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   BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92   

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https://dejure.org/1994,7425
BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92 (https://dejure.org/1994,7425)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1994 - XII ZR 206/92 (https://dejure.org/1994,7425)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - XII ZR 206/92 (https://dejure.org/1994,7425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Mietvertrages wegen des Eigentums Dritter an den Grundstücksflächen auf denen sich die Mietobjekte befinden - Bindung des Nachverfahrens an die rechtliche Beurteilung im Vorprozess - Zweckentfremdungsverbot nach LPG-Gesetz 1982 - Rechtnachfolge nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1994, 961
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 111/89

    Berücksichtigung von AGB im Nachverfahren

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Die Frage, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot in dem von der Revision geltend gemachten Sinne vorlag, war damit als von Amts wegen zu beachtendes Schlüssigkeitshindernis bereits Gegenstand des Vorverfahrens (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Oktober 1990 - V ZR 111/89 - NJW 1991, 1117 und vom 24. November 1992 - XI ZR 86/92 - NJW 1993, 668).
  • BGH, 17.12.1980 - IVb ZB 499/80

    Schutz der gesetzlichen Härteklauseln bei der Entscheidung über den

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Diese Beschränkung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt ist wirkungslos, weil die Frage nicht nur für einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 101, 276, 278 f [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85]; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1980 - IVb ZB 499/80 - FamRZ 1981, 340).
  • BGH, 08.10.1993 - V ZR 156/92

    Anwendung des Moratoriums auf eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Damit muß auch das neuerliche Vorbringen der Revision unberücksichtigt bleiben, infolge der Aufhebung von § 18 LPG-Gesetz 1982 zum 1. Juli 1990 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1993 - V ZR 156/92 - DtZ 1994, 68, 69 f) seien etwaige Nutzungsrechte der LPG M. an den fraglichen Bodenflächen und damit auch die Mietzinsansprüche gegen die Beklagte entfallen.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Der Senat ist insoweit zu einer eigenen Auslegung in der Lage, da das Oberlandesgericht dazu nichts ausgeführt hat, weitere tatrichterliche Feststellungen aber nicht in Betracht kommen (vgl. BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73].
  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 86/92

    Umfang der Bindungswirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Nachverfahren -

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Die Frage, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot in dem von der Revision geltend gemachten Sinne vorlag, war damit als von Amts wegen zu beachtendes Schlüssigkeitshindernis bereits Gegenstand des Vorverfahrens (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Oktober 1990 - V ZR 111/89 - NJW 1991, 1117 und vom 24. November 1992 - XI ZR 86/92 - NJW 1993, 668).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
    Diese Beschränkung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt ist wirkungslos, weil die Frage nicht nur für einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 101, 276, 278 f [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85]; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1980 - IVb ZB 499/80 - FamRZ 1981, 340).
  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Von der Bindungswirkung des im Urkundenprozess ergangenen Vorbehaltsurteils wird insbesondere die Schlüssigkeit der Klage oder vorgetragener Einwendungen des Beklagten erfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1159 f.; BGH NJW 1991, 1117; BGH WM 1994, 961 ff.; BGH NJW 1993, 668 f.; BGHZ 82, 115 ff.; BGH NJW 1973, 467 f.; BGH NJW 1960, 576 f.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 600 Rdnr. 4; Musielak/Voit, ZPO, 4.Aufl., § 600 Rdnr. 9).

    Fehler des Vorbehaltsurteils kann der Beschwerte mit der Berufung hiergegen beseitigen (vgl. BGH WM 1994, 961 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 f.).

  • OLG Hamm, 16.09.2005 - 30 U 78/04

    Mietansprüche bei Übernahmen

    Schließlich ist der Beklagte im Nachverfahren auch mit Einwendungen gegenüber dem Klageanspruch ausgeschlossen, die im Vorbehaltsurteil als unbegründet erkannt worden sind, über die das Gericht mit dem Vorbehaltsurteil also in der Sache bereits abschließend entschieden hat (vgl. BGH NJW 1960, 576; 1973, 467; WM 1994, 961).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05

    Haftung aus einer Teilung einer LPG hervorgegangener neuer Unternehmen für

    cc) Der Senat kann den beschlossenen Teilungsplan selbst auslegen, weil weitere tatrichterliche Feststellungen neben den beigezogenen Registerakten aus den vorstehenden Gründen nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Febr. 1994, XII ZR 206/92, WM 1994, 961, 963).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03

    Reichweite der Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils im Urkundenprozess für das

    Daraus wird insbesondere vom Bundesgerichtshof der Schluss gezogen, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1991, 1117; NJW 1993, 668; WM 1994, 961).
  • SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05

    Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen

    Zu berücksichtigen ist insoweit ferner, dass der berechtigte Elternteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Unterhaltsrecht die mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts verbundenen Aufwendungen grundsätzlich selbst zu tragen hat und sie regelmäßig weder auf das unterhaltsberechtigte Kind noch den unterhaltsberechtigten Ehegatten abwälzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1984, Az: IVb ZR 52/82; BGH, Urteil vom 09.11.1994, Az: XII ZR 206/92; BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az: XII ZR 56/02); dabei werden im Übrigen unterhaltsrechtlich zu den Umgangskosten nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch die sonstigen mit den Kontakten verbundenen angemessenen Aufwendungen, also beispielsweise auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, gerechnet (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az: XII ZR 56/02).
  • VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05

    SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem

    Da einerseits die Vorschriften des SGB II ihrem Wortlaut nach keine Anspruchsgrundlagen für Bedarfe enthalten, die im Zusammenhang mit der Ausübung in § 1684 Abs. 1 BGB geregelter Umgangsrechte zu minderjährigen Kindern entstehen und auch familienrechtliche Ansprüche des umgangsberechtigten Elternteils auf Erstattung diesbezüglich entstehender Kosten gegen den sorgeberechtigten Elternteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht bestehen (BGH, Urt. v. 08.02.1984 - IVb ZR 52/82 -, v. 09.11.1994 - XII ZR 206/92 - u. v. 23.02.2005 - XII ZR 56/02 -, NJW 2005, 1493), andererseits aber Verfassungsrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) die Ermöglichung und finanzielle Deckung des dem nichtsorgeberechtigten Elternteil zustehenden Umgangsrechts gebietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.1995, ZfS 1995, 367; BVerfG, Beschl. v. 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 -), ist die anzunehmende planwidrige Regelungslücke durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 20 SGB II in der Weise zu schließen, dass bei einer unabweisbaren, von den Regelleistungen nicht abgedeckten Bedarfslage wie der vorliegenden, die erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht, dieser abweichend festzulegen ist.
  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10

    Verpflichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft aus einem Schuldbeitritt

    Die Beklagte und der Streithelfer zu 1) sind mit Einwendungen ausgeschlossen, über die das Gericht im Vorbehaltsurteil bereits abschließend entschieden hat (BGH NJW 1960, 567; 1973, 567; WM 1994, 961).
  • SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06

    Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes eines nicht

    Zu berücksichtigen ist insoweit ferner, dass der berechtigte Elternteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Unterhaltsrecht die mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts verbundenen Aufwendungen grundsätzlich selbst zu tragen hat und sie regelmäßig weder auf das unterhaltsberechtigte Kind noch den unterhaltsberechtigten Ehegatten abwälzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1984, Az: IVb ZR 52/82; BGH, Urteil vom 09.11.1994, Az: XII ZR 206/92; BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az: XII ZR 56/02); dabei werden im Übrigen unterhaltsrechtlich zu den Um-gangskosten nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch die sonstigen mit den Kontakten verbundenen angemessenen Aufwendungen, also beispielsweise auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, gerechnet (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az: XII ZR 56/02).
  • OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97

    Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen

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  • OLG Koblenz, 22.11.2000 - 8 U 1126/00

    Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils für das Nachverfahren

    Dies hat zur Folge, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden wurden, als im Nachverfahren als endgültig beschieden anzusehen sind und dem Streit der Parteien entzogen sind (BGH WM 1994, 961; BGHZ 82, 115 ff.).
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