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   BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77   

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BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77 (https://dejure.org/1978,8258)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1978 - 4 StR 651/77 (https://dejure.org/1978,8258)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1978 - 4 StR 651/77 (https://dejure.org/1978,8258)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten beendeten Versuchs - Freiwilliges Absehen von der weiteren Ausführung der Tat - Wertung von Tat und Täter - Berücksichtigung von Umständen, die die Schuldfähigkeit erheblich vermindern, im ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Es hat nicht verkannt (UA S. 23), daß die Umstände, die hier die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert haben, auch zur Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB hätten führen können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 und 301/77).

    Daß der Strafrahmen des § 213 StGB niedriger ist als der, der sich aus den §§ 212, 21, 49 StGB ergibt, zwingt ihn nicht dazu, § 213 StGB anzuwenden (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76).

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Denn wenn man zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehen wollte, daß beide Teile seines Tuns wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs als einheitliches Geschehen eine natürliche Handlungseinheit bilden, der Angeklagte also durch bloße Untätigkeit (das Unterlassen des zweiten Stiches) von dem in diesem Falle unbeendeten Versuch hätte zurücktreten können (vgl. BGHSt 10, 129,. 131; 22, 176, 177), kommt Straffreiheit hier nicht in Betracht.
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Möglicherweise hat es zu Unrecht angenommen, der beabsichtigte zweite Messerstich sei nicht als Fortsetzung des mit dem ersten Stich begonnenen Tötungsversuchs anzusehen, sondern als Wiederholung eines bereits gescheiterten beendeten Versuchs, bei dem ein strafbefreiender Rücktritt durch Unterlassen ausscheiden würde (vglo BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 331 f.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Dem Tatrichter ist es unbenommen, zwischen zwei zulässigen Strafrahmen zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360, 362; 21, 57, 59).
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Dem Tatrichter ist es unbenommen, zwischen zwei zulässigen Strafrahmen zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360, 362; 21, 57, 59).
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Denn wenn man zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehen wollte, daß beide Teile seines Tuns wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs als einheitliches Geschehen eine natürliche Handlungseinheit bilden, der Angeklagte also durch bloße Untätigkeit (das Unterlassen des zweiten Stiches) von dem in diesem Falle unbeendeten Versuch hätte zurücktreten können (vgl. BGHSt 10, 129,. 131; 22, 176, 177), kommt Straffreiheit hier nicht in Betracht.
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Möglicherweise hat es zu Unrecht angenommen, der beabsichtigte zweite Messerstich sei nicht als Fortsetzung des mit dem ersten Stich begonnenen Tötungsversuchs anzusehen, sondern als Wiederholung eines bereits gescheiterten beendeten Versuchs, bei dem ein strafbefreiender Rücktritt durch Unterlassen ausscheiden würde (vglo BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 331 f.).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne dieser Vorschrift gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77

    Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77
    Es hat nicht verkannt (UA S. 23), daß die Umstände, die hier die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert haben, auch zur Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB hätten führen können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 und 301/77).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    So kann auch bei der Erörterung eines minder schweren Falles die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkoholeinwirkung ausgeglichen werden durch schulderhöhende Faktoren vor, bei oder nach der Tat (vgl. BGH, Urt. vom 9. Februar 1978 - 4 StR 651/77).
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