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   BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05   

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https://dejure.org/2006,9374
BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05 (https://dejure.org/2006,9374)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - V ZR 120/05 (https://dejure.org/2006,9374)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - V ZR 120/05 (https://dejure.org/2006,9374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der Kostentragung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Anfechtung und Rücktritt; Rückabwicklung ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 124; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB § 348

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung eines Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    In diesem Rahmen hätte der Beklagte die Rückzahlung des Kaufpreises nicht von sich aus anbieten müssen, da die Saldotheorie, die der synallagmatischen Struktur eines gegenseitigen Vertrags bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung Rechnung trägt, keine Anwendung findet, wenn ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten worden ist (vgl. BGHZ 57, 137, 150 f.; BGH, Urt. v. 2. Mai 1990, VIII ZR 139/89; WM 1990, 1059, 1061).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    Ein solches Recht hindert den Eintritt des Verzugs aber nur, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt wird (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1970, VIII ZR 101/69, NJW 1971, 421; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., § 273 Rdn. 93).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    Da der Drittwiderbeklagten wegen des gezahlten Kaufpreises nach § 348 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht entsprechend § 320 BGB zusteht, konnte sie mit der Erteilung der Löschungsbewilligung nur in Verzug geraten, wenn der Beklagte mit der Handlung, die geeignet war, ihren Verzug zu begründen, hier also mit der Erhebung der Widerklage, die ihm obliegende Gegenleistung angeboten hätte (vgl. Senat, BGHZ 113, 232, 236; BGHZ 84, 42, 44; MünchKomm-BGB/Ernst, 4. Aufl., § 286 Rdn. 23).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    Das gilt aber dann nicht, wenn das Gericht Vortrag, welcher sich unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung als entscheidungserheblich darstellt, begründungslos übergeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 146).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    Da der Drittwiderbeklagten wegen des gezahlten Kaufpreises nach § 348 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht entsprechend § 320 BGB zusteht, konnte sie mit der Erteilung der Löschungsbewilligung nur in Verzug geraten, wenn der Beklagte mit der Handlung, die geeignet war, ihren Verzug zu begründen, hier also mit der Erhebung der Widerklage, die ihm obliegende Gegenleistung angeboten hätte (vgl. Senat, BGHZ 113, 232, 236; BGHZ 84, 42, 44; MünchKomm-BGB/Ernst, 4. Aufl., § 286 Rdn. 23).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin mit dem Kaufvertrag vom 2. August 2001 eine Verbindlichkeit von 1, 5 Mio. DM übernommen hat, wovon mehr als 1, 4 Mio. DM erst am 31. August 2002, also über ein Jahr nach Vertragsabschluss fällig waren, musste sie nämlich bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten offenbaren, da diese geeignet waren, den Vertragszweck zu vereiteln (vgl. Senat, Urt. v. 21. Juni 1974, V ZR 15/73, NJW 1974, 1505).
  • BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89

    Eurocard - Einordnung der Zahlung mit Kreditkarte als Forderungskauf, zur Frage

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
    In diesem Rahmen hätte der Beklagte die Rückzahlung des Kaufpreises nicht von sich aus anbieten müssen, da die Saldotheorie, die der synallagmatischen Struktur eines gegenseitigen Vertrags bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung Rechnung trägt, keine Anwendung findet, wenn ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten worden ist (vgl. BGHZ 57, 137, 150 f.; BGH, Urt. v. 2. Mai 1990, VIII ZR 139/89; WM 1990, 1059, 1061).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 8 U 56/07

    Zurückbehaltungsrecht der Arztes hinisichtlich der Beantwortung von Fragen der

    In diesem Fall muss der Schuldner, um den Verzug zu beseitigen, seine Leistung Zug um Zug anbieten (vgl. BGH, NJW 1971, 421 f.; BGH, Beschl. v. 09.02.2006, BeckRS 2006 02998; Bamberger/Roth-Unberath, BeckOK § 286 BGB Rdnr. 14; MüKoBGB-Krüger, § 273 Rdnr. 93; Staudinger-Bittner, BGB, § 273 Rdnr. 121).
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