Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11895
BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03 (https://dejure.org/2006,11895)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - IX ZR 133/03 (https://dejure.org/2006,11895)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - IX ZR 133/03 (https://dejure.org/2006,11895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zulasten des Beklagten; Auslegung des persönlichen Schutzbereiches des Steuerberatervertrages hinsichtlich zweier Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Steuerberaterregress

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei der Verschmelzung von zwei

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03
    Die Person des Rechtsträgers kann schadensrechtlich auch dann unerheblich sein, wenn es um eine Vertragsverletzung geht und der steuerliche Berater dafür zu sorgen hat, dass der Bestand einer einheitlichen Vermögensmasse durch die bestmögliche steuerliche Gestaltung gesichert wird (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, WM 1997, 333 f; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1124).
  • OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Geldinstitut wegen

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs in III ZR 303/05 und in IX ZR 133/03 sind ebenso wenig einschlägig.
  • OLG Köln, 25.02.2015 - 16 U 50/14

    Haftung des Steuerberaters wegen steuerschädlicher Vereinbarung der

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.03.2006 (IX ZR 133/03, zitiert nach juris, dort Tz. 3) ausgeführt hat, dass die Person des Rechtsträgers schadensrechtlich dann unerheblich sein kann , wenn es um eine Vertragsverletzung geht und der steuerliche Berater dafür zu sorgen hat, dass der Bestand einer einheitlichen Vermögensmasse durch die bestmögliche steuerliche Gestaltung gesichert wird, handelte es sich in der zu Grunde liegenden Fallgestaltung erneut um einen solchen, in dem bewußt wegen enger persönlicher Bindungen bzw. im familiären Kontext Vermögen bzw. Geschäftsanteile übertragen wurden, um die steuerschädliche beherrschende Stellung des übertragenden Gesellschafters in der Gesellschaft zu beseitigen (vgl. Leitsatz der Entscheidung vom 21.05.2003 des im Rechtszug vorausgehenden Oberlandesgerichts Brandenburg, 13 U 231/01, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 13.02.2014 - 2 O 99/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung als Pflichtverletzung aus

    Ausgehend davon hat der Bundesgerichtshof in diesen Fällen die Anwendung der Grundsätze des Gesamtvermögensvergleiches im Hinblick auf die Vermögensübertragung dahingehend eingeschränkt, dass die Vermögensverschiebung als solche weder einen Schaden, noch das hypothetische Unterbleiben der Vermögensverschiebung einen mit dem Steuerschaden verrechenbaren Vermögensvorteil darstellt (BGH, Beschluss vom 09.03.2006, IX ZR 133/03 zitiert nach juris; Urteil vom 28.11.1984, WM 85, 319; Urteil vom 20.03.2008, WM 2008, 1042).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht