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   BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22   

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https://dejure.org/2023,6579
BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2020 - V ZR 178/19

    Anspruch auf Beiordnung eines Notanwalts und auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    a) Hat die Partei - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts allerdings nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass die Niederlegung des Mandats nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZR 300/18, FamRZ 2020, 1390 Rn. 5 mwN).

    Ein solches Verschulden der Partei ist nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem dann zu bejahen, wenn die Mandatsbeendigung darauf beruht, dass die Partei auf schriftsätzlichen Ausführungen besteht, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts offenkundig ohne Bedeutung sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZR 300/18

    Bestellung der Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Notanwalts nach

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    a) Hat die Partei - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts allerdings nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass die Niederlegung des Mandats nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZR 300/18, FamRZ 2020, 1390 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Der Gebührenstreitwert, den das Berufungsgericht zutreffend nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF anhand des hälftigen Nennbetrages der Jahresabrechnung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 8) auf 20.772,67 EUR (41.545,33 EUR/2) festgesetzt hat, ist für die Bemessung der Beschwer nicht maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZR 62/21, NJW-RR 2022, 300 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - V ZR 112/20

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    b) Anders dürfte es aber dann liegen, wenn die Niederlegung des Mandats - wie hier - auf Differenzen über die Frage einer nach Auffassung des Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten angezeigten Rücknahme des Rechtsmittels zurückzuführen ist (zu weitgehend deshalb Senat, Beschluss vom 23. Juni 2021 - V ZR 112/20, juris Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - IV ZR 48/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.01.2019 - VII ZR 158/18

    Bestellung eines Notanwalts zur Wahrnehmung der Rechte i.R.e. Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Zugleich soll der Bundesgerichtshof von solchen Rechtsmitteln entlastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZR 158/18, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Der Gebührenstreitwert, den das Berufungsgericht zutreffend nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF anhand des hälftigen Nennbetrages der Jahresabrechnung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 8) auf 20.772,67 EUR (41.545,33 EUR/2) festgesetzt hat, ist für die Bemessung der Beschwer nicht maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZR 62/21, NJW-RR 2022, 300 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - IV ZR 48/22

    Erbenfeststellungsklage: Bestellung eines Notanwalts nach Mandatsniederlegung

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    b) Anders dürfte es aber dann liegen, wenn die Niederlegung des Mandats - wie hier - auf Differenzen über die Frage einer nach Auffassung des Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten angezeigten Rücknahme des Rechtsmittels zurückzuführen ist (zu weitgehend deshalb Senat, Beschluss vom 23. Juni 2021 - V ZR 112/20, juris Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - IV ZR 48/22, juris Rn. 5).
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