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   BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21   

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https://dejure.org/2022,4982
BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21 (https://dejure.org/2022,4982)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2022 - 6 StR 644/21 (https://dejure.org/2022,4982)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 6 StR 644/21 (https://dejure.org/2022,4982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 260 Abs. 4 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum Vollstreckungsstand; Verbot der reformatio in peius); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verfügungsgewalt); Urteilsformel (Zuordnung von Schuldsprüchen und Gesamtstrafen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 358 Abs. 2 StPO, § 40 Abs. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 74 Abs. 1, 3 Satz 1 StGB, § 29a BtMG, § 265 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 67 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Beachtung des Verbots der reformatio in peius

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 ; StGB § 73 Abs. 1
    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Beachtung des Verbots der reformatio in peius

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.2021 - 6 StR 555/21

    Beschwerde gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    a) Aus dem Tenor muss sich ergeben, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 6 StR 555/21 mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15

    Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Die Wertersatzeinziehung ist grundsätzlich auch möglich, weil der Angeklagte das Betäubungsmittel im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt hat und dieses nicht mehr vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, NStZ 2016, 618; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 75, jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17

    Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Es hat jedoch nicht erkennbar eine Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in den Blick genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Das Verschlechterungsverbot steht der Nachholung nicht entgegen; nach dem angegriffenen Urteil eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen dürfen jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97).
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21

    Rücktritt (Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Abflauen der Aggressionen);

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Dies wird durch die Einbeziehung der Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20

    Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Werden in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei (Gesamt-) Strafen verhängt, so ist - anders als in den Fällen der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen aus verschiedenen Urteilen - die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 624/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Ausnahme bei dringendem

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Gemäß § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO kommt es dabei nicht darauf an, ob der Angeklagte durch die Nichtanordnung des Vorwegvollzugs beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07 mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Denn der Senat kann aufgrund fehlender Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezüglich des Strafbefehls des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 10. Dezember 2018 nicht überprüfen, ob eine Einbeziehung der hierdurch ausgeurteilten Geldstrafe und die Bildung einer (weiteren) Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB mit den für die Tat II.1 der Urteilsgründe verhängten Strafe rechtsfehlerfrei unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Werden in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei (Gesamt-) Strafen verhängt, so ist - anders als in den Fällen der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen aus verschiedenen Urteilen - die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21

    Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot);

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
    Eine "Verböserung" des Schuldspruchs auf die Revision des Angeklagten verletzt nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 ? 4 StR 31/21 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 75/22

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtlich

    Das Verschlechterungsverbot steht der Nachholung nicht entgegen; nach dem angegriffenen Urteil eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen dürfen jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 14/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum

    Der Senat kann aufgrund fehlender Feststellungen zum Vollstreckungsstand des Urteils des Amtsgerichts Gardelegen vom 14. Juni 2021 nicht überprüfen, ob eine Einbeziehung der hierdurch ausgeurteilten Geldstrafe und die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB mit der für die hiesige Tat verhängten Strafe zu Recht unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21).
  • BGH, 09.06.2022 - 4 StR 24/22

    Neufassung der Urteilsformel im Tenor

    Jedoch hat der Senat die Urteilsformel klarstellend neu gefasst, weil sich nicht nur aus den Gründen, sondern schon aus dem Tenor ergeben muss, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - 1 StR 23/16; vom 24. August 2016 - 1 StR 300/16, juris, Rn. 3; vom 2. Dezember 2021 - 6 StR 555/21, Rn. 2; vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21, juris, Rn. 10).
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