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   BGH, 09.02.2022 - XII ZB 474/21   

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https://dejure.org/2022,4451
BGH, 09.02.2022 - XII ZB 474/21 (https://dejure.org/2022,4451)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2022 - XII ZB 474/21 (https://dejure.org/2022,4451)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - XII ZB 474/21 (https://dejure.org/2022,4451)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 238 Abs. 2, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 113, 117 FamFG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde; Ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung vor Fristablauf

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde; Ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung vor Fristablauf

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wegen Fehlens eines ordnungsgemäßen Antrag auf Fristverlängerung trotz eines übersehenen und nicht beschiedenen Akteneinsichtsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Fristverlängerungsantrag keine Wiedereinsetzung!

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1325
  • MDR 2022, 517
  • MDR 2022, 684
  • FamRZ 2022, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - XII ZB 474/21
    Dem Beschwerdeführer ist keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde zu gewähren, wenn er vor Fristablauf keinen ordnungsgemäßen Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt hat, mit dem diese ohne Einwilligung des Gegners gemäß § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG iVm § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO hätte erfolgen können (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17, BGHZ 217, 199 = NJW 2018, 952).

    Ein Antrag ist dann rechtzeitig gestellt, wenn der Prozessbevollmächtigte mit der Einsicht in die Akten so frühzeitig rechnen kann, dass er sie vor Fristablauf zum Zwecke der Berufungsbegründung noch verantwortlich auswerten kann (BGHZ 217, 199 = NJW 2018, 952 Rn. 13 mwN).

    Welche Berufungsgründe vorgebracht werden können und sollen, kann gerade erst auf Grundlage der Akteneinsicht abschließend beurteilt werden (BGHZ 217, 199 = NJW 2018, 952 Rn. 15 mwN).

  • OLG Dresden, 08.07.2022 - 1 U 830/22
    Der Antrag ist dann rechtzeitig gestellt, wenn der Prozessbevollmächtigte mit der Einsicht in die Akten so frühzeitig rechnen kann, dass er sie vor Fristablauf zum Zwecke der Berufungsbegründung noch verantwortlich auswerten kann (BGH, Beschluss vom 11.01.2018, Az.: III ZB 81/17, Az.: III ZB 82/17, BGHZ 217, 199, 204 Rdnr. 13; BGH, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: XII ZB 474/21, Rdnr. 8).

    Welche Berufungsgründe vorgebracht werden können und sollen, kann gerade erst auf Grundlage der Akteneinsicht abschließend beurteilt werden (BGHZ 217, 199, 205 Rdnr. 15; BGH, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: XII ZB 474/21, Rdnr. 9).

  • BGH, 27.04.2023 - III ZB 46/22

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde; Uneingeschränkte nachprüfung prozessualer

    Denn ein Rechtsanwalt muss, wenn er erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH, Beschluss vom 16. November 2021 aaO Rn. 15; vgl. außerdem BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 9 f und 13 und vom 9. Februar 2022 - XII ZB 474/21, NJW 2022, 1325 Rn. 11).
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