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   BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19   

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https://dejure.org/2021,3260
BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19 (https://dejure.org/2021,3260)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - I ZR 59/19 (https://dejure.org/2021,3260)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 (https://dejure.org/2021,3260)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 97 Abs. 1 UrhG, § ... 19a UrhG, § 5 Abs. 1, 2 UrhG, § 45 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG, § 5 UrhG, § 5 Abs. 1 UrhG, § 5 Abs. 2 UrhG, § 62 Abs. 1 bis 3, § 63 Abs. 1, § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO, § 45 Abs. 1, 3 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001/29/EG, § 45 Abs. 1 UrhG, § 3 Abs. 2 BauGB, Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG

  • JurPC

    Kastellaun

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren als amtliches Werk durch öffentliches Zugänglichmachen über das Internet mittels Verlinkung; Kartenausschnitt als ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk mit ausschließlichen ...

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung der Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit - Kastellaun

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren als amtliches Werk durch öffentliches Zugänglichmachen über das Internet mittels Verlinkung; Kartenausschnitt als ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk mit ausschließlichen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Kastellaun

  • datenbank.nwb.de

    Kastellaun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung einer Behörde durch Kartenausschnitte im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung einer Behörde durch Veröffentlichung von urheberechtlich geschützten Kartenmaterials im Internet in Unterlagen im Rahmen eines Bauplanungsverfahrens

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Im Internet zugänglich gemachte Stellungnahme von privatem Bauinteressenten in bauplanungsrechtlichem Verfahren kein amtliches Werk i.S.d. § 5 UrhG

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Im Internet zugänglich gemachte Stellungnahme von privatem Bauinteressenten in bauplanungsrechtlichem Verfahren kein amtliches Werk i.S.d. § 5 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Behörden dürfen nicht ungefragt urheberrechtlich geschützte Werke online stellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 228, 277
  • MDR 2021, 957
  • GRUR 2021, 711
  • MMR 2021, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18

    Kastellaun - Zustimmung des Urhebers privaten Kartenmaterials für amtliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2019, 343).

    Die Zugänglichmachung einer nach diesen Vorschriften zu veröffentlichenden Stellungnahme erfolgt in einem Verfahren vor einer Behörde im Sinne des § 45 Abs. 1 UrhG (vgl. Grünberger, ZUM 2020, 175, 186; Grohmann, GRURPrax 2019, 216).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    bb) Die Revision verweist zutreffend darauf, dass die Abfassung eines Werks durch eine Privatperson der Annahme eines amtlichen Werks nicht entgegensteht, wenn das Werk nach den Gesamtumständen des Einzelfalls infolge einer Übernahme durch das Amt als von diesem herrührend anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 1982, 37, 40 [juris Rn. 34] - WK-Dokumentation; BGH, Urteil vom 26. April 1990 - I ZR 79/88, GRUR 1990, 1003, 1004 [juris Rn. 17 f.] - DIN-Normen; Urteil vom 6. Juli 2006 - I ZR 175/03, BGHZ 168, 266 Rn. 15 f. - Vergaberichtlinien).

    Der Inhalt des Exposés erscheint durch die Veröffentlichung nicht - wie für die Einordnung als amtliches Werk erforderlich (vgl. BGHZ 168, 266 Rn. 15 - Vergaberichtlinien) - als eigenverantwortliche Willenserklärung der Beklagten.

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    Ob ein amtliches Werk vorliegt, ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalls, zu denen auch die Entstehung des Werks und die Art seiner Übernahme durch das Amt gehören, zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1981 - I ZR 95/79, GRUR 1982, 37, 40 [juris Rn. 33 f.] - WK-Dokumentation; Urteil vom 9. Oktober 1986 - I ZR 145/84, GRUR 1987, 166, 167 [juris Rn. 20] - AOK-Merkblatt).

    bb) Die Revision verweist zutreffend darauf, dass die Abfassung eines Werks durch eine Privatperson der Annahme eines amtlichen Werks nicht entgegensteht, wenn das Werk nach den Gesamtumständen des Einzelfalls infolge einer Übernahme durch das Amt als von diesem herrührend anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 1982, 37, 40 [juris Rn. 34] - WK-Dokumentation; BGH, Urteil vom 26. April 1990 - I ZR 79/88, GRUR 1990, 1003, 1004 [juris Rn. 17 f.] - DIN-Normen; Urteil vom 6. Juli 2006 - I ZR 175/03, BGHZ 168, 266 Rn. 15 f. - Vergaberichtlinien).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    Darüber hinaus ist der Dreistufentest Maßstab für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, GRUR 2020, 853 Rn. 56 bis 60 = WRP 2020, 1043 - Afghanistan-Papiere II, mwN).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 145/84

    AOK-Merkblatt

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    Ob ein amtliches Werk vorliegt, ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalls, zu denen auch die Entstehung des Werks und die Art seiner Übernahme durch das Amt gehören, zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1981 - I ZR 95/79, GRUR 1982, 37, 40 [juris Rn. 33 f.] - WK-Dokumentation; Urteil vom 9. Oktober 1986 - I ZR 145/84, GRUR 1987, 166, 167 [juris Rn. 20] - AOK-Merkblatt).
  • LG Frankenthal, 06.03.2018 - 6 O 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Einstellen einer topografischen Karte ins Internet

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Frankenthal, Urteil vom 6. März 2018 - 6 O 187/17, juris).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88

    DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
    bb) Die Revision verweist zutreffend darauf, dass die Abfassung eines Werks durch eine Privatperson der Annahme eines amtlichen Werks nicht entgegensteht, wenn das Werk nach den Gesamtumständen des Einzelfalls infolge einer Übernahme durch das Amt als von diesem herrührend anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 1982, 37, 40 [juris Rn. 34] - WK-Dokumentation; BGH, Urteil vom 26. April 1990 - I ZR 79/88, GRUR 1990, 1003, 1004 [juris Rn. 17 f.] - DIN-Normen; Urteil vom 6. Juli 2006 - I ZR 175/03, BGHZ 168, 266 Rn. 15 f. - Vergaberichtlinien).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Insoweit ist abzuwägen, ob das Bedürfnis an einem Zugänglichmachen die Beeinträchtigung des Rechtsinhabers überwiegt; die konkrete Nutzung muss verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 2020 - I ZR 139/15 - NJW 2020, 2547 Rn. 60 m. w. N. und vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 28).

    Ein anderes Ergebnis ist aber auf der dritten Stufe denkbar (siehe auch BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22

    Geheimhaltung von Prüfervoten

    Nach dem in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Drei-Stufen-Test, ist die auf der ersten Stufe vorgesehene prozessuale Inanspruchnahme aber nur zulässig, wenn auf der zweiten Stufe die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und auf der dritten Stufe die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 27 f. und vom 30. April 2020 - I ZR 228/15 - NJW 2020, 2554 Rn. 69 ff.).
  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22
    Nach dem in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Drei-Stufen-Test, ist die auf der ersten Stufe vorgesehene prozessuale Inanspruchnahme aber nur zulässig, wenn auf der zweiten Stufe die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und auf der dritten Stufe die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19 - BGHZ 228, 277 Rn. 27 f. und vom 30. April 2020 - I ZR 228/15 - NJW 2020, 2554 Rn. 69 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18

    Urheberrechtsschutz für Landkarten: Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen

    Auf die von dem Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, GRUR 2021, 711, vorgesehen für BGHZ) das vorbezeichnete Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung in die Berufungsinstanz zurückverwiesen.

    Diese Zulässigkeit unterliegt allerdings dem Drei-Stufen-Test des Art. 5 Abs. 5 der RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 27; BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", NJW 2020, 2547), der zur Vermeidung unverhältnismäßiger (staatlicher) Eingriffe in Urheberrechtspositionen in seiner dritten Stufe erfordert, dass durch die Verwertung berechtigte Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (dazu nachfolgend B.).

    Sinn und Zweck dieser Pflicht ist die Gewährleistung der demokratischen Teilhabe der Bürger an Planungsentscheidungen der Gebietskörperschaften (BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28).

    Dabei kann für die vorliegend zu treffende Entscheidung von der Vereinbarkeit der hier streitgegenständlichen Zugänglichmachung des Kartenausschnitts mit den ersten beiden genannten Stufen ausgegangen werden (dazu tendierend auch BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28).

    Eine Duldungspflicht der Rechtsinhaberin ergibt sich insbesondere nicht schon aus dem allgemeinen bauplanungsrechtlichen Ziel der demokratischen Teilhabe der Bürger an Planungsentscheidungen der Gemeinde (anders wohl BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28, obiter dictum).

    Mit dem Abschluss des behördlichen Verfahrens endet der zeitliche Zusammenhang zwischen Verwertung und Verfahren und somit auch die Zulässigkeit der von § 45 UrhG gestatteten Handlungen (BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 25 und amtlicher Leitsatz c).

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20

    Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels

    Nach Art. 5 Abs. 5 RL 2001/29/EG dürfen - wie ausgeführt - die in Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 genannten Ausnahmen und Beschränkungen (erste Stufe) nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden, in denen (zweite Stufe) die normale Verwertung des Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird und (dritte Stufe) die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).

    Diese Regelung enthält in erster Linie eine Gestaltungsanordnung gegenüber dem nationalen Gesetzgeber in Bezug auf die im Einzelnen zu konkretisierenden Schranken des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).

    Darüber hinaus ist der Drei-Stufen-Test Maßstab für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall (vgl. BGH GRUR 2021, 711 Rn. 27 - Kastellaun).

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