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   BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05   

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https://dejure.org/2006,2123
BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05 (https://dejure.org/2006,2123)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - IX ZB 161/05 (https://dejure.org/2006,2123)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - IX ZB 161/05 (https://dejure.org/2006,2123)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die wirksame Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits; Berufung gegen ein die Unterbrechung feststellendes Zwischenurteil

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 280 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240 § 280 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der Klage insgesamt bejahendes Zwischenurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwischenurteil wie Endurteil mit Rechtsmitteln anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 913
  • ZIP 2006, 873
  • MDR 2006, 1007
  • NZI 2006, 421
  • FamRZ 2006, 777 (Ls.)
  • WM 2006, 1647
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05
    Es ist hinsichtlich seines feststellenden Inhalts selbstständig anfechtbar (vgl. BGHZ 102, 232, 234).
  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 10 U 61/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung

    Ob ein bejahendes Zwischenurteil ausnahmsweise selbständig anfechtbar wäre (offen gelassen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs , NJW-RR 2006, 913; allgemein zur Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen vgl. Musielak / Musielak 10 , §. 239, Rz. 7, m.w.N.) kann hier dahinstehen, weil das Landgericht kein Zwischenurteil erlassen hat.
  • OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06

    Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufnahme des Rechtsstreits

    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • OLG München, 09.09.2011 - 10 U 2492/11

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Prüfungsumfang bei der Vorabentscheidung im

    Die Entscheidung ist unanfechtbar, § 718 II ZPO (BGH MDR 2006, 1007).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007 ; NJW 2004, 2983 ; NJW-RR 2006, 288 ), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04

    Anwendungsbereich des § 352 InsO mit Bezug auf schweizerisches Nachlassverfahren

    Denn die angefochtene Entscheidung betraf einen Zwischenstreit im Sinne des § 280 Abs. 1 ZPO, der analog § 280 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise einer Anfechtung unterlag (Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 239 Rdz. 3; Stein/Jonas/Roth, ZPO, § 239 Rdz. 27 und 40, jeweils zur Aufnahme durch einen Rechtsnachfolger; wohl auch BGH ZIP 2006, 873).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07

    Auslandsinsolvenz: Unterbrechung eines anhängigen Berufungsverfahrens wegen

    Entscheidungen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung ergehen, gleichgültig ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht oder verneint wird, als Zwischenurteil (BGH MDR 2006, 1007; NJW 2004, 2983; NJW-RR 2006, 288), welches hinsichtlich der Rechtsmittel wie ein Endurteil anzusehen ist.
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