Rechtsprechung
BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen auch aufgrund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch aufgrund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen; Anforderungen an eine ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unwirksame Zustellung an zur Geschäftsführung nicht befugten Gesellschafter; Beschluss über Anordnung der Zwangsverwaltung; öffentlicher Glaube des Grundbuches; GbR; Gesellschafterbestand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen auch aufgrund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch aufgrund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen; Anforderungen an eine ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundschuld in Zwangsvollstreckung gegen GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zwangsvollstreckung nach Gesellschafterwechsel
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 05.11.2009 - 3 L 46/09
- LG Kassel, 09.03.2010 - 3 T 648/09
- BGH, 14.07.2010 - V ZB 86/10
- BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 86/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10
Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
Die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist nämlich auch auf Grund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch auf Grund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen möglich (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632, 3633; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 103, 104 Rn. 6).Das hat der Senat in der Entscheidung in einem parallelen Verfahren derselben Beteiligten im Einzelnen dargelegt (Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 104 f. Rn. 7 - 14).
Eine wirksame Zustellung an eine GbR wird aber auch erreicht, wenn die Zustellung wie hier - nicht nur an einzelne, sondern an alle Gesellschafter und damit im Ergebnis auch an einen zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter erfolgt (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 105 Rn. 17).
Für die Zustellung der Urkunde einer vollstreckbaren Grundschuld gilt das aber nach § 800 Abs. 2 ZPO nicht, wenn die Rechtsnachfolge, hier der Gesellschafterwechsel, im Grundbuch vollzogen ist (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO, S. 105 Rn. 18).
Das führte nach der Vorschrift des § 1148 Satz 1 i. V. m. § 1192 Abs. 1 BGB, die auf die Eintragung der Gesellschafter einer GbR entsprechend anzuwenden ist (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, aaO S. 105 Rn. 21), dazu, dass für die Gläubigerin die (noch) eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter als Gesellschafter der Schuldnerin galten.
Diese ist ungeachtet des § 22 Abs. 1 Satz 2 ZVG positiv festzustellen (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 140, 106 Rn. 24).
Denn er bezieht sich nach § 899a BGB nur auf die Namen und die Anzahl der Gesellschafter (Beschlussempfehlung zum ERVGBG in BT-Drucks 16/13437 S. 24), nicht aber darauf, ob sie zur Geschäftsführung befugt sind (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 140, 106 Rn. 28).
Denn dessen Erbe wäre kraft Gesetzes und mit derselben Berechtigung wie der Verstorbene Gesellschafter der GbR und, wenn dieser alleiniger geschäftsführender Gesellschafter gewesen sein sollte, auch in diese Rechtsstellung eingerückt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 104, 106 Rn. 30).
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05
Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
Die Zustellung an eine GbR hat zwar nicht, wie das Beschwerdegericht meint, stets an alle Gesellschafter zu erfolgen, sondern nur an einen der zur Geschäftsführung und damit regelmäßig auch zur Vertretung befugten Gesellschafter (Senat, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 158/05, NJW 2006, 2191 f. Rn. 11, 13).Zu Händen eines nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafters kann die Zustellung an eine GbR nämlich nicht wirksam erfolgen (Senat, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 158/05, NJW 2006, 2191, 2192 Rn. 11, 13).
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03
Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer BGB …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
Die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist nämlich auch auf Grund eines Titels gegen die Gesellschafter und damit auch auf Grund einer durch sie persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen möglich (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632, 3633; Senat…, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, DB 2011, 103, 104 Rn. 6). - LG Kassel, 09.03.2010 - 3 T 648/09
Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Auslegung einer notariellen …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 9. März 2010 (3 T 648/09) aufgehoben. - OLG Braunschweig, 11.01.2001 - 2 U 120/00
Zahlung von Mietzins sowie Räumung von Gewerberäumen; Wirksame Bestellung zum …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10
Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird erst mit der Zustellung an den Schuldner wirksam (OLG Braunschweig, Rpfleger 2001, 254).