Rechtsprechung
BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Neigung infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 66
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …
Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535). - BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht); …
Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH NJW 1980, 1055; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 3). - BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03
Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose …
Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist für die Gefährlichkeitsprognose (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535;… siehe zu § 66 Abs. 2 StGB auch BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 - UA S. 21). - BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90
Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährichkeitsprognose ist derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 25, 59; BGH NStZ 1985, 261; BGHR StGB § 66 I Hang 3).Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf künftig sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen (BGHR StGB § 66 I Hang 3;… Stree in Schönke/Schröder, 23. Aufl., § 66 Rdn. 36;… Hanack - LK, 10. Aufl., § 66 Rdn. 146;… Hörn - SK § 66 Rdn. 20).