Rechtsprechung
BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Bild-Ton-Übertragung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten
- rewis.io
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 S. 2, 4; StPO § 338 Nr. 5
Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ist die Entlassungsverhandlung ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung?
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 12.05.2010 - 9 KLs 11/09
- BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 534
- StV 2011, 520
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung …
Dies wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in einem Fall verneint, in dem die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen zwar in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hatte, die Vernehmung im Ganzen aber vom Angeklagten durch Bild-Ton-Übertragung mitverfolgt worden war und er nach Befragung durch den Vorsitzenden erklärt hatte, von seinem Fragerecht keinen Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534). - BGH, 11.03.2014 - 1 StR 711/13
Abwesenheit des Angeklagten als Revisionsgrund (Anforderungen an die …
b) Ein Fall, in dem ein Beruhen des Urteils auf der bloßen Abwesenheit des Angeklagten während der Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06; NStZ 2006, 713; BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), liegt nicht vor. - BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
Abwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (Entfernung des Angeklagten …
Besondere Umstände, etwa eine Bild-Ton-Übertragung in einen Nebenraum mit Gegensprechanlage, die dem Angeklagten während seiner Abwesenheit vom Sitzungssaal ermöglicht hätten, entweder seine Zustimmung zur Entlassung der Zeugin zu erklären oder sein Fragerecht weiter auszuüben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), lagen hier nicht vor. - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 144/22
13-Jährigen erstochen - BGH bestätigt Haftstrafe für Teenager
Die Verfahrensbeanstandung wäre auch unbegründet: Die Entlassungsverhandlung wurde nämlich zuvor in seiner Anwesenheit geführt; die Zeugin musste dafür nicht zugegen sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10 Rn. 9;… vgl. im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 23. September 2014 - 4 StR 302/14 Rn. 8 …und vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 29 Rn. 10, 15; je mN).