Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7080
BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder schwerem Fall und gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 46 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 50 StGB
    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • IWW

    § 21 StGB, § 212 StGB, § 20 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, StGB § 225, § 213 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 213 2. Alt. StGB, § 50 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de

    Erdrosselung eines neugeborenen Kindes durch die Mutter; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren akuten Belastungsreaktion; Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags unter Verbrauch eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei Kindstötung durch die Mutter: Berücksichtigung des Vortatverhaltens; verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzilcher Milderungsgrund, minder schwerer Fall, - und die Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).

  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 68/16

    Sorgfaltswidrigkeit einer ohne fremde Hilfe durchgeführten Geburt

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Da das Landgericht damit zu Lasten der Angeklagten ausdrücklich (UA S. 42) nur ein sorgfaltswidriges Verhalten vor der eigentlichen Tat berücksichtigt hat, durch das offensichtlich Gefahren für das ungeborene Kind begründet wurden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 68/16, NStZ-RR 2016, 139; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 227/09, NStZ 2010, 214, 215), und nicht die eigentliche Geburtssituation, liegt darin auch kein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09

    Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Da das Landgericht damit zu Lasten der Angeklagten ausdrücklich (UA S. 42) nur ein sorgfaltswidriges Verhalten vor der eigentlichen Tat berücksichtigt hat, durch das offensichtlich Gefahren für das ungeborene Kind begründet wurden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 68/16, NStZ-RR 2016, 139; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 227/09, NStZ 2010, 214, 215), und nicht die eigentliche Geburtssituation, liegt darin auch kein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16

    Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt erachtet, darf er im Rahmen seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127 Rn. 17; vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168 jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168).

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Die Annahme oder Nichtannahme eines minderschweren Falls gemäß § 213 Alt. 2 StGB kann als Akt der Strafzumessung lediglich auf dafür maßgebliche Rechtsfehler überprüft werden (siehe nur BGH, Urteile vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 und vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168 f. jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 2 StR 441/23

    Einfluss der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur

    Schon insoweit lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, ob der Kammer bewusst war, dass sie - mangels ausreichender allgemeiner Milderungsgründe - auch den vertypten Milderungsgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zur Bejahung eines minder schweren Falles hätte heranziehen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    b) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird das neue Tatgericht bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, die gebotene Prüfungsreihenfolge zu beachten haben (vgl. Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168, 169; Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1122 f.).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524; Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht