Rechtsprechung
BGH, 09.02.2011 - V ZB 85/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 727; ZPO § 750 Abs. 2; ZPO § 800 Abs. 2; BGB § 1148; BGB § 1192; ZVG § 17; ZVG § 146
Zur Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO im Falle eines GbR-Gesellschafterwechsels; Anforderungen an die Titelzustellung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung einer neuen Rechtsnachfolgeklausel im Falle des nachträglichen Ablebens des Gesellschafters; Wirksamkeit der Zustellung eines Titels im Falle des Gesellschafterwechsels bei Zustellung nur der mit der Rechtsnachfolgeklausel versehenen Ausfertigung des Titels und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer neuen Rechtsnachfolgeklausel im Falle des nachträglichen Ablebens des Gesellschafters; Wirksamkeit der Zustellung eines Titels im Falle des Gesellschafterwechsels bei Zustellung nur der mit der Rechtsnachfolgeklausel versehenen Ausfertigung des Titels und ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollstreckung in Gesellschaftsvermögen, Rechtsnachfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10
Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 85/10
Die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist nämlich auch auf Grund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch auf Grund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen möglich (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632, 3633; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 103, 104 Rn. 6).Das hat der Senat in der Entscheidung in einem parallelen Verfahren derselben Beteiligten im Einzelnen dargelegt (Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 104 f. Rn. 7 - 14).
Eine wirksame Zustellung an eine GbR wird aber auch erreicht, wenn die Zustellung nicht nur an einzelne, sondern - wie hier - an alle Gesellschafter und damit im Ergebnis auch an einen zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter erfolgt (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 105 Rn. 17).
Für die Zustellung der Urkunde einer vollstreckbaren Grundschuld gilt das aber nach § 800 Abs. 2 ZPO nicht, wenn die Rechtsnachfolge, hier der Gesellschafterwechsel, im Grundbuch vollzogen ist (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 105 Rn. 18).
Das führte nach der Vorschrift des § 1148 Satz 1 i. V. m. § 1192 Abs. 1 BGB, die auf die Eintragung der Gesellschafter einer GbR entsprechend anzuwenden ist (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO S. 105 Rn. 21), dazu, dass für die Gläubigerin die (noch) eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter als Gesellschafter der Schuldnerin galten.
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 85/10
Diese Vorschrift ist hier anwendbar, weil sich die Parteien bei dem Streit um die Anordnung der Zwangsverwaltung wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 8). - BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03
Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer BGB …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 85/10
Die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist nämlich auch auf Grund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch auf Grund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen möglich (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632, 3633; Senat…, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 103, 104 Rn. 6). - BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05
Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 85/10
Die Zustellung an eine GbR hat zwar nicht, wie das Beschwerdegericht meint, stets an alle Gesellschafter zu erfolgen, sondern nur an einen der zur Geschäftsführung und damit regelmäßig auch zur Vertretung befugten Gesellschafter (Senat, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 158/05, NJW 2006, 2191 f. Rn. 11, 13).
- BGH, 11.02.2016 - V ZB 182/14
Insolvenzeröffnung nach Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung - und nun?
Diese Vorschrift ist hier anwendbar, weil sich die Parteien bei dem Streit um die Anordnung der Zwangsverwaltung wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 8; Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 85/10, juris Rn. 22). - LG Kassel, 16.09.2010 - 3 T 356/10
Zwangsvollstreckung: Auslegung einer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
Der von der Beschwerdeführerin vorgelegte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010 (Az. V ZB 85/10) betreffs die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der Kammer vom 09.03.2010 in einem weiteren ähnlich gelagerten Verfahren sagt über die Erfolgsaussichten der dortigen Rechtsbeschwerde nichts aus.