Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1385
BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08 (https://dejure.org/2009,1385)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2009 - II ZR 131/08 (https://dejure.org/2009,1385)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2009 - II ZR 131/08 (https://dejure.org/2009,1385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 738 Abs. 1
    Ausgleichsanspruch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber ausgeschiedenem Gesellschafter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungs- und Beweispflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Ausgleichsforderung der Gesellschaft nach §§ 738, 739 BGB; Geltung einer zwischen einem ausgeschiedenen Gesellschafter und einem von mehreren ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unklarheitenregelung; Publikumsgesellschaft; Schuldbefreiungsanspruch; Zurückbehaltungsrecht; Ausgleichsforderung; Gesellschaft; Haftungsbeschränkung; Auseinandersetzungsguthaben; Auseinandersetzungsrechnung; Nachschusszahlungen; Verjährung

  • Judicialis

    BGB § 738 Abs. 1; ; BGB § 739

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738 Abs. 1; BGB § 739
    Umfang der Darlegungs- und Beweispflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Ausgleichsforderung der Gesellschaft nach §§ 738 ,739 BGB; Geltung einer zwischen einem ausgeschiedenen Gesellschafter und einem von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich seines negativen Auseinandersetzungsguthabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschaftsverbindlichkeiten beim Ausscheiden eines Gesellschafters

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG 1965 §§ 202, 204, 255 Abs. 2; BGB § 738 Abs. 1
    Zu Auseinandersetzungsansprüchen eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ausgeschiedener Gesellschafter muss Schuldbefreiungsanspruch beweisen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters gegenüber Ausgleichsanspruch der Gesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1008
  • MDR 2009, 814
  • WM 2009, 954
  • DB 2009, 1009
  • NZG 2009, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 32/98

    Umfang der Fehlbetragshaftung

    Auszug aus BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08
    Noch zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass eine hinreichende Konkretisierung der ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten gemäß § 273 BGB begründenden Gesellschaftsverbindlichkeiten für eine etwaige Zwangsvollstreckung (§ 756 ZPO) erforderlich ist (siehe Sen. Urt. v. 3. Mai 1999 - II ZR 32/98, ZIP 1999, 1003, 1004).
  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08
    Der Darlehensvertrag ist wirksam, da die der T. erteilte Vollmacht nicht gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verstieß (siehe nur BGH, Urt. v. 18. Juli 2006 - XI ZR 143/05, ZIP 2006, 1622, Tz 24).
  • BGH, 19.03.2007 - II ZR 73/06

    Vereinbarung von Nachschussverpflichtungen im Gesellschaftsvertrag einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08
    Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften wie der vorliegenden unterliegen nach der ständigen Senatsrechtsprechung (siehe nur Sen. Urt. v. 19. März 2007 - II ZR 73/06, ZIP 2007, 812 Tz. 18 m.w.Nachw.) der objektiven Auslegung und werden dadurch der richterlichen Inhaltskontrolle unterworfen.
  • RG, 18.02.1905 - I 468/04

    Ist die Vorschrift des § 738 Abs. 1 Satz 3 B.G.B. auch auf streitige Schulden zu

    Auszug aus BGH, 09.03.2009 - II ZR 131/08
    Der Beklagte ist als Gläubiger des Schuldbefreiungsanspruchs aus § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB darlegungs- und beweispflichtig für das Vorhandensein von Gesellschaftsschulden, soweit er Befreiung von ihnen verlangt (RGZ 60, 155, 159; MünchKommBGB/Ulmer/ Schäfer 5. Aufl. § 738 Rdn. 77; MünchKommHGB/K. Schmidt 2. Aufl. § 131 Rdn. 109 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 266/09

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Ermittlung des auf jeden Gesellschafter

    Um solche handelt es sich bei den Erstattungsansprüchen von Gesellschaftern, die vor Auflösung der Gesellschaft ohne wirksame Nachschussklausel Nachschusszahlungen geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2009 - II ZR 131/08, ZIP 2009, 1008 Rn. 11), ebenso wie bei den Aufwendungsersatzansprüchen analog § 110 HGB derjenigen Gesellschafter, die von der darlehensgebenden Bank persönlich in Anspruch genommen worden sind (vgl. Soergel/Hadding/Kießling, BGB, 13. Aufl., § 733 Rn. 7).
  • BGH, 18.01.2010 - II ZR 31/09

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus der BGB-Gesellschaft: Freistellungsanspruch

    a) Die Frage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Beschluss vom 9. März 2009 (II ZR 131/08, ZIP 2009, 1008 Tz. 9) entschieden, so dass insoweit kein Zulassungsgrund (mehr) besteht.

    a) Soweit die Revision identische Angriffe enthält, wie sie der Beklagte im Verfahren II ZR 131/08 - den gleichen Lebenssachverhalt betreffend - erhoben hat, verweist der Senat zur Begründung auf den in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 9. März 2009 (aaO Tz. 6-9).

  • OLG München, 23.02.2017 - 23 U 2748/16

    Inhalt der Abschichtungsrechnung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Entsprechend sind daher die positiven Kapitalkonten in der Abschichtungsbilanz zu passivieren, also als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen (BGH NZG 2009, S. 581 Tz. 11).
  • OLG Hamm, 20.08.2018 - 8 U 88/16
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Beklagte in diesem Zusammenhang beruft, ergibt sich nichts anderes, weil im dort zur Entscheidung stehenden Fall die Haftung des Gesellschafters auf einen summenmäßigen Teil der Gesellschaftsverbindlichkeit beschränkt war (Urt. v. 9.3.2009 - II ZR 131/08 - a.a.O.).

    Nachschüsse, die ohne Rechtsgrund geleistet worden und in unverjährter Zeit seitens der Gesellschafter rückforderbar sind, stellen Verbindlichkeiten der Klägerin gegenüber den Gesellschaftern dar, die zu passivieren sind (BGH, B. v. 9.3.2009 - II ZR 131/08 - NZG 2009, 581, Rn. 11).

    Der in Anspruch genommene Gesellschafter ist aufgrund der ihn insoweit treffenden Darlegungslast als Gläubiger des Schuldbefreiungsanspruchs zur Konkretisierung der Gesellschaftsschulden verpflichtet, hinsichtlich derer er die Zurückbehaltung geltend macht (BGH, Beschl. v. 9.3.2009 - II ZR 131/08 - ZIP 2009, 1008, Rn. 2).

  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 272/09

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz

    Dementsprechend kann sich ein Gesellschafter im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft nicht auf eine quotale Beschränkung seiner persönlichen Haftung im Außenverhältnis berufen (BGH, Beschluss vom 9. März 2009 - II ZR 131/08, ZIP 2009, 1008 Rn. 9 für den Anspruch auf Ausgleich des negativen Auseinandersetzungsguthabens).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 148/10

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Formelle Legitimation einer auf eine

    Um solche handelt es sich bei den Erstattungsansprüchen von Gesellschaftern, die vor Auflösung der Gesellschaft ohne wirksame Nachschussklausel Nachschusszahlungen geleistet haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2011 - II ZR 266/09, BGHZ 191, 293 Rn. 35; Beschluss vom 9. März 2009 - II ZR 131/08, ZIP 2009, 1008 Rn. 11).
  • KG, 06.12.2016 - 21 U 110/14

    Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausschluss eines Gesellschafters bei

    Grund hierfür ist offenbar, dass die Klägerin annahm, ihre Verbindlichkeit gegenüber der E... AG aufgrund der Haftungsbefreiung dieser Gesellschafter im Außenverhältnis nicht in die sie betreffende Abfindungsbilanz einstellen zu dürfen (vgl. Sanierungskonzept Anlage K 21, S. 27 unter zweifelhafter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 9.3.2009, II ZR 131/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht