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   BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03   

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https://dejure.org/2006,10500
BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03 (https://dejure.org/2006,10500)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - IX ZR 191/03 (https://dejure.org/2006,10500)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - IX ZR 191/03 (https://dejure.org/2006,10500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensfehlers des Berufungsgerichts im Rahmen der Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Begründung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 § 529 Abs. 1 Nr. 1 § 531 Abs. 2
    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Überprüfung der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen ist, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen der Bestimmungen in § 529 Abs. 1 Nr. 1 und § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458, 1459; Urt. v. 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583, 1585).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen ist, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen der Bestimmungen in § 529 Abs. 1 Nr. 1 und § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458, 1459; Urt. v. 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583, 1585).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03
    Dem genügt die Berufungsbegründung der Beklagten vom 14. August 2002, weil sie die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts als verfahrensfehlerhaft rügt (§ 286 ZPO) und damit die Berufungsgründe nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 ZPO geltend macht (vgl. BGHZ 158, 269, 276 ff).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03
    Da dies jedoch im Sinne des Berufungsgerichts geschehen ist, hat die Revision keine Aussicht auf Erfolg und es liegt keine Divergenz vor (vgl. BVerfG WM 2005, 2014 f).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - IX ZR 191/03
    Um den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO zu genügen, muss die Begründung zum einen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und zum anderen im Einzelnen angeben, aus welchen Gründen dieser die tatsächliche und rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (BGH, Beschl. v. 26. Juli 2004 - VIII ZB 29/04, NJW-RR 2004, 1716).
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