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   BGH, 09.02.1988 - 1 StR 703/87   

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https://dejure.org/1988,5779
BGH, 09.02.1988 - 1 StR 703/87 (https://dejure.org/1988,5779)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - 1 StR 703/87 (https://dejure.org/1988,5779)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 1 StR 703/87 (https://dejure.org/1988,5779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines minder schweren Falles bei mehreren begangenen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 1 StR 703/87
    Da die Schuld des Täters in bezug auf die Einzeltaten durch die Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es dem Gericht nicht verwehrt, bereits bei der Bemessung jeder Einzelstrafe in Betracht zu ziehen, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urt. vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 1 StR 703/87
    Da die Schuld des Täters in bezug auf die Einzeltaten durch die Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es dem Gericht nicht verwehrt, bereits bei der Bemessung jeder Einzelstrafe in Betracht zu ziehen, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urt. vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 383/01

    Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der Häufung von Straftaten; Verbot einer

    Dies gilt auch für Taten, die zusammen in einem Urteil geahndet werden (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 2 m.w. N.).

    Dies gilt auch für Taten, die zusammen in einem Urteil geahndet werden (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 2 m.w. N.; LK-Rissing-van Saan, 11. Aufl. § 54 Rdn. 11).

  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

    Zwar kann sich bei Begehung mehrerer gleichartiger und - wertiger Taten die Einzeltatschuld bereits dadurch erhöhen, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270 f. [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81; v. 17. November 1987 - 1 StR 550/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 2).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89

    Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassung von verübten Taten zu einer fortgesetzten

    Die lange Dauer der Tat und ihr Umfang (Erlös aus Scheckeinreichungen etwa 73.000 DM, gestohlenes Bargeld etwa 13.100 DM, Sachschaden etwa 18.000 DM) wären auch bei einer solchen Strafzumessung zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH, Urteile vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87 - und vom 9. Februar 1988 - 1 StR 703/87).
  • OLG Köln, 26.10.2021 - 1 RVs 198/21
    Dies gilt auch für Taten, die zusammen in einem Urteil geahndet werden (BGH wistra 2002, 21; vgl. auch BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 2 m.w.N.).
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