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   BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16   

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BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7371)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - 3 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7371)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 3 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,7371)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 136a StPO; § 261 StPO; Art. 104 GG
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (billigendes Inkaufnehmen; tatrichterliche Würdigung; Gewalthandlungen; unterschiedliche Feststellungen trotz gleichbleibender Tatsachengrundlage; unterlassene Rettungsmaßnahmen); unverzügliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Tötung anlässlich eines Raubes und anschließender Flucht: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz; fehlerhafte Beweiswürdigung; Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen

  • IWW

    § 301 StPO, § 261 StPO, § 136a StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; Mangelnde Einheitlichkeit der gerichtlichen Ausführungen zur subjektiven Tatseite; Bedingt vorsätzliches Handeln; Umfassende Prüfung sowohl des Wissens- als auch das Willenselements

  • rewis.io

    Tötung anlässlich eines Raubes und anschließender Flucht: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz; fehlerhafte Beweiswürdigung; Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; Mangelnde Einheitlichkeit der gerichtlichen Ausführungen zur subjektiven Tatseite; Bedingt vorsätzliches Handeln; Umfassende Prüfung sowohl des Wissens- als auch das Willenselements

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 301
    Überprüfung der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; Mangelnde Einheitlichkeit der gerichtlichen Ausführungen zur subjektiven Tatseite; Bedingt vorsätzliches Handeln; Umfassende Prüfung sowohl des Wissens- als auch das Willenselements

  • datenbank.nwb.de

    Tötung anlässlich eines Raubes und anschließender Flucht: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz; fehlerhafte Beweiswürdigung; Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Einlassung - und der erst anschließend beantragte Haftbefehl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingt vorsätzliches Handeln

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Annahme des (bedingten) Tötungsvorsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 342
  • NStZ-RR 2018, 166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Jedenfalls würde es dann an der Verdeckung einer anderen Tat fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 m.w.N.).'.
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Ein derartiger sachlicher Grund ist jedenfalls in der Regel u.a. dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte sich nach seiner Festnahme durch die Polizei bei dieser nach ordnungsgemäßer Belehrung zu seiner Person und zur Sache einlässt; denn hieraus können sich sowohl für den dringenden Tatverdacht als auch für die Frage, ob ein Haftgrund anzunehmen ist, wesentliche, dem Festgenommenen unter Umständen günstige Gesichtspunkte ergeben, die bei den Entscheidungen über die Beantragung und Anordnung der Untersuchungshaft zu berücksichtigen sind (vgl. im Übrigen schon BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Im Übrigen bedeutet die aus Art. 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO folgende Pflicht, den Festgenommenen unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme einem Richter vorzuführen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Dort ist es - nicht anders als sonst bei der Würdigung der Beweise - aus revisionsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45 /13, NStZ 2013, 581, 582 f.; vgl. aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, juris Rn. 18 jew. mwN), wobei freilich etwa keine Widersprüche zu Tage treten dürfen.
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
    Dort ist es - nicht anders als sonst bei der Würdigung der Beweise - aus revisionsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45 /13, NStZ 2013, 581, 582 f.; vgl. aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, juris Rn. 18 jew. mwN), wobei freilich etwa keine Widersprüche zu Tage treten dürfen.
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen des tateinheitlich verwirklichten Raubes und der gefährlichen Körperverletzung und bedingt ebenso die Aufhebung aller Feststellungen zum Fall B. I., auch derjenigen, die zum objektiven Tatgeschehen getroffen worden sind, da diese in der vorliegenden Fallkonstellation eng mit denjenigen zur subjektiven Tatseite verknüpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342), um dem neuen Tatrichter insgesamt widerspruchsfreie eigene Feststellungen zu ermöglichen.
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Das Tatgericht kann in einem solchen Falle nicht gehalten sein, denselben Umstand nochmals in dem anderen Beweiszusammenhang zu erwägen und damit Gefahr zu laufen, sich zu seinem anderweitig gewonnenen Ergebnis zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten in Widerspruch zu setzen (vgl. hierzu insgesamt BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90; Beschluss vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 344; jew. m. zahlr. w. N.).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 348/19

    Vorsatz (dolus subsequens); Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit hinsichtlich des

    Die hierzu getroffenen Feststellungen tragen allenfalls die Annahme einer versuchten Tötung durch ein Unterlassen von Rettungsbemühungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 344 f. mwN).

    Sollte der neue Tatrichter zu der Feststellung eines bei der Vornahme der für die Wegnahme kausalen Verletzungshandlungen bestehenden Tötungsvorsatzes gelangen, wäre insoweit für eine Strafbarkeit wegen versuchten Verdeckungsmordes durch Unterlassen kein Raum mehr, denn in diesem Fall würde es dann an der Verdeckung einer anderen Tat fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 344 f.; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 mwN).

  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 277/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz; wertende Gesamtschau; Gleichgültigkeit des

    Diese Grundsätze gelten sowohl für Begehungsdelikte als auch für Unterlassungstaten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217 Rn. 8; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und bedingt auch die Aufhebung aller Feststellungen zum Fall II.1., auch derjenigen, die zum objektiven Tatgeschehen getroffen worden sind, da diese in der vorliegenden Fallkonstellation eng mit denjenigen zur subjektiven Tatseite verknüpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342), um dem neuen Tatrichter insgesamt widerspruchsfreie eigene Feststellungen zu ermöglichen.
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).
  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    aa) (1) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Erfolg als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet, mag sie ihm auch unerwünscht sein (Willenselement; vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteile vom 09.02.2017- 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 11.01.2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281; vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 534; und vom 22.11.2016 - 1 StR 194/16, jeweils mwN).

    (BGH, Urteile vom 09.02.2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 534; und vom 22.11.2016 - 1 StR 194/16, jeweils mwN).

  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

    Dort ist es - nicht anders als sonst bei der Würdigung der Beweise - aus revisionsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten, wobei Widersprüche nicht zu Tage treten dürfen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f. mwN).
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