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   BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21   

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https://dejure.org/2022,3784
BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21 (https://dejure.org/2022,3784)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2022 - XII ZB 378/21 (https://dejure.org/2022,3784)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - XII ZB 378/21 (https://dejure.org/2022,3784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG, § 32 Abs. 2 Satz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit des erfolgreichen Abschluss des im Jahr 2020 von der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg angebotenen reformierten Fernkurses ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 3 Nr. 2 ; VBVG § 5 Abs. 2 S. 2
    Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit des erfolgreichen Abschluss des im Jahr 2020 von der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg angebotenen reformierten Fernkurses ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhung der Betreuervergütung nach Abschluss des Hochschulzertifikatskurs Rechtliche ...

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 3
    Zur Frage, ob die Verleihung des Hochschulzertifikats nach erfolgreichem Prüfungsabschluss des weiterbildenden Fernlehrgangs "Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat" eine Abrechnung nach Vergütungstabelle C (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) rechtfertigt, oder ob sich die Vergütung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 866
  • MDR 2022, 463
  • FGPrax 2022, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21
    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 11 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21
    Der erfolgreiche Abschluss des im Jahr 2020 von der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg angebotenen reformierten Fernkurses "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" ist mit einer Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar und rechtfertigt eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16, NJW-RR 2017, 965).

    Allerdings hat der Senat mit Beschluss vom 31. Mai 2017 (XII ZB 590/16 - NJW-RR 2017, 965) für den im Jahr 2016 von der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg angebotenen Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" entschieden, dass dieser nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF vergleichbar war.

  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - XII ZB 378/21
    Der Senat hat jedoch für die vergleichbare Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf die tatrichterliche Würdigung gebilligt, wonach mit 90 ECTS-Punkten (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern diese zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, wenn die Ausbildung zusätzlich noch andere Kriterien erfüllt, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend sind (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 15).
  • BayObLG, 06.10.2023 - 101 VA 153/23

    Betreuungsverein wehrt sich ohne Erfolg gegen Einstufung in die Vergütungstabelle

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21, NJW-RR 2022, 866 Rn. 15; Beschluss vom 12. April 2017, XII ZB 86/16, NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 jeweils m. w. N.).

    Er ist in keiner Weise vergleichbar mit derjenigen Ausgestaltung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem von der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg angebotenen reformierten Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" zugrunde gelegen hat (NJW-RR 2022, 866).

  • LG Arnsberg, 25.01.2023 - 5 T 4/23

    Vergütung eines Berufsbetreuers nach Studium "Frauenstudien"

    Zudem habe der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.02.2022 (XII ZB 378/21) ein Arbeitspensum von 96 ECTS für eine Vergütung nach Tabelle C als ausreichend angesehen.

    Schließlich rechtfertigt auch die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.02.2022 (XII ZB 378/21) keine abweichende Entscheidung.

  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21, NJW-RR 2022, 866 Rn. 15; NJOZ 2021, 129 Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2017, XII ZB 86/16, NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 jeweils m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 6. Oktober 2023, 101 VA 153/23, juris Rn. 28).
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