beim Versicherer, sondern beim Versicherungsnehmer der sich darauf beruft (BGH Versicherungsrecht 72, 339; 72, 342). - LG Berlin, 28.02.2013 - 41 O 95/12
Zur Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers nach Verlassen des Unfallortes …
Für einen solchen trägt er die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2009, 142; BGH VersR 1972, 339).