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   BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20   

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https://dejure.org/2021,5196
BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 3 StR 214/20 (https://dejure.org/2021,5196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 400 Abs. 1 StPO, § 63 StGB, § 400 StPO, § 397 Abs. 1 S. 3 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Rüge eines Nebenklägers wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Rüge eines Nebenklägers wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nebenklage: Rechtsmittelbefugnis - Anordnung der Unterbringung wird erstrebt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Eine Revision, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).
  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2020 noch aus der darin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95.
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Denn die Feststellung etwaiger Verfahrensfehler kann nur im Umfang der zulässigen Nebenklage erfolgen, da § 400 StPO anderenfalls durch die Erhebung von Verfahrensrügen umgangen werden könnte, zumal dem Nebenkläger in der Hauptverhandlung das Recht zur Stellung von Beweisanträgen uneingeschränkt auch dann zusteht, wenn ihm insoweit die Rechtsmittelbefugnis fehlt (vgl. § 397 Abs. 1 S. 3 StPO; Senat, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10).'.
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
    Eine Auslagenerstattung zwischen dem Angeklagten und den Nebenklägern findet nicht statt, da beide Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
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