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   BGH, 09.02.2021 - 6 StR 470/20   

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https://dejure.org/2021,4993
BGH, 09.02.2021 - 6 StR 470/20 (https://dejure.org/2021,4993)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - 6 StR 470/20 (https://dejure.org/2021,4993)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 6 StR 470/20 (https://dejure.org/2021,4993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 55 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen); Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 55 Abs. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Unbegründetheit der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 6 StR 470/20
    Sofern - wie hier - das frühere Urteil eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch in Bezug auf das gegenständliche Urteil die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB gegeben sind, ist eine einheitliche Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 342/21

    Einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Die Einziehungsentscheidung ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO zu ändern, weil das Landgericht auf eine einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der Summe des Einziehungsbetrags aus dem einbezogenen und dem angefochtenen Urteil hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Beschlüsse vom 9. Februar 2020 - 6 StR 470/20; vom 29. April 2021 - 2 StR 6/21).
  • BGH, 10.08.2021 - 6 StR 311/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt über das

    Der Senat hebt auch den Ausspruch über die Aufrechterhaltung der mit Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 23. Oktober 2020 angeordneten Einziehung auf, weil das Landgericht auf eine einheitliche Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe der Summe des Einziehungsbetrags aus dem einbezogenen und dem angefochtenen Urteil hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 6 StR 470/20; vom 29. April 2021 - 2 StR 6/21).
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