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   BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54   

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BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54 (https://dejure.org/1954,180)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1954 - 3 StR 12/54 (https://dejure.org/1954,180)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1954 - 3 StR 12/54 (https://dejure.org/1954,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 2, 3; StVO § 9 Abs. 1, § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 30
  • NJW 1954, 970
  • JR 1954, 229
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.02.1953 - 3 StR 755/52
    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen bedurfte es nicht, weil der 4. Senat von einer früheren anders lautenden Entscheidung des 3. Senats vom 5. Februar 1953 (BGHSt 4, 47; vollständig abgedruck NJW 1953, 593 und VRS 5, 218) abgewichen ist und weil alle voraufgehenden Entscheidungen sich nur auf den inzwischen aufgehobenen § 2a StGB stützen, während die vorliegende Entscheidung zu § 2 n.F. ergeht.

    Der 3. Strafsenat hat schon in der Entscheidung vom 5. Februar 1953 (NJW 1953, 593) - wenn auch nicht mit näherer Begründung - ausgeführt, daß nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung des § 9 Abs. 1 StVO die Bestrafung einer vorher begangenen Übertretung nicht mehr erfolgen müsse.

  • RG, 11.03.1929 - I 1257/28

    1. Ist die Strafbarkeit eines der VO. vom 13. Januar 1919 zuwiderlaufenden

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Schon beim Schußwaffengesetz von 1928 hatte das Reichsgericht (RGSt 63, 71) es als eine geänderte Auffassung von der Zweckmäßigkeit einer Strafvorschrift bezeichnet, wenn der Gesetzgeber ein Verbot aufhebt, weil es nicht durchsetzbar erscheint und daher der Achtung vor dem Gesetz überhaupt abträglich ist.
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 28/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ebenfalls zu der Frage Stellung genommen, ob Übertretungen des § 9 Abs. 1 StVO trotz seiner Aufhebung noch bestraft werden können, insbesondere in den Entscheidungen von 26. März 1953 (4 StR 28/53 - VRS 5, 355), vom 7. Mai 1953 (4 StR 21/53) und vom 18. Juni 1953 (4 StR 198/53).
  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone bezeichnet als Zeitgesetz nur ein solches Gesetz, bei dem schon während seiner Geltungsdauer, wenn auch nur aus dem Umständen erkennbar ist, daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt (OGHSt 2, 259 [268]. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff des Zeitgesetzes anläßlich des Außerkrafttretens vor Bewirtschaftungsvorschriften dahin bestimmt, daß nur ein solches Gesetz ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) ist, dem nach seinem Zweck und erkennbaren Willen nur vorübergehende Bedeutung zukommt; dies ist dann der Fall, wenn der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung trifft, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit durch Bestimmungen gerecht werden will, die erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72).
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ebenfalls zu der Frage Stellung genommen, ob Übertretungen des § 9 Abs. 1 StVO trotz seiner Aufhebung noch bestraft werden können, insbesondere in den Entscheidungen von 26. März 1953 (4 StR 28/53 - VRS 5, 355), vom 7. Mai 1953 (4 StR 21/53) und vom 18. Juni 1953 (4 StR 198/53).
  • BGH, 07.05.1953 - 4 StR 21/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ebenfalls zu der Frage Stellung genommen, ob Übertretungen des § 9 Abs. 1 StVO trotz seiner Aufhebung noch bestraft werden können, insbesondere in den Entscheidungen von 26. März 1953 (4 StR 28/53 - VRS 5, 355), vom 7. Mai 1953 (4 StR 21/53) und vom 18. Juni 1953 (4 StR 198/53).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.11.1949 - StS 168/49
    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone bezeichnet als Zeitgesetz nur ein solches Gesetz, bei dem schon während seiner Geltungsdauer, wenn auch nur aus dem Umständen erkennbar ist, daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt (OGHSt 2, 259 [268]. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff des Zeitgesetzes anläßlich des Außerkrafttretens vor Bewirtschaftungsvorschriften dahin bestimmt, daß nur ein solches Gesetz ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) ist, dem nach seinem Zweck und erkennbaren Willen nur vorübergehende Bedeutung zukommt; dies ist dann der Fall, wenn der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung trifft, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit durch Bestimmungen gerecht werden will, die erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72).
  • RG, 25.11.1912 - III 641/12

    1. Hat das Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 im Hinblick auf § 328 Abs. 1 StGB.

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Das Reichsgericht hat im Rahmen der Irrtumslehre ausgeführt, daß die ausfüllende Norm bei Blankettstrafgesetzen eine außerstrafrechtliche Regelung sei (vgl. LK § 59 Anm 15), und hat für § 2 StGB wiederholt bei Änderung derartiger blankettausfüllender Vorschriften eine Änderung des Strafgesetzes nicht angenommen (RGSt 31, 226 [Änderung der Schiffahrtsordnungen im Verhältnis zu § 145 StGB]; 46, 307 [Änderung der Viehseuchenbekämpfungsbstimmungen im Verhältnis zu § 328 StGB]; 49, 410).
  • RG, 27.09.1940 - 4 D 300/40

    1. Die VO. des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft zur vorläufigen

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Daher ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts zuzustimmen, daß ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) auch ein solches ist, das von vornherein mit Rücksicht auf außergewöhnliche Verhältnisse oder für deren Dauer gelten will (RGSt 74, 300).
  • RG, 12.01.1886 - 3309/85

    1. Findet §. 23 a des Gesetzes vom 29. Mai 1885, betreffend Abänderung des

    Auszug aus BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Das Reichsgericht hat allerdings bei § 2 StGB das Erfordernis einer geläuterten Rechtsauffassung ständig vertreten (RGSt 13, 249; 58, 44 und vielfach).
  • RG, 11.12.1923 - IV 746/23

    Welche Fassung des § 6 preuß. Feld- u. ForstpolG. ist für den Tatrichter

  • OLG Hamburg, 17.02.2021 - 2 Rb 69/20

    Ordnungswidrigkeiten: Auch eine Verstoß gegen eine außer Kraft getretene

    Allerdings sieht § 4 Abs. 4 OWiG eine Ausnahme von dem Meistbegünstigungsprinzip für sogenannte Zeitgesetze vor, bei denen es für die Bußgelddrohung grundsätzlich bei dem Tatzeitprinzip zu verbleiben hat, da anderenfalls bei ausnahmsloser Anwendung des Gebots der Rückwirkung des mildesten Gesetzes diese Zeitgesetze gegen Ende ihrer Geltungsdauer nach und nach die erforderliche Achtung in der dann begründeten Erwartung verlieren, nach Außerkrafttreten des Gesetzes könnten Gesetzesübertretungen nicht mehr geahndet werden (vgl. BGHSt 6, 30; KK-OWiG/Rogall, § 4 Rn. 35 m.w.N.).

    Demgegenüber kann auch ohne eine solche Bestimmung ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) vorliegen, wenn es Regelungen enthält, denen nach ihrem Zweck und erkennbaren Willen des Gesetzgebers, etwa wegen eines dynamischen, nicht voraussehbaren Prozesses, nur vorübergehende Bedeutung und insoweit vorbehaltene Neubewertung zukommen soll (vgl. BGHSt 6, 30; KK-OWiG/Rogall, § 4 Rn. 37), vgl. BGHSt 6, 30; KK-OWiG/Rogall, § 4 Rn. 35 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21

    Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der

    Allerdings sieht § 4 Abs. 4 OWiG eine Ausnahme von dem Meistbegünstigungsprinzip für sogenannte Zeitgesetze vor, bei denen es für die Bußgelddrohung grundsätzlich bei dem Tatzeitprinzip zu verbleiben hat, da anderenfalls bei ausnahmsloser Anwendung des Gebots der Rückwirkung des mildesten Gesetzes diese Zeitgesetze gegen Ende ihrer Geltungsdauer nach und nach die erforderliche Achtung in der dann begründeten Erwartung verlieren, nach Außerkrafttreten des Gesetzes könnten Gesetzesübertretungen nicht mehr geahndet werden (vgl. BGHSt 6, 30, (38); Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl., § 4 Rn. 35 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2023 - 2 ORbs 35 Ss 235/23

    Bußgeldsache: Verstoß der Mitarbeiterin einer Arztpraxis wegen Nichtvorlage des

    Gesetzliche Regelungen in diesem Sinne sind zum einen Zeitgesetze im engeren Sinne, die nur für eine bestimmte Zeit gelten sollen, indem für ein Gesetz ausdrücklich bei der Verkündung oder später ein nach dem Kalender festgelegter Zeitpunkt oder ein sonstiges in der Zukunft liegendes Ereignis bestimmt wird, an dem es außer Kraft treten soll (BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54 -, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 1991 - 5 Ss [OWi] 418/91 - [OWi] 179/91 I -, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 12. August 1994 - 3 ObOWi 70/94 -, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 2 Ss OWi 109/2005 -, juris Rn. 12; OLG Bremen, Beschluss vom 6. August 2021 - 1 SsRs 9/21 -, juris Rn. 12; BeckOK OWiG/Valerius, 38. Ed., Stand: 01.04.2023, § 4 Rn. 33; KK-OWiG/Rogall, 5. Aufl. 2018, § 4 Rn. 37; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl. 2020, § 2 Rn. 61).

    Gesetzliche Regelungen im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 1 OWiG sind zum anderen Zeitgesetze im weiteren Sinne, denen nach ihrem Zweck und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers, etwa wegen eines dynamischen, nicht voraussehbaren Prozesses, nur vorübergehende Bedeutung und die vorbehaltene Möglichkeit der Neubewertung zukommen soll (BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 1991 - 5 Ss [OWi] 418/91 - [OWi] 179/91 I -, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 12. August 1994 - 3 ObOWi 70/94 -, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 2 Ss OWi 109/2005 -, juris Rn. 12; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 2 RB 69/20 -, juris Rn. 21; OLG Bremen, Beschluss vom 6. August 2021 - 1 SsRs 9/21 -, juris Rn. 12; BeckOK OWiG/Valerius, 38. Ed., Stand: 01.04.2023, § 4 Rn. 33; KK-OWiG/Rogall, 5. Aufl. 2018, § 4 Rn. 37).

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Wird das vom Tatrichter angewendete Strafgesetz nach seiner Entscheidung gemildert, so muss das Revisionsgericht die Gesetzesänderung berücksichtigen (Klarstellung gegen BGHSt 6, 30, 33 und BGH NJW 1954, 39 Nr. 15).

    Es ist dazu durch § 354 a StPO in Verb. mit § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht bloß ermächtigt, wie der 4. Strafsenat (NJW 1954, 39 Nr. 15) und der frühere 3. Strafsenat (BGHSt 6, 30, 33) angenommen haben, sondern von Rechts wegen verpflichtet.

  • OLG Bremen, 06.08.2021 - 1 SsRs 9/21

    Einordnung der Bremischen Coronaverordnung als Zeitgesetz; kein Verstoß gegen das

    Das ist der Fall, wenn für ein Gesetz ausdrücklich bei seiner Verkündung oder später ein kalendermäßiger Zeitpunkt oder ein sonstiges in der Zukunft liegendes Ereignis bestimmt wird, an dem es außer Kraft treten soll (Zeitgesetz im engeren Sinne) (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.1954 - 3 StR 12/54, NJW 1954, 970 (972); Hanseatisches OLG in Hamburg, Beschluss vom 17.02.2021 - 2 RB 69/20, COVuR 2021, 244 (245)).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Hiernach sind die Strafvorschriften der §§ 49 StVO und 71 StVZO, deren rechtliche Natur als Blankettstrafgesetze zweifelhaft sein mag (BGHSt 6, 30, 40) [BGH 09.03.1954 - 3 StR 12/54], zwar nicht vom Gesetzgeber durch § 21 StVG ersetzt worden, vielmehr ist nur der umfassende Geltungsbereich des § 21 StVG (seit dem 19. Dezember 1952) für die Rechtsanwendung verbindlich klargestellt worden (BVerfG NJW 1962, 1563 Nr. 3; RGHSt 18, 334 = NJW 1963, 1366).
  • BGH, 27.08.2010 - 1 StR 217/10

    Hinterziehung von Dumpingzöllen; Meistbegünstigungsgrundsatz und Zeitgesetz

    Dies wollte der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 2 Abs. 4 StGB vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54, BGHSt 6, 30, 38).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

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  • BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Als Zeitgesetze sind aber auch Bestimmungen anerkannt, die auch ohne kalendermäßige Befristung ihrer Natur nach zeitbedingt sind, da sie von vornherein keine auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern mit Rücksicht auf außergewöhnliche Verhältnisse nur für deren Dauer gelten wollen bzw. wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gerecht werden sollen, die also erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72/73; BGHSt 6, 30/36/37; 18, 12/14/15; Zeitgesetz im weiteren Sinn).

    Das Zeitgesetz muß also ein Gesetz sein, das sich nach einer gewissen Zeit von selbst erledigt, entweder kraft der ausdrücklichen Befristung oder wegen seines Inhalts als Regelung vorübergehender Ausnahmezustände (BGHSt 6, 30/39).

  • BGH, 28.02.2023 - 2 StR 371/22

    Erbringen von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis (Zahlungsdienste:

    Auch der Tatbestandsbeschreibung der - § 63 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 ZAG als "unechte" Blankettnorm (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54, BGHSt 6, 30; MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., AufenthG § 95 Rn. 6 ff.) ausfüllenden - Verweisungsnorm des § 10 Abs. 1 ZAG, wonach die Erlaubnispflicht daran geknüpft ist, dass der Antragsteller Zahlungsdienste "erbringen will", lässt sich ein voluntatives Erfordernis nicht entnehmen.
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

  • BGH, 29.11.1978 - 4 StR 70/78

    Vorsätzliche Nichtbefolgung der Weisung eines Polizeibeamten nach § 24 StVG -

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 5.63

    Vorliegen einer allgemeinen devisenrechtlichen Genehmigung für gültige und noch

  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 40/62

    Vergehen gegen das Lebensmittelbeschaugesetz und das Fleischbeschaugesetz -

  • BGH, 14.09.1966 - 2 StR 274/66

    Revision auf Grund Verwerfung eines Antrags als unbegründet

  • BGH, 14.12.1960 - 2 StR 488/60

    Feststellungen zum Wert von entwendeten Gegenständen - Anwendbarkeit der

  • BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56

    Rechtsmittel

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