Rechtsprechung
BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zulasten des Beklagten; Auslegung des persönlichen Schutzbereiches des Steuerberatervertrages hinsichtlich zweier Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bei ...
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675 § 280
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Steuerberaterregress - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.08.2001 - 10 O 9/00
- OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 13 U 231/01
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei der Verschmelzung von zwei …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03
Die Person des Rechtsträgers kann schadensrechtlich auch dann unerheblich sein, wenn es um eine Vertragsverletzung geht und der steuerliche Berater dafür zu sorgen hat, dass der Bestand einer einheitlichen Vermögensmasse durch die bestmögliche steuerliche Gestaltung gesichert wird (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, WM 1997, 333 f;… Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1124).
- OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Geldinstitut wegen …
Die Urteile des Bundesgerichtshofs in III ZR 303/05 und in IX ZR 133/03 sind ebenso wenig einschlägig. - OLG Köln, 25.02.2015 - 16 U 50/14
Haftung des Steuerberaters wegen steuerschädlicher Vereinbarung der …
Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.03.2006 (IX ZR 133/03, zitiert nach juris, dort Tz. 3) ausgeführt hat, dass die Person des Rechtsträgers schadensrechtlich dann unerheblich sein kann , wenn es um eine Vertragsverletzung geht und der steuerliche Berater dafür zu sorgen hat, dass der Bestand einer einheitlichen Vermögensmasse durch die bestmögliche steuerliche Gestaltung gesichert wird, handelte es sich in der zu Grunde liegenden Fallgestaltung erneut um einen solchen, in dem bewußt wegen enger persönlicher Bindungen bzw. im familiären Kontext Vermögen bzw. Geschäftsanteile übertragen wurden, um die steuerschädliche beherrschende Stellung des übertragenden Gesellschafters in der Gesellschaft zu beseitigen (vgl. Leitsatz der Entscheidung vom 21.05.2003 des im Rechtszug vorausgehenden Oberlandesgerichts Brandenburg, 13 U 231/01, zitiert nach juris). - LG Köln, 13.02.2014 - 2 O 99/13
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung als Pflichtverletzung aus …
Ausgehend davon hat der Bundesgerichtshof in diesen Fällen die Anwendung der Grundsätze des Gesamtvermögensvergleiches im Hinblick auf die Vermögensübertragung dahingehend eingeschränkt, dass die Vermögensverschiebung als solche weder einen Schaden, noch das hypothetische Unterbleiben der Vermögensverschiebung einen mit dem Steuerschaden verrechenbaren Vermögensvorteil darstellt (BGH, Beschluss vom 09.03.2006, IX ZR 133/03 zitiert nach juris; Urteil vom 28.11.1984, WM 85, 319; Urteil vom 20.03.2008, WM 2008, 1042).