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   BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08   

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https://dejure.org/2010,682
BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08 (https://dejure.org/2010,682)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - VI ZR 244/08 (https://dejure.org/2010,682)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - VI ZR 244/08 (https://dejure.org/2010,682)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • Telemedicus

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

  • Telemedicus

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an einem Schauspieler in den kostenpflichtigen Dossiers eines Nachrichteninternetportals; Genereller Vorrang eines Interesses der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter eines schweren ...

  • rewis.io

    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an einem Schauspieler in den kostenpflichtigen Dossiers eines Nachrichteninternetportals; Genereller Vorrang eines Interesses der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter eines schweren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht)

    Dossier mit Altmeldungen über Sedlmayr-Mörder zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spiegel muss Online-Archive nicht löschen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Löschungspflicht für Online Archive bei Wort- und Bildberichterstattungen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Straftätern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Altes Spiegel Online - Dossier: Namen der Verurteilten durften genannt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Altes Spiegel Online - Dossier: Namen der Verurteilten durften genannt werden

Sonstiges (2)

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.04.2010)

    Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Am 9. Februar 2010 gab der Bundesgerichtshof den Revisionen des Magazins S. statt (VI ZR 244/08 und 243/08) und wies die Klagen der Beschwerdeführer ab.
  • BGH, 07.07.2020 - VI ZR 246/19

    Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein

    Der Anwendbarkeit der §§ 22, 23 KUG steht im hier betroffenen journalistischen Bereich die zwischenzeitlich eingetretene Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DS-GVO, ABl. L 119 S. 1, ber. ABl. L 314 S. 72 und ABl. 2018 L 127 S. 2) schon deshalb nicht entgegen, weil die Länder aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken von den die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung betreffenden Vorschriften in Art. 6 und Art. 7 DS-GVO ausgenommen haben (so z.B. in § 19 Abs. 1 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG vom 13. Juni 2018 [GVBl. S. 418]; § 12 Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespressegesetz NRW in der Fassung des Gesetzes vom 8. Mai 2018 [GV. NRW. S. 214]) und die §§ 22, 23 KUG im Hinblick auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen im journalistischen Bereich als die Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO ausfüllende Gesetze anzusehen sind (vgl. zum sogenannten Medienprivileg BVerfG, AfP 2020, 35 Rn. 11 f., 74; Senatsurteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 244/08, juris Rn. 25 f., 41 mwN; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Lauber-Rönsberg, AfP 2019, 373 Rn. 29 ff. mwN; Cornils in BeckOK InfoMedienR, 28. Ed., DS-GVO Art. 85 Rn. 114 ff. mwN).
  • BGH, 07.07.2020 - VI ZR 250/19

    Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein

    Der Anwendbarkeit der §§ 22, 23 KUG steht im hier betroffenen journalistischen Bereich die zwischenzeitlich eingetretene Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DS-GVO, ABl. L 119 S. 1, ber. ABl. L 314 S. 72 und ABl. 2018 L 127 S. 2) schon deshalb nicht entgegen, weil aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken durch die Anbieter von Telemedien von den die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung betreffenden Vorschriften in Art. 6 und Art. 7 DS-GVO durch nationale Regelungen ausgenommen worden sind (§ 1 Abs. 1 Hs. 2, § 57 Abs. 1 Satz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien [Rundfunkstaatsvertrag - RStV] in der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung) und die §§ 22, 23 KUG im Hinblick auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen im journalistischen Bereich als die Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO ausfüllende Gesetze anzusehen sind (vgl. zum sogenannten Medienprivileg BVerfG, AfP 2020, 35 Rn. 11 f., 74; Senatsurteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 244/08, juris Rn. 25 f., 41 mwN; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Lauber-Rönsberg, AfP 2019, 373 Rn. 29 ff. mwN; Cornils in BeckOK InfoMedienR, 28. Ed., DS-GVO Art. 85 Rn. 114 ff. mwN).
  • OLG Hamburg, 29.11.2011 - 7 U 80/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verpflichtung zur Anonymisierung eines im

    Das Persönlichkeitsrecht bietet hier Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters (vgl. u.a. BGH Urteil vom 9.2.2010, VI ZR 244/08 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.05.2015 - 15 U 13/15

    Anspruch des Betroffenen auf Löschung von Beiträgen in einem Online-Archiv über

    Es sind daher im vorliegenden Fall das Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit abzuwägen (vgl. zum Abwägungserfordernis: BGH, Urt. v. 15.12.2009 - VI ZR 227/08, AfP 2010, 77, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 9.2.2014 - VI ZR 244/08, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50, juris Rn. 11).
  • KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund bei

    Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts liegt wegen seiner Eigenart als Rahmenrecht nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen sind (vgl. BGH 2006, 830, 841; BGH GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urteil vom 9. Februar 2010, VI ZR 244/08).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2020 - 16 U 93/19

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von während der Straftat aufgenommenen

    Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet insoweit teilweise nicht eindeutig (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 9.2.2010, VI ZR 244/08, Rn. 36 bis 40).
  • LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vorhalten einer ursprünglich rechtmäßigen

    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit umfangreich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Umständen eine Berichterstattung über länger zurückliegende Straftaten im Internet weiter vorgehalten werden dürfen (vgl. etwa BGH Urteil vom 15.12 2009 Az. VI ZR 227/08 und BGH Urteil vom 9.2. 2010 Az: VI ZR 244/08) Nach dieser Rechtsprechung muss eine wahre Tatsachenberichterstattung in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen ist; allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht, was insbesondere der Fall sein kann, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (BGH Urteil vom 15.12 2009 Az: VI ZR 227/08, Juris Abs. 13 mwN).
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