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   BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89   

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https://dejure.org/1989,3349
BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,3349)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1989 - 4 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,3349)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1989 - 4 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,3349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Neigung infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    Die Wahrscheinlichkeit der Begehung zukünftiger schwerwiegender Taten zu verneinen, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich die auch vom Schwurgericht erkannte Gefährlichkeit (UA 39) zwischen der letzten Hangtat und dem Urteilszeitpunkt auf Grund einschneidender Veränderungen in den Lebensumständen des Angeklagten entscheidend verringert hätte (BGH, Urteil vom 8. September 1987 -1 StR 393/87 = BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

    Es ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, daß die Strafe, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, anders bemessen worden wäre (BGH, Urteil vom 8. September 1987 - 1 StR 393/87 = BGHR § 66 Abs. 1 StGB Gefährlichkeit 1).

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    Maßgebend ist der Zustand des Angeklagten im Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 25, 59, 61) und die sich daraus ergebende Gefahr für die Allgemeinheit.
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    "Hangtäter" ist auch schon derjenige, der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338, 339 m.Anm. Hanack), immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet (Beschluß des Senats vom 25. Februar 1986 - 4 StR 720/86 = BGHR § 66 Abs. 1 Hang 1; Hanack in LK 10. Aufl. § 66 StGB Rdn. 89).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Das Schwurgericht wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung im einzelnen näher zu prüfen haben, ob im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen - in vier Fällen Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluß in den Jahren 1974 bis 1983 - die Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls zu versagen ist, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im wesentlichen durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß gleichartige Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles doch hätte bewußt sein können (BGHSt 34, 29, 33; BGH MDR 1985, 947; NStZ 1986, 114, 115; BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 3).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Das Schwurgericht wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung im einzelnen näher zu prüfen haben, ob im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen - in vier Fällen Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluß in den Jahren 1974 bis 1983 - die Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls zu versagen ist, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im wesentlichen durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß gleichartige Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles doch hätte bewußt sein können (BGHSt 34, 29, 33; BGH MDR 1985, 947; NStZ 1986, 114, 115; BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 3).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Das Schwurgericht wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung im einzelnen näher zu prüfen haben, ob im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen - in vier Fällen Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluß in den Jahren 1974 bis 1983 - die Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls zu versagen ist, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im wesentlichen durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß gleichartige Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles doch hätte bewußt sein können (BGHSt 34, 29, 33; BGH MDR 1985, 947; NStZ 1986, 114, 115; BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 3).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH NJW 1980, 1055; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährichkeitsprognose ist derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 25, 59; BGH NStZ 1985, 261; BGHR StGB § 66 I Hang 3).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf künftig sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen (BGHR StGB § 66 I Hang 3; Stree in Schönke/Schröder, 23. Aufl., § 66 Rdn. 36; Hanack - LK, 10. Aufl., § 66 Rdn. 146; Hörn - SK § 66 Rdn. 20).

  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist für die Gefährlichkeitsprognose (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535; siehe zu § 66 Abs. 2 StGB auch BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 - UA S. 21).
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