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   BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77   

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https://dejure.org/1979,4412
BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77 (https://dejure.org/1979,4412)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1979 - I ZB 23/77 (https://dejure.org/1979,4412)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1979 - I ZB 23/77 (https://dejure.org/1979,4412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freihaltebedürfnis für das Warenzeichen torch als Bezeichnung für Feuerzeuge - Verbot der rückwirkenden Anwendung von durch die Rechtsprechung erweiterten Eintragungshindernissen - Verwendung des Wortes "Torch" für Feuerzeuge und Feuerzeuggas als Beschaffenheitsangabe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77
    Das Bundespatentgericht hat die Rechtsbeschwerde wegen der weiteren Frage zugelassen, ob die Grundsätze der "Elzym"-Entscheidung, GRUR 1975, 368 (Verbot der rückwirkenden Anwendung von durch die Rechtsprechung erweiterten Eintragungshindernissen) auch dann gälte, wenn zur Zeit der Eintragung des betreffenden Zeichens zwar bereits in Einzelfällen Ansätze einer derartigen, die Eintragungshindernisse erweiterten Rechtsprechung erkennbar waren, diese Rechtsprechung aber noch geraume Zeit nach der Eintragung des Zeichens strittig geblieben ist.
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1977 - Cokies - (GRUR 1977, 717), der dem Bundespatentgericht im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung noch nicht vorlag, entschieden, daß im Warenzeicheneintragungsverfahren die auf dem allgemeinen Freihaltebedürfnis beruhenden absoluten Eintragungshindernisse des § 4 Abs. 2 Nr. 1, Halbsatz 2 WZG nur für die angemeldeten Waren zu prüfen sind, dagegen nicht für die mit diesen gleichartigen Waren.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 53/74
    Auszug aus BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77
    Es kommt zu dem Ergebnis: Auch wenn man der vom Oberlandesgericht Karlsruhe vertretenen Auffassung in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom 27. Februar 1974 folgen wolle - jener Rechtsstreit schwebt in der Revisionsinstanz und ist wegen des vorliegenden Verfahrens am 16. April 1975 ausgesetzt worden (I ZR 53/74) -, daß "Gaslötbrenner" und "Gasfeuerzeuge" warengleichartig seien, ergebe sich hieraus nicht, daß dem angegriffenen Zeichen die Eintragung hätte versagt werden müssen.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 53/74

    Verletzung des Warenzeichens "TORCH" - Warengleichartigkeit von Gasfeuerzeugen

    Dieser Antrag wurde inzwischen rechtskräftig abgelehnt (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1979 - I ZB 23/77).

    Auch diese Feststellung ist frei von Rechtsirrtum (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Februar 1979 - I ZB 23/77).

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